Seit 2012 führt der Landkreis Mainz-Bingen Geschwindigkeitskontrollen in geschlossenen Ortschaften – mit Ausnahme der Stadt Ingelheim – in Eigenregie durch. Möglich wurde dies durch eine gesetzliche Änderung die Kommunen diese Kontrollen ermöglicht. Die Bürgermeister im Landkreis hatten sich daraufhin dafür ausgesprochen, dass der Landkreis flächendeckend „blitzt“ und melden dem Kreis aus ihren Zuständigkeitsbereichen besondere Gefahren- und Unfallschwerpunkte, die nun verstärkt überwacht werden. Die Kreisverwaltung veröffentlicht eine ausgewählte Übersicht der Kontrollen, gegliedert nach Messpunkten. Damit weisen wir ganz bewusst auf besondere Gefahrenstellen hin. Wir betonen jedoch ausdrücklich: Diese Standorte stellen nur eine Auswahl dar! Darüber hinaus wird auch an anderen Stellen und insbesondere etwa in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen gezielt kontrolliert.
Messpunktliste | |||||
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Ort / Straße | Erlaubt | KFZ | Überschreitungen | % | Schule Kiga |
Ober-Hilbersheim, Hauptstraße | 30 | 493 | 40 | 8,11 | Ki |
Harxheim, Bahnhofstraße | 30 | 327 | 41 | 12,54 | |
Gau-Bischofsheim, Lörzweiler Straße | 50 | 899 | 10 | 1,11 | S |
Guntersblum, Alsheimer Straße / Höhe Rathaus | 10 | 336 | 105 | 31,25 | Ki |
Oppenheim, In den Weingärten | 30 | 94 | 10 | 10,64 | |
Stadecken-Elsheim, Auf der Langweid | 10 | 74 | 5 | 6,76 | Ki |
Budenheim, OA, Binger Straße | 50 | 2200 | 120 | 5,45 | |
Bodenheim, Hilgestraße | 30 | 589 | 73 | 12,39 | Ki |
Ober-Olm, OA ,Essenheimer Straße | 30 | 103 | 9 | 8,74 | S/Ki |
Nieder-Olm, Pariser Straße | 50 | 1347 | 107 | 7,94 | S |
Münster-Sarmsheim, Rheinstraße | 30 | 320 | 23 | 7,19 | Ki |
Bingen-Büdesheim, Berlinstraße | 30 | 184 | 19 | 10,33 | Ki |
Rheindiebach, B9 | 70 | 1245 | 74 | 5,94 | |
Zornheim, OA, Ebersheimer Straße | 50 | 735 | 54 | 7,35 | |
Waldalgesheim, OA, Provinzialstraße | 50 | 1001 | 45 | 4,50 | |
Gensingen, Alzeyer Straße / Azurit Seniorenzentrum | 30 | 605 | 115 | 19,01 | |
Nierstein, K45 | 50 | 444 | 48 | 10,81 | |
Zornheim, OE, Hahnheimer Straße | 30 | 325 | 38 | 11,69 | S/Ki |
Nieder-Olm,Oppenheimer Straße | 30 | 338 | 49 | 14,50 | S |
Nieder-Olm, OE,Oppenheimer Straße / L432 | 50 | 1942 | 97 | 4,99 |
Vor Beginn von Arbeiten oder anderweitigen Nutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken ( z.B. Lagern von Baumaterial, Abstellen von Baugeräten), sind diese Bereiche durch Verkehrseinrichtungen abzusichern (Baustellensicherung).
Zur Durchführung einer korrekten Absicherung ist bei
der zuständigen Behörde eine Anordnung darüber einzuholen, wie die
Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind (§ 45 StVO).
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist für alle klassifizierten Bundes-, Landes-
und Kreisstraßen im Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen für den Erlass von außerörtlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig.
Anträge sind mit den vollständigen Unterlagen gemäß Richtlinien für die
Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA) vor dem beabsichtigten Baubeginn einzureichen.
Bei größeren oder länger andauernden Baumaßnahmen empfiehlt sich eine längere
Vorlaufzeit.
Herr Jost
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Frau Lumb
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Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Genehmigung von Veranstaltungen (Wanderungen, Auto-Rallyes, etc.) wenn sie im Rahmen ihrer Durchführung klassifizierte Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen (§ 29 StVO).
Herr Jost
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Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Genehmigung von Gelegenheitsverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (KOM), des Weiteren für die Erteilung von Taxikonzessionen und Mietwagenkonzessionen, von Unternehmen, die innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen ihren Betriebssitz haben.
Herr Jost
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Großraumverkehr meint Transporte mit einer größeren als der zulässigen Ladung auf handelsüblichen Fahrzeugen.
Wenn dort die zulässigen Maße überschritten sind, ist eine Ausnahmegenehmigung
gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2 StVO erforderlich.
Im Bereich des Schwerlastverkehrs
bezieht sich die zu beantragende Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO auf Fahrzeuge
deren Achslasten oder Gesamtgewichte und Abmaße die gesetzlich allgemein
geltenden Grenzen überschreiten.
Die erforderliche Ausnahmegenehmigung
gem. § 70 StVZO muss der Erlaubnisbehörde bei Antragstellung vorliegen.
Treffen bei einem Transport beide o.a. Fälle zu so sind eine Erlaubnis und eine
Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist an das Verfahrensmanagement für Großraum-
und Schwertransporte „VEMAGS“
(vemags.de) angeschlossen, so dass eine unmittelbare Antragstellung und
Bearbeitung auch online erfolgen kann.
Der Antrag ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen, in
deren Bezirk der erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Verkehr beginnt oder in
deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, Sitz oder Zweigniederlassung
hat.
Herr Jost
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An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw gem. § 30 Abs. 1 StVO nicht verkehren.
Ausnahmen zu diesem Verbot, ebenso so wie diese nach der Ferienreiseverordnung, können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, in deren Bezirk die erforderliche Fahrt beginnt oder der Antragsteller seinen Wohnort, Sitz oder Zweigniederlassung hat.
Herr Jost
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aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
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Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
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E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
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Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
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Impfsprechstunde:
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Konrad-Adenauer-Str. 3
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Faxnummer 06132/787-6099
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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