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Straßenverkehr

Seit 2012 führt der Landkreis Mainz-Bingen Geschwindigkeitskontrollen in geschlossenen Ortschaften – mit Ausnahme der Stadt Ingelheim – in Eigenregie durch. Möglich wurde dies durch eine gesetzliche Änderung die Kommunen diese Kontrollen ermöglicht. Die Bürgermeister im Landkreis hatten sich daraufhin dafür ausgesprochen, dass der Landkreis flächendeckend „blitzt“ und melden dem Kreis aus ihren Zuständigkeitsbereichen besondere Gefahren- und Unfallschwerpunkte, die nun verstärkt überwacht werden. Die Kreisverwaltung veröffentlicht eine ausgewählte Übersicht der Kontrollen, gegliedert nach Messpunkten. Damit weisen wir ganz bewusst auf besondere Gefahrenstellen hin. Wir betonen jedoch ausdrücklich: Diese Standorte stellen nur eine Auswahl dar! Darüber hinaus wird auch an anderen Stellen und insbesondere etwa in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen gezielt kontrolliert.

Messpunktliste
Ort / StraßeErlaubtKFZÜberschreitungen%Schule Kiga
Ober-Hilbersheim, Hauptstraße30493408,11Ki
Harxheim, Bahnhofstraße303274112,54
Gau-Bischofsheim, Lörzweiler Straße50899101,11S
Guntersblum, Alsheimer Straße / Höhe  Rathaus1033610531,25Ki
Oppenheim, In den Weingärten30941010,64
Stadecken-Elsheim, Auf der Langweid107456,76Ki
Budenheim, OA, Binger Straße5022001205,45
Bodenheim, Hilgestraße305897312,39Ki
Ober-Olm, OA ,Essenheimer Straße3010398,74S/Ki
Nieder-Olm, Pariser Straße5013471077,94S
Münster-Sarmsheim, Rheinstraße30320237,19Ki
Bingen-Büdesheim, Berlinstraße301841910,33Ki
Rheindiebach, B9701245745,94
Zornheim, OA, Ebersheimer Straße50735547,35
Waldalgesheim, OA, Provinzialstraße501001454,50
Gensingen, Alzeyer Straße / Azurit Seniorenzentrum3060511519,01
Nierstein, K45504444810,81
Zornheim, OE, Hahnheimer Straße303253811,69S/Ki
Nieder-Olm,Oppenheimer Straße303384914,50S
Nieder-Olm, OE,Oppenheimer Straße / L432501942974,99

Kontakt

    Vor Beginn von Arbeiten oder anderweitigen Nutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken ( z.B. Lagern von Baumaterial, Abstellen von Baugeräten), sind diese Bereiche durch Verkehrseinrichtungen abzusichern (Baustellensicherung).

    Zur Durchführung einer korrekten Absicherung ist bei der zuständigen Behörde eine Anordnung darüber einzuholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind (§ 45 StVO).
    Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist für alle klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen für den Erlass von außerörtlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig.


    Anträge sind mit den vollständigen Unterlagen gemäß Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA) vor dem beabsichtigten Baubeginn einzureichen. Bei größeren oder länger andauernden Baumaßnahmen empfiehlt sich eine längere Vorlaufzeit.

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    Herr Jost
    Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
    Straßenverkehr / Bußgeldstelle
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    Herr Hain
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    Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Genehmigung von Veranstaltungen (Wanderungen, Auto-Rallyes, etc.) wenn sie im Rahmen ihrer Durchführung klassifizierte Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen (§ 29 StVO).

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    Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Genehmigung von Gelegenheitsverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (KOM), des Weiteren für die Erteilung von Taxikonzessionen und Mietwagenkonzessionen, von Unternehmen, die innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen ihren Betriebssitz haben.

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    Herr Jost
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    Großraumverkehr meint Transporte mit einer größeren als der zulässigen Ladung auf handelsüblichen Fahrzeugen.


    Wenn dort die zulässigen Maße überschritten sind, ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2 StVO erforderlich.

    Im Bereich des Schwerlastverkehrs bezieht sich die zu beantragende Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO auf Fahrzeuge deren Achslasten oder Gesamtgewichte und Abmaße die gesetzlich allgemein geltenden Grenzen überschreiten.

    Die erforderliche Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO muss der Erlaubnisbehörde bei Antragstellung vorliegen.

    Treffen bei einem Transport beide o.a. Fälle zu so sind eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

    Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist an das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte „VEMAGS“  (vemags.de) angeschlossen, so dass eine unmittelbare Antragstellung und Bearbeitung auch online erfolgen kann.

    Der Antrag ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Verkehr beginnt oder in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, Sitz oder Zweigniederlassung hat.

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    An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw gem. § 30 Abs. 1 StVO nicht verkehren.

    Ausnahmen zu diesem Verbot, ebenso so wie diese nach der Ferienreiseverordnung, können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, in deren Bezirk die erforderliche Fahrt beginnt oder der Antragsteller seinen Wohnort, Sitz oder Zweigniederlassung hat.

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