Das SARS-CoV-2 Corona-Virus beschäftigt uns alle, nicht zuletzt die zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Mainz-Bingen, die aufgrund verschiedener Restriktionen bzw. Einschränkungen in ihren geschäftlichen Aktivitäten teilweise massiv beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund erhalten Sie hier nun einige Basis-Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Auskunftsstellen:
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
Weitere Informationen zu dem gefassten Beschluss finden Sie hier.
Im Kreis Mainz-Bingen gelten weitreichende Regelungen zur Schließung von Geschäften, Gastronomien, Freizeiteinrichtungen und zum Verbot von Veranstaltungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.
Zu weiteren Rechtsgrundlagen und Änderungsverordnungen geht es hier.
Eine Übersicht über einzuhaltende Hygienepläne verschiedener Bereiche finden Sie hier.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.
Die Beantragung von SGB II Leistungen erfolgt über das örtlich zuständige Jobcenter. Sollten Sie im Landkreis wohnen ist dies das Jobcenter Mainz-Bingen, Tel.: 06132/787-6000.
Soforthilfekredit für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft
Nähere Information finden Sie hier.
Ab dem 15.03.2020 gilt für Unternehmen ein leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld: Ziel ist die Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten die vom Corona-Virus betroffen sind.
BMAS: Pressemitteilung vom 13.03.2020
Zuständig für Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur.
Hier geht es zur Bundesagentur für Arbeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMUs und Freiberufler ergänzt. Unternehmen mit durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten können eine Unternehmensberatung in Höhe von 100% (max. 4.000 Euro) bezuschusst bekommen. Das entsprechende Merkblatt sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gibt Informationen zur finanziellen Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.
ISB Rheinland-Pfalz: Finanzielle Unterstützung
Telefon: 06131-6172-1333
E-Mail schreiben
Während der ersten sechs Wochen gelten für die Erkrankten zunächst die normalen Regeln der Lohnfortzahlung. Im Anschluss an diese Zeit erhalten gesetzliche Versicherte Krankengeld. Sollte die Gesundheitsbehörde ein Beschäftigungsverbot angeordnet haben, hat das Unternehmen Anspruch auf Entschädigung vom Staat, muss jedoch - längstens für sechs Wochen - zunächst in Vorleistung treten.
Gemäß der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner:
Jürgen Schwalie
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
E-Mail schreiben
Telefon: 06341-26-460
Steht ein Arbeitnehmer ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne greift § 56 Infektionsschutzgesetz. Demnach haben sie per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgelts.
Für die Dauer der Entgeltfortzahlung, längstens für 6 Wochen, werden dem Arbeitgeber die Entschädigungen von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet.
Gemäß der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner:
Jürgen Schwalie
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
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Telefon: 06341-26-460
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: Steuerliche Maßnahmen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen
Ansprechpartner: Das jeweils regional zuständige Finanzamt. Zum Behördenverzeichnis geht es hier.
Telefon: 0261-20179279
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt die Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen, welche normalerweise eine Drei-Woche-Frist ist, bis zum 30.09.2020 aus.
Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemeldung auf der Homepage des BMJV.
Aktuelle Informationen und Meldungen zum Corona-Virus SARS-COV-2 sind unter folgendem Link abrufbar.
Gesundheitsamt Mainz-Bingen: Aktuelle Informationen zum Corona-Virus SARS-COV-2
Informationen und Fallzahlen zum Corona-Virus, zusammengestellt vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie Rheinland-Pfalz, finden Sie unter folgendem Link:
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Telefon: 0800-5758100
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
Samstag bis Sonntag, 10 bis 15 Uhr
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat umfassende Informationen zum Corona-Virus zusammengetragen, die ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen in einer FAQ-Liste zusammengetragen.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Checkliste für Unternehmen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt allgemeine Hinweise zu Hygiene und Infektionsschutz.
Das Bundesgesundheitsministerium gibt auf seiner Webseite einen Überblick über Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen etc.
Bundesgesundheitsministerium: Infos für Unternehmen
Telefon: 030-346465100
Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Im Folgenden sind Telefonnummern und Internetseiten aufgelistet, unter denen sich Betriebe, Arbeitgeber sowie Bürgerinnen und Bürger weitergehend zum Umgang mit dem Corona-Virus und den Folgen informieren können.
Für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Ministerium für Wirtschaft und Energie eine Hotline eingerichtet, die unter 030-18615 1515 zu erreichen ist. Infos zu Themen wie Kurzarbeitergeld und Finanzhilfen gibt es auch unter unten stehender Internetadresse.
Gesetzliche Regelungen zum möglichen Verdienstausfall bei Quarantäne finden Sie unter der unten angegebenen Internetadresse des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
zentraler Ansprechpartner für vom Coronavirus betroffene Unternehmen:
Prof. Dr. Manfred Becker
Mittelstandslotse der Landesregierung
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
E-Mail schreiben
Telefon: 06131-16-5652
Fax: 06131-16-175652
Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
E-Mail schreiben
Telefon: 06131-16-5110
Informationen sowie telefonischer Ansprechpartner finden Sie unter genanntem Link:
Hotline für allgemeine Fragen: 06131-262-1000
Hotline für Fragen im Bereich Förderungen: 06131-262-1703
Hotline für Fragen zum Kurzarbeitergeld: 06241-91-1746
Hotline für steuerlichen Fragen: 06721-91-4114
Hotline für arbeitsrechtliche Hinweise: 06241-91-1746
(Verfügbarkeit der Hotlines - Neben den normalen Servicezeiten zusätzlich, Samstag 28.03. + Sonntag 29.03. von 10-15 Uhr)
Präsident Gereon Haumann: 0171/73 70 001
Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs: 0171/73 70 002
DEHOGA zu den Corona-Folgen im Gastgewerbe
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz informiert über Datenschutz und Datenverarbeitung in Zeiten des Corona-Virus unter genanntem Link:
Datenschutz in Zeiten des Corona-Virus
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Franziska Neumann
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Lara Dreesbach
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Dienstag 11 Uhr, Donnerstag 11 und 16.30 Uhr
vorherige Anmeldung, persönlich oder per E-Mail, ist erforderlich
weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0
HIV-Beratung und -Test:
Montag von 12.30 bis 14 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Impfsprechstunde:
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15 Uhr
Ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
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Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Sparkasse Mainz
Konto-Nr.: 100 011 154
Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE45 5505 0120 0100 0111 54
BIC (SWIFT Code): MALADE51MNZ
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht.