Neben unserem eigenen Preis "Unternehmen des Jahres", den wir alle zwei Jahre ausschreiben, haben wir auf dieser Seite Informationen zu verschiedenen Wirtschaftspreisen zusammengetragen. Wir drücken allen teilnehmenden Unternehmen feste die Daumen!
Der wirtschaftliche Erfolg unserer Region kommt nicht von ungefähr. Neben großen Unternehmen tragen die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis erheblich zu dieser Wirtschaftskraft bei. Sie alle sind der Motor der florierenden Wirtschaft.
Bei vielen Unternehmen geht das Engagement über die rein wirtschaftliche Betätigung oder die Entwicklung innovativer Produkte oder Dienstleistungen hinaus. Sie tragen mit sozialem, ehrenamtlichem oder kulturellem Engagement oder durch beispielhafte Beschäftigung behinderter Menschen, besonderes Engagement für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vieles mehr zur Wirtschaftskraft, zum Wohl und zum Ansehen des Landkreises und der gesamten Region bei.
Durch die Vergabe des Preises „Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen“ verdeutlicht der Landkreis diese herausragenden unternehmerischen Leistungen, die in hohem Maße zum weiteren Ausbau und zur Bewerbung des Standortes Mainz-Bingen beitragen und die Bedeutung der Unternehmen für den Landkreis.
Bis zum 30. September 2022 können sich rechtlich selbstständige Unternehmen aller Branchen bewerben, die ihren Stammsitz oder eigenständige Niederlassung im Landkreis Mainz-Bingen haben, hier ihre Leistungen erbringen, maximal 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und nicht als Aktiengesellschaft eingetragen sind.
Im weiteren Verfahren wird anschließend eine Entscheidung getroffen und voraussichtlich im Frühjahr 2023 zur Preisverleihung eingeladen.
Die Gewinner der letzten Jahre können Sie hier einsehen.
Im Rahmen des Unternehmenswettbewerbes SUCCESS sucht die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mit innovativen, selbst entwickelten neuen Produkten, Produktionsprozessen, technologieorientierten Dienstleistungen oder anspruchsvolle IT-Vorhaben für technische Anwendungen auf dem Markt erfolgreich sind.
In 2022 wird zusätzlich eine Sonderprämie im Bereich „Innovative Technologien für den Klimawandel“ vergeben. Ausgezeichnete Unternehmen profitieren neben Prämien in Höhe von bis zu 15.000 Euro von medialer Aufmerksamkeit im Rahmen der Preisverleihung im Oktober 2022.
Alle Informationen zum Wettbewerb sind hier abrufbar.
Das Programm Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder der Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), das SWR Fernsehen und die Volksbanken Raiffeisenbanken suchen herausragende rheinland-pfälzische Nachwuchsunternehmerinnen und Nachwuchsunternehmer. Wer in den vergangenen 5 Jahren gründete, ein Unternehmen übernahm oder noch in diesem Jahr gründen wird, kann über eine Wettbewerbsteilnahme zahlreiche Kontakte knüpfen, attraktive Geldpreise gewinnen und seine Geschäftsidee der Öffentlichkeit präsentieren.
Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.
Die Preisverleihung fand am Dienstag, 8. November 2022 statt.
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt motiviert Gründerinnen und Gründer sich auf eine neue Runde im Förderprogramm „startup innovativ“ zu bewerben. Bewerben können sich Startups mit innovativen Gründungsideen, die für ihr Geschäftsmodell verstärkt digitale Möglichkeiten nutzen, aber selbst keine neuen Technologien entwickeln.
In 2022 wird der Wettbewerb um den Sonderbereich „ Smarte Gesundheitswirtschaft“ erweitert und fördert damit ganz gezielt die Entwicklung von Smart Services Produkten und Dienstleitungen, vor allem in den Anwendungsfeldern Prävention, Diagnostik, Therapie, Überwachung von Krankheitsverläufen, Pflegeunterstützung und nicht zuletzt Fitness/Freizeit/Lebensstil unterstützen. Unterstützt werden insbesondere datengestützte, KI-basierte und/oder besonders technische, innovative Ansätze von jungen Unternehmen. Die finale Bewertung erfolgt durch eine gesonderten Jury.
Hier geht es zu den Wettbewerbsunterlagen.
Der Innovationspreis wird alljährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zusammen mit den Landes-Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern ausgelobt.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ihren Firmensitz/Standort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten.
Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind oder bei denen die wesentliche Wertschöpfung überwiegend in Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits Umsatz erzielt haben.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Seit 2008 verleiht die Regionalinitiative Rhein-Nahe-Hunsrück einen Unternehmerpreis an herausragende Unternehmerpersönlichkeiten. Mit ihrer unternehmerischen Leistung können diese Ansporn und Vorbild sein. In die Bewertung der Bewerbungen fließen neben dem wirtschaftlichen Erfolg auch das soziale, kulturelle und politische Engagement der Persönlichkeit in der und für die Region ein.
Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Geldpreis eine von einem Künstler der Region gestaltete Skulptur. Seit 2008 verleiht die Regionalinitiative Rhein-Nahe-Hunsrück einen Unternehmerpreis an herausragende Unternehmerpersönlichkeiten.
Wir haben Sie über die nächste Ausschreibung auf dem Laufenden.
Hier können Sie sich einen Überblick über den Wettbewerb und die Gewinner der letzten Jahre verschaffen.
Viele Unternehmen im Landkreis sind sehr innovativ und erfolgreich und konnten durch ihre Ideen bereits bei Wettbewerben und Wirtschaftspreisen punkten. Wir möchten hier nach und nach interessante Best Practices vorstellen und gratulieren ganz herzlich!
Mit den German Startup Awards werden Persönlichkeiten der deutschen Digitalszene in vier Kategorien prämiert. Die Trophäe in der Kategorie „Newcomer des Jahres 2022“ konnte der 18-Jährige Milan von dem Bussche Ende Mai feierlich in Berlin in Empfang nehmen. Der Abiturient aus Oppenheim hat 2019 mit Mitschülern das StartUp QiTech gegründet – anfangs in der elterlichen Garage.
QiTech recycelt anfallende Produktionsabfälle und schwer zersetzbaren Plastikmüll von Großfabriken zu qualitativ hochwertigem 3D-Druck-Filament. Die Firma hat Maschinen entwickelt, mit denen dieser Rohstoffe für 3D-Druck gefertigt werden. In einem ersten Schritt wird der Plastikmüll zerkleinert und das Granulat eingeschmolzen. Anschließend wird daraus Filament gemacht, eine Kunstfaser, die quasi als „Tinte“ für 3D-Drucker benötigt wird. Filament ist teuer und wurde bisher nicht nachhaltig produziert. Neben der Firmenidee wurde mit dem Startup Award auch der nachhaltige ökologische Aspekt der Arbeit von Milan von dem Bussche gewürdigt, so die Jury.
QiTech konnte bereits bei zwei weiteren Wettbewerben punkten: so sicherte sich das junge Team in 2020 den 2. Platz des Kika Awards in der Kategorie „Young Sience“ und gewann den Gründerwettbewerb „StartUpTeens“ im September 2021.
SWR-Beitrag "Wenn wir das nicht machen, wer denn sonst - Hightech-Recycling im Kinderzimmer"
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
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Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
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Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
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Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
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Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
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Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
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Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
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Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
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55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Kontakt
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JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
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55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
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Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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