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Wasserwirtschaft

Untere Wasserbehörde Kreis Mainz-Bingen

Die Untere Wasserbehörde bearbeitet alle Vorgänge die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabengebiet Die Untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

Zuständigkeiten ▼

Gewässeraufsicht

  • Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
  • Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)
  • Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
  • Entscheidungen zu Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, welche einer Genehmigung bedürfen
  • Wesentliche Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau)
  • Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern

Grundwasser/Wasserschutzgebiete

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
  • Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
  • Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten (z.B. für Kläranlagen, Durchleiten von Abwasser, Hoch- und Tiefbauarbeiten innerhalb der Wasserschutzzonen I-III)
  • Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich und in Wasserschutzzonen

Niederschlagswasserbeseitigung

  • Erteilung von Erlaubnissen zum Einleiten von Abwasser einschließlich Niederschlagswasser in Oberflächengewässer sowie durch Versickerung
  • Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Oberflächengewässer oder Grundwasser

Wassergefährdende Stoffe

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)
  • Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen
  • Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

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