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Freizeitangebot für Jugendliche

Jugendpflege und Förderung von Jugendarbeit

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind „jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“

Die Arbeitsschwerpunkte der Kreisjugendpflege sind:

  • Partizipation, Prävention, Regionalisierung und Vernetzung,
  • alle Varianten außerschulischer Jugendbildung,
  • Kooperation bei regionalen und überregionalen Projekten,
  • Unterstützung selbstverwalteter Jugendtreffs,
  • sowie die fachliche und finanzielle Unterstützung offener und verbandlicher Jugendarbeit.

Die Kreisjugendpflege entwickelt eigene Projekte in Form jugendkultureller Aktionen und jugendbildnerischer Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen. Hierbei sind Kooperationen mit Jugendverbänden, Jugendclubs, jugendkulturellen Initiativen, den Jugendhäusern vor Ort und allen Multiplikatoren aus diesem Bereich die Basis für die praktische Umsetzung im Kreisgebiet.

In den meisten folgenden Institutionen gibt es hauptberufliche Fachkräfte, die selbst oder mit Unterstützung auch neben- und ehrenamtlicher Kräfte, für ihren Wirkungsbereich eigene Maßnahmen in der Jugendarbeit anbieten.

Je nach Möglichkeiten und inhaltlicher Ausrichtung umfassen die Angebote unter anderem:

  • Ferienprogramme und -freizeiten,
  • Jugendbildungsangebote,
  • kulturelle Veranstaltungen,
  • offene Treffs,
  • Projekte und Workshops für Kinder und Jugendliche,
  • Jugend- und Suchtberatung,
  • Unterstützung und Förderung der Jugend(verbands)arbeit

Die Jugendpflege verleiht verschiedene Materialien, sowie eine Buttonmaschine für Kinderfeste, Freizeiten und so weiter. 

Weitere Materialien können ebenfalls (auch bei anderen Jugendverbänden) ausgeliehen werden.

Auf Basis des §11 SGB VIII ist es Ziel der “Kreisrichtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung”, die vielfältigen Angebote von Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften, sowie kommunaler und verbandlicher Jugendarbeit im Kreis Mainz-Bingen nachhaltig zu unterstützen, bei denen die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen im Mittelpunkt der Planungen und Durchführungen stehen.

Hierzu stellt der Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten und der gesetzlichen Erfordernisse Haushaltsmittel für alle nachfolgend definierten Förderungsbereiche der Jugendarbeit zur Verfügung.

Downloads

Hinweis: Anträge auf die außerschulische Jugendbildung können Sie auch online bearbeiten. Zum entsprechenden Antrag geht es hier. 

Kontakt

  • Frau Bachmann

    Jugendamt
    Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
    +49 6132 787 - 13230
    E-Mail schreiben
  • Herr Pulter

    Jugendamt
    Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
    +49 6132 787 - 13240
    E-Mail schreiben
  • Frau Schorr

    Jugendamt
    Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
    +49 6132 787 - 13220
    E-Mail schreiben