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Untersuchungsstelle für Asylbewerber

Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen, sind dem zuständigen Gesundheitsamt- laut Verwaltungsvorschrift (Landesvorschrift und §36 IfSG)- binnen einer Woche nach Ankunft in der Erstaufnahme zur Untersuchung auf übertragbare Krankheiten vorzustellen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist zuständig für die Erstaufnahmeeinrichtung in Ingelheim, alle Untersuchungen einschließlich der Röntgendiagnostik werden in Mainz durchgeführt.

Für die Planung der Untersuchung erhält das zuständige Gesundheitsamt die Daten der zu untersuchenden Personen von der zuständigen Aufnahmeeinrichtung. 

Die Untersuchung umfasst folgende vom Gesundheitsministerium vorgegebene Untersuchungen:

  1. Eine orientierende körperliche Untersuchung auf Anzeichen von übertragbaren Krankheiten und Ektoparasiten
  2. Eine Blutuntersuchung ab 15 Jahren auf spezielle Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis B oder auch Impftiter wie z.B. Masern-AK-Titer. 
  3. Stuhluntersuchung auf pathogene Keime
  4. Eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane bei Jugendlichen ab 15 Jahren und Erwachsenen
  5. Schwangere erhalten einen speziellen Bluttest auf Tuberkulose und anlaßbezogen auch Kinder unter 15 Jahre
  6. Für unbegleitete minderjährige Jugendliche besteht ein deutlich erweitertes Untersuchungsprogramm.
  7. Regelmäßig werden Impfsprechstunden durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Lefaa Ingelheim durchgeführt und die in Deutschland empfohlenen Regelimpfungen  (STIKO) angeboten

Kontakt:

E-Mail-Adresse: 42-mmnz-bngnd