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Opferentschädigung

Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Geschädigte und Hinterbliebene als besondere Hilfen im Einzelfall.

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen.

Leistungsberechtigt sind:

  • Geschädigte, die eine Grundrente beziehen,
  • Hinterbliebene, im Bezug einer Hinterbliebenenrente, Witwenbeihilfe oder Waisenbeihilfe.

Die Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig und werden nur auf Antrag gewährt.

Anträge nehmen die Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen und die Kreisverwaltung entgegen. Die Bearbeitung für den südlichen Teil von Rheinland-Pfalz (kreisfreie Städte Mainz, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Frankenthal, Landau, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis und Donnersbergkreis) erfolgt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind im Einzelnen:

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
  • Altenhilfe,
  • Erziehungsbeihilfe,
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Erholungshilfe,
  • Wohnungsbeihilfe,
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Kontakt

Leistungen im stationären Bereich

Buchstaben A - Z

  • Herr Hassinger

    Soziale Hilfen
    Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege
    +49 6132 787 - 3253
    E-Mail schreiben

Leistungen im ambulanten Bereich

Kriegsopferfürsorge Buchstaben A - Z

  • Frau Kolter

    Soziale Hilfen
    Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege
    +49 6132 787 - 3257
    E-Mail schreiben

Opferentschädigung Buchstaben A - Z

  • Frau Engels

    Soziale Hilfen
    Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege
    +49 6132 787 - 3246
    E-Mail schreiben