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Wohngeld

Das aktuell erheblich hohe Antragsvolumen von Wohngeldanträgen führt unvermeidbar zu längeren Bearbeitungszeiten. Eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen ab Vorlage aller relevanten Unterlagen ist daher nicht außergewöhnlich. Wir bitten daher höflich von Rückfragen abzusehen.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeld wird für den selbst genutzten Wohnraum, als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) für Mieterinnen und Mieter eines Wohnraumes oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum, geleistet.

Wichtig ist der Termin der Antragstellung.
Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldbehörde bzw. der Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen ist.

Downloads zu Informationen

Bitte beachten:
Der Wohngeldrechner über den nebenstehenden Link dient lediglich einer ersten Orientierung.

Heizkostenzuschuss
Informationen zum Heizkostenzuschuss erhalten Sie auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums unter dem nachstehenden 
Link BMBF.

Wohngeldrechner Bundesministerium
Zum Wohngeldrechner des BMWSB gelangen sie über folgenden Link: Wohngeldrechner

Online-Anträge 

Downloads zu den Wohngeldanträgen

Allgemeine Hinweise und Zuständigkeiten

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Den Antrag stellen Sie bitte bei der zuständigen Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Entsprechende Formulare erhalten Sie außer bei der Kreisverwaltung im Landkreis Mainz-Bingen auch bei den Sozialämtern der Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltungen oder auf dieser Seite als Download.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist die zuständige Wohngeldbehörde folgender Kommunen:
Gemeinde Budenheim, VG Bodenheim, VG Gau-Algesheim, VG Nieder-Olm, VG Rhein-Nahe, VG Rhein-Selz, VG Sprendlingen-Gensingen.

Die Wohngeldanträge für die vorgenannten Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen sind bei der hiesigen Behörde (Anschrift: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11 in 55218 Ingelheim) einzureichen.

Für die Städte Ingelheim (mit den Stadtteilen Heidesheim und Wackernheim), Bingen und Mainz liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadtverwaltung.

Bingen: Frau Katsoulidou wohngeld@bingen.de
Ingelheim: Frau Gregori, Frau Safonova oder Herr Kilic sozialamt@ingelheim.de

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:
Zum 1. Juli 2019 hat die Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim mit der Stadt Ingelheim fusioniert.
Dies bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt die örtliche Zuständigkeit im Bereich Wohngeld für die Ortsgemeinden Heidesheim und Wackernheim bei der Stadtverwaltung Ingelheim liegt.

Die Nettoeinkommensgrenzen entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen des BMBF  

Das Wohngeld wird grundsätzlich zunächst für 12 Monate bewilligt.
Wer wohngeldberechtigt ist, hängt von drei Faktoren ab:

Von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder,
von der Höhe des Familieneinkommens,
von der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Einführung der Klima- und Heizkostenkomponente

Seit dem 01.01.2023 werden Wohngeldempfänger*innen durch die Einführung einer Klima- und einer Heizkostenkomponente im Wohngeld bei den Wohnkosten weiter entlastet.

Der pauschale Zuschlag bei der Klimakomponente (KK) auf den Miet- bzw. Belastungshöchstbetrag soll Wohngeldberechtigten klimagerechtes Wohnen ermöglichen.

Bei der Heizkostenkomponente (HKK) erfolgt der pauschale Zuschlag ebenfalls nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Die jeweilige Staffelung ist unten stehend erläutert.

Downloads

Kontakt

E-Mail bitte senden an whngldmnz-bngnd

Das Team der Wohngeldstelle

Frau Marsula (Buchstabe A-D)Frau Dieck (Buchstabe E-I)Frau Spang (Buchstabe J-M)
+ 49 6132 787 - 3311+ 49 6132 787 - 3315+ 49 6132 787 - 3317
Frau Fischer (Buchstabe O; Q-S)Frau Sgaslik (N-P; Heimfälle A-Z) Frau Fetzer (Buchstaben T-Z)
+ 49 6132 787 - 3312+ 49 6132 787 - 3323+ 49 6132 787 - 3313