Seit dem 1. Januar 2011 werden neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 und § 29 SGB II erbracht. Ziel dieser Leistungen ist eine stärkere Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft.
Anspruchsberechtigte sind Personen,
Ferner müssen die anspruchsberechtigten Personen
Gemäß § 28 Absatz 2 SGB II werden die tatsächlichen Aufwendungen für
übernommen.
Als Bedarf unberücksichtigt bleibt Taschengeld
für zusätzliche Ausgaben während der Fahrt oder dem Ausflug. Diese Ausgaben
müssen aus dem Regelbedarf bestritten werden.
Die Leistung kann durch Direktzahlung erbracht
werden.
Bitte beachten Sie, dass primär Zuschüsse und Spenden Dritter, insbesondere
von Fördervereinen, vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Der § 28 Absatz 3 SGB II sieht zusätzliche Leistungen für den Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Schulausstattung vor.
Hierzu gehören nach der Begründung des Gesetzesentwurfs neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug, insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Bleistifte, Malstifte, Hefte, Blöcke, Lineale, Zirkel, Taschenrechner).
Die Leistungen werden pauschaliert in Höhe von 100,00 € je Schuljahr erbracht und in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in Höhe von
70,00 €
zum 01. August (Schuljahresbeginn)
und
30,00 €
zum 01. Februar (Schulhalbjahr).
Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist eine gesonderte Antragstellung für Empfänger von Leistungen des SGB II nicht erforderlich. Der Zuschuss zum Schulbedarf gilt automatisch mit der Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Die übrigen Personengruppen, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem SGB XII, Kindergeld mit Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen den Bezug von öffentlichen Transferleistungen belegen und den Bedarf beantragen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei Kindern, die erstmals eingeschult werden, eine Bestätigung über den Schulbesuch beim JobCenter Mainz-Bingen vorgelegt werden muss.
Eine
weitere Bestätigung wird wieder mit dem Eintritt in die 10. Jahrgangsstufe,
spätestens jedoch, wenn das Kind das 15. Lebensjahr erreicht, erforderlich.
Nehmen
an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
die in schulischer Verantwortung angeboten und in gemeinschaftlicher Form
ausgegeben und eingenommen wird, teil, so werden die Mehraufwendungen - die
über den Eigenanteil von einem Euro liegen - durch das JobCenter Mainz-Bingen
erstattet.
Eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung liegt
beispielsweise vor, wenn
Hinweis:
Es erfolgt keine Kostenübernahme für belegte
Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände angeboten
werden.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben gemäß § 28 Absatz 7 SGB II mit einer monatlichen Pauschale von 10,00 € die Möglichkeit am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Der berechtigte Personenkreis erhält diese pauschalisierte Leistung für
Von dem Pauschalbetrag sind keine Utensilien für die Ausübung einer Sportart oder für das Erlernen eines Musikinstruments erfasst.
Weitere Fragen zu diesen
Themen beantwortet Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner aus dem Bereich der
Leistungsgewährung.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Erste Anlaufstelle ist das Bürgerbüro. Es ist montags und dienstags durchgehend von 8 bis 17 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 06132/787-0 erreichbar.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Kilian Grau
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
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Kfz-Zulassungsstelle
Bingen
Alfred-Nobel-Straße
2a
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Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag: 7.30 bis 12 Uhr / Annahmeschluss 11.30 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 18.30 Uhr / Annahmeschluss 18 Uhr
Donnerstag bis Freitag: 7.30 bis 12 Uhr / Annahmeschluss 11.30 Uhr
Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung (außer freitags) unter 06721/9171 - 5229
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Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
Öffnungszeiten:
Montag: 9 bis 18.30 Uhr / Annahmeschluss 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 7.30 bis 12 Uhr / Annahmeschluss 11.30 Uhr
Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung (außer freitags) unter 06133/9403–5265
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Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
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Große Langgasse 29
55116 Mainz
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Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Dienstag 11 Uhr, Donnerstag 11 und 16.30 Uhr
vorherige Anmeldung, persönlich oder per E-Mail, ist erforderlich
weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0
HIV-Beratung und -Test:
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Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Impfsprechstunde:
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15 Uhr
Ohne Terminvereinbarung
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
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Jobcenter Mainz-Bingen
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der neue Imagefilm des Kreises, der bei der Akademischen Feier zum Jubiläum „50 Jahre Landkreis Mainz-Bingen“ erstmals vorgeführt wurde.
Zudem hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ während des Festes im und um das Kreishaus zu begutachten. Zu sehen sind darin Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht.