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Eingliederungsleistungen

Fördermittel werden bei entsprechenden Voraussetzungen für unterschiedliche Eingliederungsleistungen eingesetzt, um eine Integration in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen der Aktivierung und oder beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Das kann z.B. sein:

  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget wie z.B. Erstattung von Bewerbungskosten, Reisekosten u.v.m.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Außerbetriebliche Ausbildung
  • Leistungen zur Einstiegsqualifizierung
  • Gezielte Vermittlungsangebote, insbesondere bei Arbeitgebern aus der Region
  • Förderung von Probearbeit und Praktika
  • Hilfen zur sozialen Teilhabe: z.B. Arbeitsgelegenheiten (Heranführung an den Arbeitsmarkt, zum Erhalt oder Wiederherstellung der Tagesstruktur); Arbeitsverhältnissen i.R. des Teilhabechancengesetzes
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber bei Einstellung eines Leistungsbeziehers
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Nachholen eines Berufsabschlusses
  • Unterstützung der persönlichen Weiterentwicklung, z.B. durch ein individuelles Coaching
  • Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Hilfe
Nicht abschließend!
Die Eingliederungsleistungen sind grundsätzlich Teil des gemeinsamen Integrationsplanes und werden im Voraus einvernehmlich mit der Vermittlungsfachkraft abgestimmt.

Personen unter 25 Jahren (U25)

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gibt es spezialisierte Vermittlungsfachkräfte für die Vermittlung in Beschäftigung („hey, was geht?“) oder in Ausbildung („PersonalTraining“).

Ein Schwerpunkt bei der Betreuung von Menschen unter 25 Jahren ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Sofern sich die ganze Familie im Leistungsbezug des Jobcenters befindet, nimmt die Vermittlungsfachkraft bereits während der Schulzeit Kontakt auf und bietet Unterstützung bei der Orientierung auf dem Weg ins Berufsleben.

Ziel ist in der Regel die Einmündung in eine Berufsausbildung. Eine abgeschlossene Ausbildung ist nach wie vor die beste Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben und der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. 

Durch eine fachlich versierte Begleitung mit vielen Kooperationspartnern, Unterstützungs- und Bildungsangeboten sollen Probleme aus dem Weg zu geräumt und eine Perspektive entwickelt werden, die den Interessen und Talenten eines jungen Menschen entspricht. 

Vielleicht wurde die Schule ohne Abschluss verlassen, möglicher Weise bestehen mit dem Gesetz Konflikte, Schulden sind entstanden und drohen über den Kopf zu wachsen oder es wurden bereits eigene Kinder geboren.

Mit Unterstützung der Vermittlungsfachkräfte sollen mit Rat und Tat die Schwierigkeiten überwunden werden. (S. hierzu auch: Jugendberufsagentur plus im Landkreis Mainz-Bingen)

Personen über 25 Jahren (ü25)

Vorrangiges Ziel der beruflichen Integrationsplanung für Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist grundsätzlich die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dies kann ein kurz- oder mittelfristiges Ziel, aber auch ein langfristiges Ziel sein, wenn zunächst an den Voraussetzungen gearbeitet werden muss.

Manchmal bedarf es nur einer geringen Unterstützung, z.B. kann ein Bewerbungstraining helfen, in anderen Fällen müssen vielleicht viele Aufgaben parallel angegangen und gleich mehrere Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden.
Nach dem gegenseitigen Kennenlernen ist es die zentrale Aufgabe einer Vermittlungsfachkraft, die persönliche und berufliche Situation, aber auch die Interessen, Neigungen und Talente einer Person zu analysieren.

Die Gründe, warum Menschen auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen sein können, sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Vielleicht erschweren Schulden den Weg zur Arbeitsaufnahme oder gesundheitliche Einschränkungen lassen das Bewerben aussichtslos erscheinen. Es mangelt vielleicht an einer wichtigen Qualifikation für den angestrebten Arbeitsplatz oder eine unerwartete Kündigung aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis wurde ausgesprochen, was die berufliche Identität völlig in Frage gestellt hat. Die erfahrenen Vermittlungsfachkräfte sind mit den Fragestellungen rund um die berufliche Eingliederung bestens vertraut und haben auf die meisten auch eine mögliche Antwort. Sie werden immer versuchen, in einem gemeinsamen und vertrauensvollen Miteinander die bestmögliche Lösung für sie zu finden.

Alleinerziehende

Alleinerziehend zu sein ist in jedem Alter eine ganz besondere Herausforderung. Alleine für die Erziehung und Entwicklung eines oder mehrerer Kinder verantwortlich zu sein, ist eine große Verantwortung und bedarf besonderer organisatorischer Fähigkeiten und einer hohen Belastbarkeit. Die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufsleben ist dabei ganz besonders anspruchsvoll.
Darum gibt es besondere Hilfen für Alleinerziehende – seien es spezielle finanzielle Hilfen, Maßnahmen für Bewältigungsstrategien oder die Möglichkeit, einen Berufsabschluss auch in Teilzeit zu erwerben.
Die Vermittlungsfachkräfte sind mit den Problemlagen von Alleinerziehenden bestens vertraut und stehen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung.

Personen mit „ergänzendem Leistungsbezug“

Ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit garantiert keine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Manchmal reicht das Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt decken zu können und allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen (sog. ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende) prüft die Vermittlungsfachkraft des JobCenters, ob die Situation und wenn ja wie, positiv beeinflusst werden könnte und wo gegebenenfalls noch Raum für eine Optimierung ist, um eine Unabhängigkeit anstreben zu können.

Existenzgründung/Selbstständigkeit

Grundsätzlich steht im SGB II die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung im Vordergrund. Damit lässt sich in der Regel die Hilfebedürftigkeit am schnellsten und nachhaltigsten beenden.
Personen im Leistungsbezug, die eine Existenzgründung anstreben, um sich selbständig zu machen, werden von den Vermittlungsfachkräften des JobCenters kompetent beraten. Sie kennen den Arbeitsmarkt (insbesondere den regionalen Arbeitsmarkt) aus der täglichen Praxis gut und können Bedarfe realistisch einschätzen. Bei guten Erfolgsaussichten – die durch einen entsprechenden Businessplan sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle darzulegen sind – stehen verschiedene Fördermöglichkeiten für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Kontakte zur Unterstützung, sowie den ehrenamtlich tätigen „Wirtschaftspaten“ hergestellt werden, die fachlich versiert beraten und manchmal auch begleiten.

Personen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung

Sofern die die Voraussetzungen gegeben sind (§ 7 SGB II), können auch neu zugewanderte Personen aus dem Ausland Arbeitslosengeld II beziehen. Das gilt für geflüchtete Menschen genauso wie für alle anderen Menschen ohne deutschen Pass.

Für alle gilt, dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundlage zum Einstieg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist und darum berechtigt an erster Stelle steht.
Für Ausländer, denen selbst Basiskenntnisse der deutschen Sprache und Kultur fehlen, ist die Teilnahme an einem Integrations- und berufsbezogenem Sprachkurs verpflichtend. Die Vermittlungsfachkraft kennt die von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragten Kursanbieter in der Region und kann behilflich sein, einen geeigneten Anbieter auszuwählen. Sprachkurse, die dem Erwerb erweiterter Sprachkenntnisse (z.B. B2, C1) dienen, können unter Umständen nach Absprache mit der Vermittlungsfachkraft gefördert werden – je nach gemeinsam festgelegtem Integrationsziel. 

Wichtig ist für alle Personen, die sich noch nicht auf Deutsch verständigen können, zu den Terminen bei Ihrer Vermittlungsfachkraft einen Dolmetscher bzw. eine übersetzende Person mitzubringen. Die Vermittlungsfachkraft wird in einem längeren Erstgespräch zunächst den Lebenslauf und die beruflichen Stationen und Qualifikationen erfragen, um gemeinsam mögliche Schritte auf dem Weg in ein Berufsleben in Deutschland zu besprechen und fest zu legen. Wenn möglich, sollten Unterlagen zur Schule und zum Beruf bereits zum ersten Termin mitgebracht werden.

Dokumente, die den beruflichen Werdegang belegen, aber in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst sind, müssen in der Regel übersetzt und anschließend beglaubigt werden. Kosten hierfür können ggf. erstattet werden; hierzu berät Sie Ihre Vermittlungsfachkraft gerne.

Für Menschen, die akademische oder berufliche Abschlüsse im Ausland erworben haben, ist häufig die Anerkennung dieser Abschlüsse durch die deutschen Behörden zwingend erforderlich. Nicht jeder im Ausland erworbene Titel ist notwendigerweise mit dem deutschen Titel vergleichbar (so z.B. der Begriff „Diplom“). Es gibt in Deutschland viele verschiedene Institutionen, die je nach erlerntem Beruf mit der Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse befasst sind. Auch in diesem Fall wird Ihre Vermittlungsfachkraft Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen bei der Suche nach der entsprechenden Institution behilflich sein.

Bei allen Fragen rund um den deutschen Arbeitsmarkt stehen die Vermittlungsfachkräfte zur Verfügung. Ziel ist immer eine nachhaltige Integration, um einen dauerhaften Bezug von Sozialleistungen zu verhindern.

Personen mit Rehabilitationsbedarfen

Im JobCenter werden viele Menschen betreut, welchen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders schwerfällt, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Der Landkreis Mainz-Bingen hat sich entschieden, für diese Menschen einen eigenen Schwerpunkt zu setzen und hat darum zum 01.07.2019 das Projekt Ge(h)weg – kurz für „Gesundheitswegweiser“ – ins Leben gerufen. Bis zum 31.12.2021 richtete sich das Hauptaugenmerk auf Menschen mit Suchterkrankungen und anderen gravierenden psychischen Einschränkungen.

Am 01.01.2022 trat jedoch das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft. Hierdurch sollen Menschen mit Behinderungen und schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen neue Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Zu diesem Zweck werden nun die Jobcenter deutlich stärker als bisher in den Rehabilitationsprozess rund um die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einbezogen. Um dem gerecht zu werden, wurde das Projekt „Ge(h)weg“, zum 01.01.2022 an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Der Ge(h)weg möchte mittels engmaschiger Betreuung von Personen mit Rehabilitationsbedarf nachhaltige Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen und die Zahl von Langzeitleistungsbeziehern verringern. Dabei arbeiten die beiden erfahrenen Mitarbeiterinnen des Projekts eng mit den zuständigen Reha-Trägern – etwa den Rentenversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit – zusammen.

Um dabei die Belange von jüngeren und älteren Menschen stets bedarfsgerecht im Blick zu behalten, ist eine Mitarbeiterin für den Personenkreis der unter 25-jährigen und eine Mitarbeiterin für den Personenkreis der über 25-jährigen BürgerInnen zuständig. 

Die für den Personenkreis u25 zuständige Mitarbeiterin hat dabei auch ganz speziell die jungen Menschen im Fokus, die eine Förderschule besuchen und daher besondere Betreuung beim Übergang ins Berufsleben benötigen.

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd

Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

Öffnungszeiten
Bürgerbüro

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr

HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Medien- und Kommunikationsbüro

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

Medien- und Kommunikationsbüro 
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd

Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

Dörte Emrich 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

Jana Hollstein 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

Mehr zum Medienbüro finden Sie 

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

St.-Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kontakt
Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:

Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Empfang:

Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr

Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

Kreuzhof Nieder-Olm

Kontakt

Besuchsadresse: Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm

Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein

Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Jobcenter

Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim

06132/787-6000

Faxnummer 06132/787-6099

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bankverbindung

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

oder

Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR

Jobcenter Mainz-Bingen

Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ:  560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE

Ihre Behördennummer 115

Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

De-Mail

ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

krsvrwltngmnz-bngnd-mld

Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation