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Eingliederungsleistungen

Fördermittel werden bei entsprechenden Voraussetzungen für unterschiedliche Eingliederungsleistungen eingesetzt, um eine Integration in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen der Aktivierung und oder beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Das kann z.B. sein:

  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget wie z.B. Erstattung von Bewerbungskosten, Reisekosten u.v.m.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Außerbetriebliche Ausbildung
  • Leistungen zur Einstiegsqualifizierung
  • Gezielte Vermittlungsangebote, insbesondere bei Arbeitgebern aus der Region
  • Förderung von Probearbeit und Praktika
  • Hilfen zur sozialen Teilhabe: z.B. Arbeitsgelegenheiten (Heranführung an den Arbeitsmarkt, zum Erhalt oder Wiederherstellung der Tagesstruktur); Arbeitsverhältnissen i.R. des Teilhabechancengesetzes
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber bei Einstellung eines Leistungsbeziehers
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Nachholen eines Berufsabschlusses
  • Unterstützung der persönlichen Weiterentwicklung, z.B. durch ein individuelles Coaching
  • Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Hilfe
Nicht abschließend!
Die Eingliederungsleistungen sind grundsätzlich Teil des gemeinsamen Integrationsplanes und werden im Voraus einvernehmlich mit der Vermittlungsfachkraft abgestimmt.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gibt es spezialisierte Vermittlungsfachkräfte für die Vermittlung in Beschäftigung („hey, was geht?“) oder in Ausbildung („PersonalTraining“).

Ein Schwerpunkt bei der Betreuung von Menschen unter 25 Jahren ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Sofern sich die ganze Familie im Leistungsbezug des Jobcenters befindet, nimmt die Vermittlungsfachkraft bereits während der Schulzeit Kontakt auf und bietet Unterstützung bei der Orientierung auf dem Weg ins Berufsleben.

Ziel ist in der Regel die Einmündung in eine Berufsausbildung. Eine abgeschlossene Ausbildung ist nach wie vor die beste Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben und der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. 

Durch eine fachlich versierte Begleitung mit vielen Kooperationspartnern, Unterstützungs- und Bildungsangeboten sollen Probleme aus dem Weg zu geräumt und eine Perspektive entwickelt werden, die den Interessen und Talenten eines jungen Menschen entspricht. 

Vielleicht wurde die Schule ohne Abschluss verlassen, möglicher Weise bestehen mit dem Gesetz Konflikte, Schulden sind entstanden und drohen über den Kopf zu wachsen oder es wurden bereits eigene Kinder geboren.

Mit Unterstützung der Vermittlungsfachkräfte sollen mit Rat und Tat die Schwierigkeiten überwunden werden. (S. hierzu auch: Jugendberufsagentur plus im Landkreis Mainz-Bingen)

Vorrangiges Ziel der beruflichen Integrationsplanung für Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist grundsätzlich die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dies kann ein kurz- oder mittelfristiges Ziel, aber auch ein langfristiges Ziel sein, wenn zunächst an den Voraussetzungen gearbeitet werden muss.

Manchmal bedarf es nur einer geringen Unterstützung, z.B. kann ein Bewerbungstraining helfen, in anderen Fällen müssen vielleicht viele Aufgaben parallel angegangen und gleich mehrere Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden.
Nach dem gegenseitigen Kennenlernen ist es die zentrale Aufgabe einer Vermittlungsfachkraft, die persönliche und berufliche Situation, aber auch die Interessen, Neigungen und Talente einer Person zu analysieren.

Die Gründe, warum Menschen auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen sein können, sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Vielleicht erschweren Schulden den Weg zur Arbeitsaufnahme oder gesundheitliche Einschränkungen lassen das Bewerben aussichtslos erscheinen. Es mangelt vielleicht an einer wichtigen Qualifikation für den angestrebten Arbeitsplatz oder eine unerwartete Kündigung aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis wurde ausgesprochen, was die berufliche Identität völlig in Frage gestellt hat. Die erfahrenen Vermittlungsfachkräfte sind mit den Fragestellungen rund um die berufliche Eingliederung bestens vertraut und haben auf die meisten auch eine mögliche Antwort. Sie werden immer versuchen, in einem gemeinsamen und vertrauensvollen Miteinander die bestmögliche Lösung für sie zu finden.

Alleinerziehend zu sein ist in jedem Alter eine ganz besondere Herausforderung. Alleine für die Erziehung und Entwicklung eines oder mehrerer Kinder verantwortlich zu sein, ist eine große Verantwortung und bedarf besonderer organisatorischer Fähigkeiten und einer hohen Belastbarkeit. Die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufsleben ist dabei ganz besonders anspruchsvoll.
Darum gibt es besondere Hilfen für Alleinerziehende – seien es spezielle finanzielle Hilfen, Maßnahmen für Bewältigungsstrategien oder die Möglichkeit, einen Berufsabschluss auch in Teilzeit zu erwerben.
Die Vermittlungsfachkräfte sind mit den Problemlagen von Alleinerziehenden bestens vertraut und stehen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung.
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit garantiert keine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Manchmal reicht das Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt decken zu können und allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen (sog. ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende) prüft die Vermittlungsfachkraft des JobCenters, ob die Situation und wenn ja wie, positiv beeinflusst werden könnte und wo gegebenenfalls noch Raum für eine Optimierung ist, um eine Unabhängigkeit anstreben zu können.
Grundsätzlich steht im SGB II die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung im Vordergrund. Damit lässt sich in der Regel die Hilfebedürftigkeit am schnellsten und nachhaltigsten beenden.
Personen im Leistungsbezug, die eine Existenzgründung anstreben, um sich selbständig zu machen, werden von den Vermittlungsfachkräften des JobCenters kompetent beraten. Sie kennen den Arbeitsmarkt (insbesondere den regionalen Arbeitsmarkt) aus der täglichen Praxis gut und können Bedarfe realistisch einschätzen. Bei guten Erfolgsaussichten – die durch einen entsprechenden Businessplan sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle darzulegen sind – stehen verschiedene Fördermöglichkeiten für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Kontakte zur Unterstützung, sowie den ehrenamtlich tätigen „Wirtschaftspaten“ hergestellt werden, die fachlich versiert beraten und manchmal auch begleiten.

Sofern die die Voraussetzungen gegeben sind (§ 7 SGB II), können auch neu zugewanderte Personen aus dem Ausland Arbeitslosengeld II beziehen. Das gilt für geflüchtete Menschen genauso wie für alle anderen Menschen ohne deutschen Pass.

Für alle gilt, dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundlage zum Einstieg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist und darum berechtigt an erster Stelle steht.
Für Ausländer, denen selbst Basiskenntnisse der deutschen Sprache und Kultur fehlen, ist die Teilnahme an einem Integrations- und berufsbezogenem Sprachkurs verpflichtend. Die Vermittlungsfachkraft kennt die von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragten Kursanbieter in der Region und kann behilflich sein, einen geeigneten Anbieter auszuwählen. Sprachkurse, die dem Erwerb erweiterter Sprachkenntnisse (z.B. B2, C1) dienen, können unter Umständen nach Absprache mit der Vermittlungsfachkraft gefördert werden – je nach gemeinsam festgelegtem Integrationsziel. 

Wichtig ist für alle Personen, die sich noch nicht auf Deutsch verständigen können, zu den Terminen bei Ihrer Vermittlungsfachkraft einen Dolmetscher bzw. eine übersetzende Person mitzubringen. Die Vermittlungsfachkraft wird in einem längeren Erstgespräch zunächst den Lebenslauf und die beruflichen Stationen und Qualifikationen erfragen, um gemeinsam mögliche Schritte auf dem Weg in ein Berufsleben in Deutschland zu besprechen und fest zu legen. Wenn möglich, sollten Unterlagen zur Schule und zum Beruf bereits zum ersten Termin mitgebracht werden.

Dokumente, die den beruflichen Werdegang belegen, aber in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst sind, müssen in der Regel übersetzt und anschließend beglaubigt werden. Kosten hierfür können ggf. erstattet werden; hierzu berät Sie Ihre Vermittlungsfachkraft gerne.

Für Menschen, die akademische oder berufliche Abschlüsse im Ausland erworben haben, ist häufig die Anerkennung dieser Abschlüsse durch die deutschen Behörden zwingend erforderlich. Nicht jeder im Ausland erworbene Titel ist notwendigerweise mit dem deutschen Titel vergleichbar (so z.B. der Begriff „Diplom“). Es gibt in Deutschland viele verschiedene Institutionen, die je nach erlerntem Beruf mit der Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse befasst sind. Auch in diesem Fall wird Ihre Vermittlungsfachkraft Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen bei der Suche nach der entsprechenden Institution behilflich sein.

Bei allen Fragen rund um den deutschen Arbeitsmarkt stehen die Vermittlungsfachkräfte zur Verfügung. Ziel ist immer eine nachhaltige Integration, um einen dauerhaften Bezug von Sozialleistungen zu verhindern.

Im JobCenter werden viele Menschen betreut, welchen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders schwerfällt, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Der Landkreis Mainz-Bingen hat sich entschieden, für diese Menschen einen eigenen Schwerpunkt zu setzen und hat darum zum 01.07.2019 das Projekt Ge(h)weg – kurz für „Gesundheitswegweiser“ – ins Leben gerufen. Bis zum 31.12.2021 richtete sich das Hauptaugenmerk auf Menschen mit Suchterkrankungen und anderen gravierenden psychischen Einschränkungen.

Am 01.01.2022 trat jedoch das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft. Hierdurch sollen Menschen mit Behinderungen und schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen neue Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Zu diesem Zweck werden nun die Jobcenter deutlich stärker als bisher in den Rehabilitationsprozess rund um die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einbezogen. Um dem gerecht zu werden, wurde das Projekt „Ge(h)weg“, zum 01.01.2022 an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Der Ge(h)weg möchte mittels engmaschiger Betreuung von Personen mit Rehabilitationsbedarf nachhaltige Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen und die Zahl von Langzeitleistungsbeziehern verringern. Dabei arbeiten die beiden erfahrenen Mitarbeiterinnen des Projekts eng mit den zuständigen Reha-Trägern – etwa den Rentenversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit – zusammen.

Um dabei die Belange von jüngeren und älteren Menschen stets bedarfsgerecht im Blick zu behalten, ist eine Mitarbeiterin für den Personenkreis der unter 25-jährigen und eine Mitarbeiterin für den Personenkreis der über 25-jährigen BürgerInnen zuständig. 

Die für den Personenkreis u25 zuständige Mitarbeiterin hat dabei auch ganz speziell die jungen Menschen im Fokus, die eine Förderschule besuchen und daher besondere Betreuung beim Übergang ins Berufsleben benötigen.