Ob Informationen zu Datenschutz, Übungslauterpauschale, oder Spendenbescheinigungen für Einrichtungen und Vereine:
Wissenswertes erfahren Sie auf dieser Seite.
Zahlreiche Vereine erhalten aktuell Rechnungen über die Eintragung des Vereins in das Transparenzregister. Diese Rechnung, sofern sie vom Bundesanzeiger-Verlag kommt, ist rechtens, wenn die Vereine sich nicht von der Gebührenpflicht haben befreien lassen.
Das Bundesverwaltungsamt hat häufig gestellte Fragen zum Transparenzregister samt Antworten in einem Dokument zusammengetragen:
Fragen und Antworten zum Transparenzregister
Der Bundesanzeiger Verlag, der die Bescheide verschickt, bietet auf seiner Seite drei verschiedene kostenfreie Online-Seminare zum Thema an.
Auch der Sportbund Rheinhessen informiert auf seiner Seite zum Transparenzregister.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Das soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind.
Der Sportbund Rheinhessen hat verschiedene Musterdokumente zum Herunterladen bereitgestellt.
Auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit finden Sie weitergehende Informationen. Auch hier gibt es zahlreiche Formulare, Muster und Beispiele.
Ehrenamt heißt per Definition, dass die Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird. Das heißt aber nicht, dass für die ehrenamtliche Arbeit nichts gezahlt werden darf. Zumindest der Aufwand und die Auslagen können erstattet werden. Auch eine Anerkennung in Form eines Taschengeldes ist denkbar. Solche Aufwandsentschädigungen können in verschiedener Form gezahlt werden. Grundsätzlich müssen alle Geldleistungen versteuert werden. Um das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern und zu honorieren, hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" Steuervergünstigungen im Einkommensteuergesetz (EStG) geschaffen. Er unterscheidet bei den Aufwandsentschädigungen in Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale.
Die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG)
Ehrenamtlich Tätige dürfen als Entschädigung für ihre Arbeit seit dem 01.01.2021 pro Jahr 840 Euro steuerfrei einnehmen (Stand 2021). Dieser Steuerfreibetrag wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf ebenfalls nicht gezahlt werden. Selbstverständlich dürfen sie auch mehr für ihre ehrenamtliche Arbeit verdienen. Allerdings werden für alle Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die über 840 Euro liegen, Steuern und Sozialabgaben fällig.
Von der Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.
Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
Bis zu 3.000 Euro im Jahr können Übungsleiter seit dem 01.01.2021 nebenberuflich verdienen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Als Übungsleiter gelten nicht nur Übungsleiter/Trainer im eigentlichen Sinn in Sportvereinen, sondern auch Betreuer in anderen Vereinen, Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr, Kursleiter an der Volkshochschule und andere ähnliche Tätigkeiten, die gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienen.
Wichtig: Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht gleichzeitig die Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen werden. Beide Pauschalen greifen nur dann, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt - egal, ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.
Zum 1. Januar 2021 stieg der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Alle Infos zur Erhöhung der Pauschalen finden Sie hier.
Grundsätzlich soll ehrenamtliches Engagement in der Freizeit ausgeübt werden. Ehrenamtlich Tätige, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Freistellung. Konkret heißt das, dass sie zur Ausübung ihres Ehrenamtes Sonderurlaub vom Arbeitgeber bekommen können.
Eine Übersicht zu bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige in Rheinland-Pfalz hat die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zusammengestellt.
Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Von Ehrenamtlichen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, kann „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden (Bundeszentralregistergesetzes § 30 und § 31). Gegenüber dem einfachen Führungszeugnis enthält das erweiterte Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind.
Ein Führungszeugnis kann persönlich beim örtlichen Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden oder über das Portal des Bundesamts für Justiz.
Die Bearbeitungskosten betragen 13 Euro (Stand 2020). Diese Gebühr entfällt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich für eine gemeinnützige Einrichtung (z. B. Sportverein) erfolgt oder im Rahmen eines Freiwilliges Soziales Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes ausgeübt wird (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG). Hier gilt die gesetzliche Befreiung von der Gebührenpflicht. Der Auftraggeber (Verein, Organisation u.a.) muss die ehrenamtliche Tätigkeit bestätigen.
„Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet.“ Die notwendigen Nutzungsrechte müssen gegen eine Nutzungsgebühr erworben werden. So steht es auf Wikipedia.
Einfach ausgedrückt: Möchte jemand (ein Verein, eine Organisation oder Einrichtung u. a.) öffentlich Unterhaltungs- und Tanzmusik aufführen, muss er dafür Geld zahlen. Man zahlt also dafür, die jeweilige Musik nutzen zu dürfen. Das eingenommene Geld wird von der GEMA nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Urheber (z. B. Musiker, Komponisten oder Textdichter) ausgezahlt.
Die GEMA hat ein Online-Portal eingerichtet. Hier können Sie Ihre Musiknutzung anmelden oder sich beraten lassen. Eine Kalkulation von Lizenzvergütungen ist auch ohne vorherige Registrierung möglich.
Fragen beantwortet das GEMA-Kundencenter rund um die Uhr unter Telefon +49(0) 30 588 58 999.
Wer ehrenamtlich in einem Verein arbeitet, steht oft schnell vor juristischen Fragen. Folgende Seiten zeigen auf, worauf Vereine insgesamt, aber auch der Vorstand und jedes einzelne Mitglied achten sollten:
https://www.vereinsrecht.de/
https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/
Das Handbuch für alle Ehrenamtler: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/recht-versicherungen/vereinsrecht-und-ehrenamt-46007841
Der Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte ist nach wie vor ein Dauerthema und gehört zu den kompliziertesten Aspekten in der Freiwilligenarbeit. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haben Ehrenamtliche zweierlei Risiken:
1. Sie können selbst Opfer eines körperlichen Schadens werden. Hier stellt sich die Frage nach einer Unfallversicherung.
2. Sie können selbst Schäden verursachen, etwa am Eigentum anderer Personen. In diesem Fall schützt sie eine Haftpflichtversicherung vor Schadensansprüchen.
Ein Großteil der Ehrenamtlichen übt seine Tätigkeit im Dienst von Städten, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Initiativen aus und ist in der Regel über deren Haftpflichtversicherung versichert. Erkundigen Sie sich, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit besteht!
Das Land Rheinland-Pfalz bietet freiwillig ehrenamtlich Engagierten unter gewissen Voraussetzungen einen zusätzlichen Versicherungsschutz im Bereich Unfall und Haftpflicht an. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Hier geht es zum Flyer.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie oder Ihre Engagierten über die Landesversicherung abgesichert sind, scheuen Sie sich nicht nachzufragen. Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz steht Ihnen für Auskünfte und Beratung gern zur Verfügung:
Telefon: 06131/165764
Mail: ltstllstkrlpd
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 15 Uhr
Weitere Infos zum Versicherungschutz für Ehrenamtliche:
Mit einer aktuellen Umfrage möchten wir mehr über die Arbeit, Wünsche und Herausforderungen der Ehrenamtlichen im Landkreis herausfinden.
Wir bitten Sie, die Unterlagen auszufüllen und per Mail an uns zurückzusenden.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]z-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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