Stiftung "Kultur im Landkreis" Mainz-Bingen
- Die Stiftung „Kultur im Landkreis“ hat folgenden Stiftungszweck:
- Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Zweck der Stiftung ist, die nach § 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz als besonders förderungswürdig anerkannte Förderung kultureller Zwecke, der Heimatpflege und der Heimatkunde im Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen.
- Unter Förderung kultureller Zwecke ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege zu verstehen.
- Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen wie Theater und Museen sowie von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen mit ein.
- Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Museen, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.
- Der Beirat der Stiftung Kultur im Landkreis Mainz-Bingen besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Kreistages des Landkreises Mainz-Bingen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die maßgeblich zur Gründung der Stiftung beigetragen haben.

Terminübersicht Beiratssitzungen:
- Die nächste Beirats-Sitzung der Stiftung Kultur findet am Montag, 23. November 2026 statt: Anträge sind bitte bis zum 9. November 2026 einzureichen. Gerne per Mail an kultur@mainz-bingen.de. Das Antragsformular finden Sie hier.
- Die erste Sitzung des Jahres 2027 wird im April/Mai 2027 stattfinden. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
