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Stiftung "Kultur im Landkreis" Mainz-Bingen

  • Die Stiftung „Kultur im Landkreis“ hat folgenden Stiftungszweck:

  • Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  • Zweck der Stiftung ist, die nach § 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz als besonders förderungswürdig anerkannte Förderung kultureller Zwecke, der Heimatpflege und der Heimatkunde im Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen.

  • Unter Förderung kultureller Zwecke ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege zu verstehen.

  • Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen wie Theater und Museen sowie von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen mit ein.

  • Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Museen, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen.

Stiftung Kultur im Landkreis
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.
  • Anträge können jederzeit unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars gestellt werden. Das Antragsformular für die nächste Sitzung finden Sie unter dem Punkt "Terminübersicht".

Terminübersicht

  • Beirats-Sitzung der Stiftung Kultur am Donnerstag, 21. November 2024: Anträge sind bitte bis zum 4. November 2024 einzureichen. Gerne per Mail an kultur@mainz-bingen.de. Das Antragsformular finden Sie hier.

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