Auf der Grundlage des deutsch-französischen Vertrages vom 22.01.1963 ist die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland eine einzigartige Beziehung. Beide Länder haben es verstanden, ihre Konflikte der Vergangenheit in eine treibende Kraft für den Frieden in Europa zu verwandeln. Bei jeder neuen Etappe der europäischen Einigung haben Frankreich und Deutschland eine außerordentlich wichtige Rolle gespielt und nehmen bis heute eine sehr zukunftsweisende Position ein. Schon 1956 wurde im Land Rheinland-Pfalz der Freundeskreis Burgund beurkundet. Liste der deutsch-französischen Partnerschaften im Landkreis
Im Rahmen dieser ältesten Regionenpartnerschaft Europas haben sich seither unzählige Städte- und Vereinspartnerschaften begründet, auch im Landkreis Mainz-Bingen. Burgundische Partnerschaften im Landkreis
Im Frühjahr 2010 wurde vom damaligen Landtagspräsidenten Joachim Mertes auf Vorschlag der Union pour la Coópertion Bourgogne/Rhénanie-Palatinat der burgundische Gemeindeverbund Beaune Gemeindeverbund Beaune Côte é Sud im Département Côde d'Or in Burgund benannt. Im Mai 2011 stellen die Fraktionen der CDU, SPD, FWG und Bündnis90/Die Grünen des Kreistages den Antrag, zusammen mit dem Partnerschaftsverband Rheinland-Pfalz/Burgund alles auszuloten, um eine angestrebte Partnerschaft mit Gemeindeverbund Communauté d’Agglomération Beaune Cote & Sud zu begründen. Ziel dieser Partnerschaft soll sein:
2011 fand erstmals eine Begegnung auf politischer Ebene in Beaune statt. Seither organisiert der Landkreis 2013 Veranstaltungen und persönliche Begegnungen, wie zum Rheinland-Pfalz-Tag 2012 am Kreissitz in Ingelheim.
Der Landkreis Mainz-Bingen ist Mitglied im Partnerschaftsverband Rheinland-Pfalz, der 2018 mit dem Landesverband Oppeln und Mittelböhmen fusionierte und heute unter "Partnerschftsverband Rheinland-Pfalz/Burgund-Franche-Comté/Oppeln/Mittelböhmen" Partnerschaftsverband Rheinland-Pfalz/4-er Netzwerk e. V. firmiert. Der Landkreis Mainz-Bingen ist hier im Vorstand vertreten und Ricarda Kerl als Regionalbeauftragte tätig.
Das Partnerschaftsbüro des Landkreises unterstützt die kommunalen Partnerschaften, steht in regem Austausch mit allen Akteuren, insbesondere zu den Schulpartnerschaften und bietet organisatorische Unterstützung bei Austauschprojekten.
Deutsch-Französischen Tages am 25. Januar 2021
Hier sehen Sie einen Video-Gruß der Partnerschaft zwischen Klein-Winternheim – Muizon
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
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Donnerstag 8 bis 17 Uhr
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Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
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Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
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IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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