Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lebensmittelüberwachung

Der Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz ist zuständig für den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung im Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz und für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz im Kreis Mainz-Bingen.

Die Stadtverwaltung Mainz bearbeitet Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes selbstständig im Rechts- und Ordnungsamt.

Die Kernaufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sind der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände.

Schwerpunkte der Überwachung durch Lebensmittelkontrolleure (LMK), Tierärzte und das Fleischuntersuchungspersonal sind:

  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Regeluntersuchungstage für die Durchführung der Trichinenuntersuchung mittels Digestionsmethode sind Montag und Donnerstag),
  • Hygienekontrollen in Nutztierhaltungsbetrieben, Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben, Produktions- und Lagerbetrieben, in Betrieben des Groß- und Einzelhandels sowie in Betrieben der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung,
  • Entnahme von Plan- und Verdachtsproben zur Untersuchung durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und 
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden

Downloads

Kontakt

Lebensmittelkontrolleure (06132 – 787 xxxx); bt41mnz-bngnd, Fax 06132 – 787 4199

Name, VornameÖrtliche ZuständigkeitsbereicheDurchwahlRaumE-Mail
LMKHerr DollVG Sprendlingen-Gensingen; Stadteile von Bingen mit Dromersheim, Büdesheim, Kempten, Gaulsheim, Bingerbrück, Sponsheim und Dietersheim, dazu Rochusfest und Winzerfest4118C-010doll.frank@mainz-bingen.de
LMKHerr GörickeVG Gau-Algesheim; VG Rhein-Nahe4113C-012goericke.hans@mainz-bingen.de
LMKHerr JungVG Nieder-Olm; VG Rhein-Selz: Gebietsanteil der ehem. VG Guntersblum4109C-011jung.bernd@mainz-bingen.de
LMKHerr MolleSV Ingelheim; OG Schwabenheim4114C-012molle.peter@mainz-bingen.de
LMKHerr WeckerleVG Bodenheim; VG Rhein-Selz: Gebietsanteil der ehem. VG Nierstein-Oppenheim4105C-011weckerle.andreas@mainz-bingen.de
LMKHerr KapellGV Budenheim; VG Heidesheim; SV Bingen anteilig mit: Bingen-Stadt (Kernbereich) Rochusfest und Winzerfest4116C-010kapell.mike@mainz-bingen.de

Weitere Kontakte sind:

(06132 – 787 xxxx); bt41mnz-bngnd, Fax 06132 – 787 4199

Name, VornameSchwerpunkteDurchwahlRaumE-Mail
Frau BungertVerwaltungshandeln4102C-008bungert.martina@mainz-bingen.de
Frau WeidenfeldBearbeitung von Bauvorhaben im Lebensmittelhygienebereich und Überwachung von Lebensmittelbetrieben4104C-009weidenfeld.christina@mainz-bingen.de

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen und Kontakt mit einem Gesundheitsaufseher aufnehmen.