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Sprengstoffrecht

Das Sprengstoffrecht regelt den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von und mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Wir bitten Sie, bei Ihren Begehren die Unterlagen per Post einzureichen und die bereitgestellten Formulare zu nutzen. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

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Kontakt

  • Frau Grotstollen

    Sicherheit und Ordnung / Kommunalaufsicht
    Ordnungsverwaltung
    +49 6132 787 - 5122
    E-Mail schreiben
  • Frau Kauer

    Sicherheit und Ordnung / Kommunalaufsicht
    Ordnungsverwaltung
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  • Herr Sternberger

    Sicherheit und Ordnung / Kommunalaufsicht
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    +49 6132 787 - 5113
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