Informationen zur Referendarausbildung - Verwaltungspflichtstation
Verfahren bei der Zuweisung zu Ausbildungsstellen
Für den Bereich der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie der kreisfreien Städte Mainz und Worms wird die Leitung der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei einer Verwaltungsbehörde von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen wahrgenommen.
Die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Ausbildung überwiesenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weist die Kreisverwaltung Ausbildungsstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu.
Zeitraum der Zuweisung
Die Zuweisungen zu den Ausbildungsstellen erfolgen zweimal jährlich für die Zeiträume vom 1. April bis 31. Juli sowie vom 1. Oktober bis 31. Januar.
Ausbildungsstellen
Gemäß § 26 Absatz 1 der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) in der Fassung vom 23.07.2010 erfolgt die Ausbildung bei einer Direktion, einer Kreisverwaltung oder einer sonstigen Kommunalverwaltung, einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder einer anderen vom Ministerium des Inneren und für Sport zugelassenen Stelle.
Im Zuweisungsbereich der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sind die folgenden Behörden Ausbildungsstellen:
- Kreisverwaltung Alzey-Worms (Alzey)
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim)
- Stadtverwaltung Mainz
- Stadtverwaltung Worms
- Stadtverwaltung Bingen
- Stadtverwaltung Ingelheim
- Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm
- Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz (Oppenheim)
- Verwaltung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Mainz)
- Polizeipräsidium Mainz
- Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (Mainz)
- Landkreistag Rheinland-Pfalz (Mainz)
Darüber hinaus wurden vom Ministerium des Innern und für Sport weitere Stellen zur Ausbildung in der Verwaltungspflichtstation zugelassen. Es handelt sich hierbei um folgende Stellen:
- die Industrie- und Handelskammern,
- die Handwerkskammern,
- die Finanzämter,
- der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Rheinland-Pfalz,
- der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz,
- der Städtetag Rheinland-Pfalz.
Sofern Sie bei einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer, einem Finanzamt, dem Gemeinde- und Städtebund bzw. dem Städtetag Rheinland-Pfalz oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Rheinland-Pfalz ausgebildet werden möchten, legen Sie uns bitte eine entsprechende Einverständniserklärung der Ausbilderin / des Ausbilders vor.
Anmeldung von Wünschen mittels eines Fragebogens
Die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Wünsche für die Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle anmelden. Sie können für die Anmeldung ihrer Wünsche einen bei dem Landgericht Mainz oder der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erhältlichen Fragebogen verwenden.
Ein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle besteht allerdings nicht.
Die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Ausbildungsstellen erfolgt durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Es ist daher nicht erforderlich, dass sich die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den einzelnen Ausbildungsstellen vor der Zuweisung in Verbindung setzen. Soweit von den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren mit einzelnen Ausbildungsstellen Absprachen getroffen worden sind, sind diese für uns nicht bindend.
Zuweisung zu einer Verwaltungsarbeitsgemeinschaft
Die Kreisverwaltung weist die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare den bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim eingerichteten Arbeitsgemeinschaften für den Zeitraum der Verwaltungspflichtstation zu.