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Informationen zur Referendarausbildung - Verwaltungspflichtstation

Für den Bereich der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie der kreisfreien Städte Mainz und Worms wird die Leitung der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei einer Verwaltungsbehörde von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen wahrgenommen.

Die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Ausbildung überwiesenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weist die Kreisverwaltung Ausbildungsstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu.

Die Zuweisungen zu den Ausbildungsstellen erfolgen zweimal jährlich für die Zeiträume vom 1. April bis 31. Juli sowie vom 1. Oktober bis 31. Januar.

Die Ausbildung erfolgt in der öffentlichen Verwaltung oder bei einer anderen Stelle durch Bedienstete mit der Befähigung zum Richteramt oder einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das für die Ausbildung im öffentlichen Recht zuständige Ministerium bestimmt die möglichen Ausbildungsstellen.

Im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Mainz-Bingen kann die Ausbildung bei einer der folgenden Behörden erfolgen:

  • Kreisverwaltung Alzey-Worms in Alzey
  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim
  • Stadtverwaltung Bingen
  • Stadtverwaltung Ingelheim
  • Stadtverwaltung Mainz
  • Stadtverwaltung Worms
  • Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm
  • Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz in Oppenheim
  • Polizeipräsidium Mainz
  • Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in Mainz
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz in Mainz
  • Landkreistag Rheinland-Pfalz in Mainz
  • Verwaltung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechtsangelegenheiten)

Die Ausbildungsplätze bei den genannten Behörden sind den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des LG-Bezirks Mainz vorbehalten.

Sofern es noch freie Ausbildungskapazitäten gibt, können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des LG-Bezirks Bad Kreuznach diesen Behörden im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zugwiesen werden.

Darüber hinaus sind vom Ministerium des Innern und für Sport weitere Stellen zur Ausbildung in der Verwaltungspflichtstation zugelassen. Es handelt sich hierbei um folgende Stellen in unserem Zuständigkeitsbereich:

  • Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
  • Die Handwerkskammer Rheinhessen
  • Die Finanzämter Mainz, Bingen-Alzey und Worms-Kirchheimbolanden
  • Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
  • Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
  • Der Städtetag Rheinland-Pfalz

Bei den weiteren zugelassenen Stellen bewerben Sie sich bitte selbst.
Sofern Sie bei einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer, einem Finanzamt, dem Gemeinde- und Städtebund bzw. dem Städtetag Rheinland-Pfalz oder dem Landes-beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ausgebildet werden möchten, legen Sie uns bitte eine entsprechende Einverständniserklärung der Ausbilderin oder des Ausbilders und eine Freistellungsvereinbarung vor.

Wenn Sie eine Zuweisung an ein Gericht der allgemeinen oder einer besonderen Verwaltungs-gerichtsbarkeit oder an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (§ 19 Absatz 3 JAPO) wünschen, zeigen Sie diesen Wunsch bitte dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht an. Bitte teilen Sie dem Oberlandesgericht auch Zuweisungswünsche für überstaatliche, zwischenstaatliche oder ausländische Ausbildungsstellen (§ 19 Absatz 2 Satz 2 JAPO) mit.

Die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des LG-Bezirks Mainz können bei Kreisverwaltung Mainz-Bingen Wünsche für die Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle anmelden. Sie erhalten über das Landgericht Mainz ein Informationsschreiben und können mittels eines dem Informationsschreiben beigefügten Vordrucks Ausbildungswünsche abgeben.

Die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Ausbildungsstellen erfolgt durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Es ist daher nicht erforderlich, dass sich die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den einzelnen Ausbildungsstellen vor der Zuweisung in Verbindung setzen. Soweit von den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren mit einzelnen Ausbildungsstellen Absprachen getroffen worden sind, sind diese für uns nicht bindend.

Die Kreisverwaltung weist die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare den bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim eingerichteten Arbeitsgemeinschaften für den Zeitraum der Verwaltungspflichtstation zu.

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