Der Kreistag
Kreistag wurde zum 10. Juni 2024 auf die Dauer von 5 Jahren neu gewählt. Er ist das wichtigste Organ des Landkreises. So legt er die Richtlinien für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises, soweit nicht der Landrat dafür zuständig ist oder die Aufgabe auf einen Ausschuss oder dem Landrat übertragen wurde.
Den Vorsitz im Kreistag führt Landrat Thomas Barth.
Der Kreistag entscheidet insbesondere über:
- Satzungen (zum Beispiel Hauptsatzung, Abfallgebührensatzung, Haushaltssatzung),
- den Kreishaushalt,
- den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes,
- die Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen (ab einer gewissen Höhe), die entweder nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren oder den geplanten Haushaltsansatz überschreiten,
- die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten,
- die Bildung von Geschäftsbereichen und deren Übertragung auf Kreisbeigeordnete,
- die Übertragung von Aufgaben auf den leitenden staatlichen Beamten,
- die Übernahme freiwilliger Aufgaben,
- Anträge der Fraktionen.
Darüber hinaus wählt der Kreistag die Kreisbeigeordneten sowie die Beauftragte. Er entscheidet auch über die Bildung und Besetzung verschiedenster Ausschüsse, Beiräte und sonstiger Gremien.
Wahlergebnis Kreistag 2024
Das Wahlergebnis und die Sitzverteilung finden Sie hier. Die Ergebnisse zur Kreistagswahl gibt es auch unter https://www.rlp-wahlen.de/K7339/KT2024/


