Der Kreistag
Kreistag wurde zum 10. Juni 2024 auf die Dauer von 5 Jahren neu gewählt. Er ist das wichtigste Organ des Landkreises. So legt er die Richtlinien für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises, soweit nicht die Landrätin dafür zuständig ist oder die Aufgabe auf einen Ausschuss oder die Landrätin übertragen wurde.
Den Vorsitz im Kreistag führt Landrätin Dorothea Schäfer.
Das Wahlergebnis und die Sitzverteilung finden Sie hier.
Die Ergebnisse zur Kreistagswahl gibt es auch unter https://www.rlp-wahlen.de/K7339/KT2024/
Der Kreistag entscheidet
insbesondere über:
- Satzungen (zum Beispiel Hauptsatzung,
Abfallgebührensatzung, Haushaltssatzung),
- den Kreishaushalt,
- den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes,
- die Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen (ab
einer gewissen Höhe), die entweder nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren oder
den geplanten Haushaltsansatz überschreiten,
- die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die
Entlastung der Landrätin und der Kreisbeigeordneten,
- die Bildung von Geschäftsbereichen und deren Übertragung
auf Kreisbeigeordnete,
- die Übertragung von Aufgaben auf den leitenden
staatlichen Beamten,
- die Übernahme freiwilliger Aufgaben,
- Anträge der Fraktionen.
Darüber hinaus wählt der Kreistag die Kreisbeigeordneten sowie die Beauftragte. Er entscheidet auch über die Bildung und Besetzung verschiedenster Ausschüsse, Beiräte und sonstiger Gremien.