Kunst am Bau - Dienstgebäude II Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Im Namen des Landkreises Mainz-Bingen, vertreten durch Landrätin Dorothea Schäfer und betreut durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, wird ein Kunst-am-Bau-Wettbewerb für den fertiggestellten Neubau des Dienstgebäudes II, Konrad-Adenauer-Straße 34 in Ingelheim am Rhein ausgelobt.
Nach einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren wird eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden für das Wettbewerbsverfahren ausgewählt (nicht-offenes Verfahren).

NICHTOFFENER WETTBEWERB MIT VORGESCHALTETEN OFFENEM BEWERBERVERFAHREN
Standort
Neubau Dienstgebäude II,
Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein
Teilnehmerkreis
professionelle Kunstschaffende
Auslobungssumme
Los 1 71.400 Euro
Los 2 158.600 Euro
Abgabetermin Bewerbungsunterlagen
Freitag, 7. März 2025
Preisgeld
1. Preise: 1.500 Euro, 2. Preise: 1.000 Euro, 3. Preise: 500 Euro
Auslober: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Fachbereich Gebäudemanagement
Konrad-Adenauer-Straße 34
55218 Ingelheim am Rhein
Tel. 06132 787 – 0
Zentrale Projekt-E-Mail-Adresse für alle Anliegen bezüglich des Wettbewerbs:
Downloads/Unterlagen
Was ist "Kunst am Bau"?
Bund und Länder fördern einen Großteil an öffentlichen Bauprojekten, auch auf kommunaler Ebene. So erhielt auch der Bau des zweiten Dienstgebäudes der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in der Konrad-Adenauer-Straße in Ingelheim Zuwendungen zur Anteilsfinanzierung vom Land Rheinland-Pfalz.
Das Land Rheinland-Pfalz hat in Anlehnung an die geltenden Regeln bei Baumaßnahmen des Bundes festgelegt, dass bei geförderten Bauprojekten eine Summe von ein bis zwei Prozent der Baukosten für eine künstlerische Ausgestaltung vorzusehen ist. Diese Gestaltung wird als „Kunst am Bau“ bezeichnet. Das Ziel: bildende Künstlerinnen und Künstler an den Bauprojekten zu beteiligen und einen kulturellen Mehrwert zu schaffen.
Für die künstlerische Ausgestaltung innerhalb von "Kunst am Bau" können alle Möglichkeiten der bildenden Kunst berücksichtigt werden, von Bildhauerei und Malerei bis zu Videoinstallationen oder Ähnliches. Das Kunstwerk soll ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, der einen Bezug zur Architektur und/oder Funktion des Bauwerks herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Die künstlerische Ausgestaltung soll sich dabei auf das Gebäude und dessen Nutzung und/oder das Baugrundstück beziehen.
Weitere Infos zu Kunst am Bau in Rheinland-Pfalz gibt es hier.
