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Ausschüsse

Um die Mitglieder des Kreistages zu entlasten und um die fachliche Kompetenz in Spezialgebieten zu wahren, unterstützen Ausschüsse als Fachgremien den Kreistag.

Jeder Ausschuss setzt sich personell anders zusammen, wobei in der Regel mindestens die Hälfte eines Ausschusses mit Kreistagsmitgliedern besetzt sein muss. Außer Kreistagsmitgliedern können den Gremien sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angehören.

Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse basiert grundsätzlich auf dem Ergebnis der Wahlen im Kreistag. Die Wahlzeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der Dauer der Wahlzeit des Kreistages, d.h. fünf Jahre.

Der Kreistag hat gemäß seiner Hauptsatzung neben dem Kreisausschuss weitere acht Ausschüsse gebildet.

Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrätin Dorothea Schäfer.

Der Ausschuss befasst sich  insbesondere mit

  • der Vorberatung von Beschlüssen des Kreisausschusses bzw. des Kreistages, die frauenspezifische Aspekte betreffen; 
  • der Fortschreibung des Frauenförderplans für den Kreisverwaltung Mainz-Bingen,
  • dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsstelle,
  • speziellen Aufgabendelegationen durch den Kreistag

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf.

Der Ausschuss befasst sich insbesondere mit der Vorberatung von Beschlüssen des Kreisausschusses bzw. des Kreistages in Angelegenheiten von umwelt-, klima- und verkehrspolitscher Bedeutung, zum Beispiel:

  • Kreisstraßen- und Radwegenetz im Landkreis,
  • mittelfristiges Kreisstraßenbauprogramm,
  • Fortschreibung und Umsetzung des Nahverkehrsplanes des Landkreises
  • spezielle Aufgabendelegationen durch den Kreistag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Landwirtschaft ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Kreisbeigeordneter Erwin Malkmus. 

Der Ausschuss befasst sich insbesondere mit der Vorberatung von Beschlüssen des Kreisausschusses bzw. des Kreistages, die wirtschaftliche bzw. landwirtschaftliche Aspekte betreffen, zum Beispiel:

  • Tourismusförderung, insbes. Rheinhessen-Touristik GmbH
  • Wirtschaftsförderung
  • spezielle Aufgabendelegationen durch den Kreistag

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Der bzw. die Vorsitzende sowie der/die stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes und im dazugehörigen Landesausführungsgesetz geregelt. Außerdem sind auch die Festlegungen in der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen zu beachten.

Drei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder sind entweder Kreistagsmitglieder oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Frauen und Männer zusammen, die auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden, wobei Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände gleichermaßen zu berücksichtigen sind.

In den Jugendhilfeausschuss werden zudem als beratende Mitglieder von den entsprechenden Stellen entsandt: Vertreter/in der Verwaltung, Beauftragte/r für Jugendsachen der Polizei, Richter/in für Vormundschafts-, Familien- oder Jugendsachen; Vertreter/in der Arbeitsagentur und des Gesundheitsamtes; Lehrervertreter/in; kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau; Vertreter/in der Interessen ausländischer junger Menschen, des Kreisjugendringes, der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der jüdischen Kultusgemeinde, der kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden und eine Vertretung des Kreiselternausschusses für Kindertagesstätten.

Zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses gehören alle Angelegenheiten der Jugendhilfe:

  • Jugendhilfeplanung,
  • Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • Erlass von Förderrichtlinien im Bereich der Jugendhilfe,
  • Gewährung von Zuschüssen, vor allem für den Bau von Kindertagesstätten oder für Projekte im Bereich der Jugendhilfe,
  • Kindertagesstätten-Bedarfsplanung,
  • Vorschlagsrecht für die Wahl von Jugendschöffen,
  • Anerkennung von Trägern sowie Stellungnahme zur Schaffung von Einrichtungen der freien Jugendhilfe,
  • Einrichtung von Arbeitsgruppen (Jugendarbeit, Jugendhilfeplanung)
  • spezielle Aufgabendelegationen durch den Kreistag

Der Kreisausschuss ist ein besonderer Pflichtausschuss des Kreistages.

Er entspricht dem Haupt- und Finanzausschuss auf Gemeindeebene und setzt sich ausschließlich aus Kreistagsmitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt Landrätin Dorothea Schäfer.

Der Kreisausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind und entlastet so den Kreistag von zahlreichen Detailentscheidungen.

Zu seinen Aufgaben, die im Wesentlichen in der Hauptsatzung geregelt sind, gehören insbesondere die

  • abschließende Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse,
  • Vergabe von Aufträgen bis zu 2,5 Mio. Euro (Ausnahme: Ein anderer Ausschuss oder die Landrätin sind zuständig; ­ diese Einschränkung gilt für alle folgende Punkte.)
  • Gewährung von Zuschüssen oder Zuwendungen,
  • Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind oder die den dort festgesetzten Ansatz überschreiten,
  • Zustimmung bei Personalangelegenheiten (zum Beispiel: Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen),
  • Wahrnehmung der Aufgaben des Petitionsausschusses
  • spezielle Aufgabendelegationen durch den Kreistag

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Der Ausschuss wählt ein Kreistagsmitglied zum/zur Vorsitzenden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des Landkreises, der ihm vom Landrat vorgelegt wird. Zur Rechnungsprüfung gehört es, zu kontrollieren, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, die einzelnen Rechnungsbeträge vorschriftsmäßig begründet und belegt sind und die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich geführt worden ist.

Diese Überprüfung dient der Vorbereitung der Entlastung der Landrätin und der Kreisbeigeordneten durch den Kreistag.

Der Schulträgerausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf.

Dem Schulträgerausschuss gehören neben Mitgliedern des Kreistages auch an den Schulen des Landkreises tätige Lehrer/innen sowie Eltern der Schülerschaft an sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, da es im Landkreis auch berufsbildende Schulen gibt. Weiterhin entsendet die Kreisschülerschaft Mainz-Bingen ein beratendes Mitglied in den Schulträgerausschuss.

Der Schulträgerausschuss befasst sich u.a. mit

  • der Vorbereitung von Entscheidungen über Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen (einschl. Ausstattung),
  • der Entwicklung der Schülerzahlen,
  • der Beratung des Schulentwicklungsplans,
  • speziellen Aufgabenzuweisung durch den Kreistag

Der Sozialausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Frau Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn.

Der Sozialausschuss befasst sich u.a. mit der Vorberatung aller Beschlüsse des Kreisausschusses bzw. des Kreistages  mit sozialen Aspekten, zum Beispiel: 

  • Gewährung von Zuschüssen
  •  Fortschreibung der Pflegestrukturplanung,
  • dem demografischen Wandel,
  • speziellen Aufgabendelegationen durch den Kreistag

Der Werksausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrätin Dorothea Schäfer.

Der Werksausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten, die den Eigenbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen“ betreffen.

Hierzu gehören insbesondere folgende Themenbereiche:

  • Abfallvermeidung, Abfallverwertung sowie Abfallentsorgung,
  • Kreismülldeponie Sprendlingen
  • Bomasseanlage Essenheim,
  • Vorbereitung der den Eigenbetrieb betreffenden Beschlüsse des Kreistages, zum Beispiel: Wirtschaftsplan, Abfallwirtschaftssatzung, Abfallgebührensatzung, Betriebssatzung
  • Vergabe von Aufträgen,
  • Entscheidung über Personalangelegenheiten im Bereich des Eigenbetriebes,
  • Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes,
  • spezielle Aufgabendelegationen durch den Kreistag

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