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Kreisrechtsausschuss

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 19 Abs. 4, dass jeder, der sich durch eine behördliche Entscheidung in seinen Rechten verletzt sieht, dagegen vorgehen kann.

Gesetzliche Grundlage ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz hierzu (AGVwGO) und bei sozialrechtlichen Angelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Bezogen auf den Landkreis Mainz-Bingen bedeutet dies:

Die Betroffenen können gegen Bescheide der Kreisverwaltung, der kreisangehörigen Orts- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in sozialrechtlichen Angelegenheiten auch gegen die Entscheidungen der Stadtverwaltung Bingen und Ingelheim Widerspruch einlegen. Dies kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden, die den anzufechtenden Bescheid erlassen hat. Darüber hinaus kann in gleicher Form auch Widerspruch unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingelegt werden.

Im Falle des Widerspruchs hat die Behörde, die die streitbefangene Entscheidung getroffen hat, zunächst noch einmal die Rechtmäßigkeit des Bescheides zu überprüfen. Kommt sie hierbei zu dem Ergebnis, dass die Einwände des betroffenen Bürgers berechtigt sind, hilft sie dem Widerspruch ab und hebt somit den Bescheid auf.

Andernfalls legt sie den Rechtsbehelf dem Kreisrechtausschuss zur Entscheidung vor.

Der Kreisrechtsausschuss entscheidet meist nach einer mündlichen Verhandlung, zu der der Bürger und ein Behördenvertreter rechtzeitig eingeladen werden. Wenn alle Beteiligten sich ausdrücklich einverstanden erklären, kann der Kreisrechtsausschuss auch ohne mündliche Verhandlung im Wege des schriftlichen Verfahrens entscheiden.

Bei der mündlichen Verhandlung wird allen Beteiligten nochmals Gelegenheit gegeben, ihren jeweiligen Standpunkt darzulegen. Der Kreisrechtsausschuss ist bemüht, eine einvernehmliche Regelung beizuführen, soweit dies rechtlich oder tatsächlich möglich ist.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern/Beisitzerinnen, die die Bürger des Landkreises repräsentieren und vom Kreistag gewählt wurden. Die mündlichen Verhandlungen über die Widersprüche gegen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie gegen die Entscheidungen der Kreisverwaltung  einschließlich des Jobcenters finden im Haupt-gebäude der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt.

Die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wird durch einen Widerspruchsbescheid schriftlich mit ausführlicher Begründung dem am Verfahren beteiligten Bürger (Widerspruchsführer) und der Behörde, die den streitbefangenen Bescheid erlassen hat (Widerspruchsgegner), bekannt gegeben. Kostenfrei ist das Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss dann, wenn sich der Widerspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid richtet. In allen anderen Fällen werden von dem unterlegenen Verfahrensbeteiligten Gebühren erhoben; diese betragen je nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit zwischen 20 und 1.000 Euro zuzüglich Auslagen.

Wenn der betroffene Bürger auch im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte und der Widerspruch zurückgewiesen wurde, kann Klage beim zuständigen Gericht (Verwaltungsgericht oder Sozialgericht je nach Streitgegenstand) erhoben werden.

Sitzungstermine des Kreisrechtsausschusses

Die Sitzungen finden derzeit, wenn nicht anders angegeben, in den Räumen 538 oder 543 der Kreisverwaltung in Ingelheim statt.

VerhandlungstagVerhandlungsgegenstand
16,. April 2024Mehrbedarfe, Aufhebung u. Erstattung, Regelleistung, Mitwirkung, Kosten für Unterkunft u. Heizung, Vollzug des Landesstraßengesetzes, SGB XII Grundsicherung
12. April 2024Kosten für Unterkunft u. Heizung, Mehrbedarfe, Entziehung der Fahrerlaubnis , Baurecht
26. März 2024Sonstige, Kosten für Unterkunft und Heizung, Abgaben
19. März 2024Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Baurecht,
18. März 2024Vorläufige Entscheidung, Aufhebung und Erstattung, Sonstige

Kontakt

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  • Frau Stahlheber

    Rechtsamt / Kreisrechtsausschuss
    +49 6132 787 - 1063
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  • Frau Katschke

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    Rechtsamt / Kreisrechtsausschuss
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