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Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

Rechnungsprüfungsamt als örtliche Prüfungsstelle

Das Rechnungsprüfungsamt als örtliche Prüfungsstelle untersteht unmittelbar der Landrätin (§ 59 Absatz 2 Landkreisordnung) und wird nur auf deren Weisung tätig, einen Rechtsanspruch auf Durchführung von Prüfungen haben weder Bürger noch kommunale Mandatsträger.

Die Aufgaben für die örtliche Prüfungsstelle sind u. a.:

Überprüfung der Jahresabschlüsse auf

  • Einhaltung des Haushaltsplanes
  • Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Vollständigkeit der Belege
  • Sachliche und rechnerische Richtigkeit der Belege
  • Korrekte Anwendung von Vorschriften u. Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • Beachtung des Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Laufende Überwachung

  • der Kassengeschäfte der Kreiskasse / regelmäßige Kassenprüfungen
  • der Wirtschaftsführung des Abfallwirtschaftsbetriebes

Prüfung der ordnungsgemäßen

  • Verwendung von Landeszuweisungen
  • Ausschreibung & Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Eine weitere Aufgabe stellt die Erledigung von Prüfungsaufträgen der Landrätin in allen Abteilungen der Kreisverwaltung dar.

Gemeindeprüfungsamt als überörtliche Prüfungsstelle

nach Weisung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz entsprechend dem Rechnungshofgesetz und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Auch hier besteht kein Rechtsanspruch von Bürgern oder kommunalen Mandatsträgern auf Durchführung von Prüfungen.

Aufgaben im Rahmen der überörtlichen Prüfung sind:

  • Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung von Gemeinden, Zweckverbänden, Genossenschaften und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit

hier insbesondere

  • Jahresabschlüsse
  • Haupt- und Nebenkassen
  • Straßenbaumaßnahmen
  • Hochbaumaßnahmen
  • Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsbeiträge)
  • Ausbaumaßnahmen (Ausbaubeiträge)
  • Ingenieur- und Architektenverträge (Honorarzahlung)
  • Vergabevorschriften
  • Verwendungsnachweise gezahlter Zuwendungen
  • Gebührensatzungen
  • Steuereinnahmen
  • Kauf- und Ablöseverträge
  • Mietverträge
  • Eigenbetriebe
  • Steuereinnahmen
  • Personalbedarf und -organisation
  • Personalakten und Tarifverträge
  • Beihilfezahlungen

Kontakt

  • Frau Köth-Hirsch

    Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
    Abteilungsleiterin
    +49 6132 787 - 1050
    E-Mail schreiben