Leben im Landkreis
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Logo Kreisverwaltung / Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Hinweis zu Informationspflichten gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte nach der DSGVO

Ihre Daten dienen zur Information hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Dateien im Gewinnungsverfahren von Erhebungsbeauftragten und bei der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte (Interviewerinnen und Interviewer).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist entweder eine spezielle Vorschrift in einem Fachgesetz oder § 3 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2018 (LDSG, GVBl. 2018, 93). Darin ist geregelt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle unbeschadet anderer Rechtsgrundlagen zulässig ist, wenn diese zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder in Ausübung ihr übertragener öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Daneben gibt es auch Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten. Neben den nachfolgenden Hinweisen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Fachbereichen, die Ihre Daten verarbeiten, detaillierte und weitergehende Informationen über die Sie betreffende Datenverarbeitung.

1. Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
-Erhebungsstelle Zensus-
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: +49 (0) 6132/787-8000
E-Mail: ZnssInfmnz-bngnd

sowie das

Statische Landesamt Rheinland-Pfalz
vertreten durch seinen Präsidenten
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
Telefon +49 (0) 2603/71-0
E-Mail: pststllsttstkrlpd
Website: www.statistik.rlp.de

2. Datenschutzbeauftragter der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Datenschutzbeauftragter
Konrad-Adenauer-Straße 3
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: +49 (0) 6132-787-6601
Email: dtnschtzmnz-bngnd

3. Datenschutz-Beauftragte des Statistischen Landesamtes

Datenschutzbeauftragte
Dr. Heike Wege
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
Telefon: +49 (0) 2603/71-1060
E-Mail: dtnschtzsttstkrlpd

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Die Erhebungsstelle Zensus der Kreisverwaltung Mainz-Bingen darf für die Zuordnung zu Erhebungsbereichen, zur Wahrnehmung der Aufsicht und zur Berechnung von Aufwandsentschädigungen personenbezogene Daten der Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen und Interviewer) speichern und mit den übertragenen Aufgaben nach § 8 Abs. 3 und 4 Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (AGZensG 2022) verknüpfen.

5. Art der erhobenen Daten

Es werden folgende Daten erhoben:

  • Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Mail-Adresse
  • Fremdsprachenkenntnisse, Mobilitätsangaben
  • Angaben zur Erwerbstätigkeit
  • Kontodaten
  • ggf. Schwerbehinderung

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Nicht relevant

7. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Nicht relevant

8. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen so lange gespeichert, wie dies für das Gewinnungsverfahren von Erhebungsbeauftragten bzw. für eine evtl. spätere Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte erforderlich ist. Eine Vernichtung elektronischer Daten durch die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bis spätestens bei der Auflösung der Erhebungsstelle (spätestens Juni 2023).
Ihre Daten werden nur für den Zensus 2022 verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b bis d DSGVO)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
  • Recht auf jederzeitigen Widerruf einer nach Art. 7 DSGVO erteilten Einwilligung in den Verarbeitungsfällen des Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit a) DSGVO.
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, insbesondere
- soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit,

- wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,

- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder

- wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit der sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

10. Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 8920-0
Telefax: +49 (0) 6131 8920-299
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de
E-Mail: pststlldtnschtzrlpd

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd

Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

Öffnungszeiten
Bürgerbüro

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr

HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Medien- und Kommunikationsbüro

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

Medien- und Kommunikationsbüro 
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd

Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

Dörte Emrich 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

Jana Hollstein 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

Mehr zum Medienbüro finden Sie 

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

St.-Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kontakt
Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:

Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Empfang:

Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr

Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

Kreuzhof Nieder-Olm

Kontakt

Besuchsadresse: Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm

Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein

Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Jobcenter

Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim

06132/787-6000

Faxnummer 06132/787-6099

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bankverbindung

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

oder

Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR

Jobcenter Mainz-Bingen

Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ:  560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE

Ihre Behördennummer 115

Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

De-Mail

ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

krsvrwltngmnz-bngnd-mld

Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation