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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Rheinhessen angekommen: Sowohl im Landkreis Mainz-Bingen als auch im Nachbarlandkreis Alzey-Worms sind mehrere tote Wildschweine gefunden worden, bei denen das ASP-Virus festgestellt wurde. 

Es gibt nun verschiedene Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Diese sind per Allgemeinverfügung geregelt und umfassen partielle Jagdverbote und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. 

Zur Bekämpfung der ASP hat sich im Landkreis eine Krisen-Koordinationsgruppe unter Leitung von Landrätin Dorothea Schäfer und dem Beigeordneten für das Veterinäramt, Erwin Malkmus, gebildet. Zudem ist Mainz-Bingen Teil des regionalen Tierseuchenverbundes, dessen Krisenzentrum in Alzey sitzt. 

Um das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt: 

  • Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. 
  • Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. 
  • Deshalb sollte auf Freizeit- und Badeaktivitäten im Bereich am Rhein zwischen Bodenheim und Guntersblum verzichtet werden. Dies gilt speziell im Oppenheimer Wäldchen.

Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden:

 bt41mnz-bngnd oder 06132/787-4102

Die Jäger unterstützen derzeit den Landkreis bei der Überprüfung im Mainz-Binger Teil des 15-Kilometer Schutzradius.

Die Betriebe, die im Landkreis Mainz-Bingen Hausschweine halten, sind vom Veterinäramt überprüft. Hier gibt es bisher keine Fälle und auch die Hygienevorschriften werden überall eingehalten.

Übersichts-Karte zur Lage in Mainz-Bingen

Diese interaktive Karte bietet eine Übersicht über die verschiedenen Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Unterschieden wird dabei eine Sperrzone II (hellgrün) in einem größeren Radius und ein Kerngebiet (rot mit Fundorten), das etwa drei Kilometer rund um den Fundort platziert ist. Zudem gibt es noch eine Sperrzone III (blau), die speziell zum Schutz von Hausschweinbeständen gedacht ist und eine Sperrzone I (dunkelgrün) die insbesondere Regelungen für die Jägerschaft beinhaltet. Nähere Infos über die Regelungen in den jeweiligen Schutzzonen gibt es auch im nachfolgenden FAQ. 

Hinweis: Die Regelungen im Nachbarlandkreis Kreis Alzey-Worms können auf der Sonderseite des Kreises Alzey-Worms eingesehen werden. 

Zur Lage in Mainz-Bingen 

Stand Donnerstag, 26. September: 40 bestätigte Fälle. Die Fundorte der Tiere sind vor allem im Kerngebiet rund um das Oppenheimer Wäldchen und der Fischsee in Guntersblum sowie die Insel Sändchen vor Nackenheim.

Es gibt verschiedene Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Unterschieden wird dabei eine Infizierte Zone in einem größeren Radius, ein Kerngebiet, das etwa drei Kilometer rund um den Fundort platziert ist, sowie eine Überwachungszone zum Schutz der Hausschweinbestände. Die Vorgaben für die jeweiligen Bereiche werden per Allgemeinverfügung geregelt - unter anderem gelten partielle Jagdverbote und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter.

Es dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden. Es gibt im Landkreis und in Mainz etwa 300 bis 400 Hausschweine. Die Amtstierärzte des Veterinäramtes haben diese Bestände im Blick.

In der gesamten Restriktionszone (vorher "Infizierte Zone") besteht Anleinpflicht für Hunde und vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Wildschwein-Populationen gibt, soll die Schutzzone möglichst gemieden werden. Die Ruhe in dem Gebiet ist unbedingt erforderlich, um die Tiere nicht aufzuscheuchen und zu Ausweichbewegungen zu veranlassen. Mit jeder Ausweichbewegung wird auch das ASP-Virus weitergetragen. 

Innerhalb der Sperrzone II wird das Jagdverbot auf alle Wildarten außer Schwarzwild aufgehoben, sofern dort in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt: Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjagd gestattet und hat unter Verwendung eines Schalldämpfers zu erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich.

Im Kerngebiet bleibt das Jagdverbot bestehen.

Das Gebiet wird weiter intensiv abgesucht, unter anderem mit Drohnen und Wärmebildkameras, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine trotz des seit Wochen andauernden Hochwassers auf diese Rheinseite geschafft haben. Die Kreisjägerschaft wurde von der Kreisverwaltung hierbei um ihre Mithilfe gebeten.

Alle Vorgaben für die Restriktionszone finden sich in der Allgemeinverfügung, die weiter unten zu finden ist. 

Im Kerngebiet im Oppenheimer Wäldchen ist absolute Ruhe zu bewahren. 

Daher werden in diesem Gebiet Freizeitaktivitäten eingeschränkt das Gebiet selbst wird in geeigneter Weise abgesperrt. Der Radweg am Rhein entlang soll möglichst nicht benutzt werden. Geschlossen bleiben die Grillplätze und der Zugang ins Dickicht des Wäldchens. Deshalb sind einige Wege im Wäldchen abgesperrt, auch der Leinpfad direkt am Rhein darf derzeit nicht genutzt werden. Spaziergänger oder Autofahrer dürfen nur die offenen Wege nutzen, Absperrungen sind unbedingt zu befolgen. Da auch in der Nähe des Oppenheimer Hundestrandes ein totes Wildschwein gefunden wurde, ist der Hundestrand gesperrt worden. Dies ist nötig, damit die Hunde nicht eventuelle im Gebüsch vorhandene Viruslast aufnehmen und aus der Kernzone heraustragen. 

Lediglich die Zufahrt zum Restaurant am Rhein, zum Strandbad und zum Campingplatz, der ebenfalls offen bleiben kann, ist erlaubt

Ebenso gilt hier ein absolutes Jagdverbot. In dieser Zone gilt insbesondere auch: Die Ernte ist nach derzeitigem Stand möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So werden die Landwirte angewiesen, 24 Stunden vor der Getreideernte eine Drohne mit Wärmebildkamera einzusetzen, um zu prüfen, ob Wildschweine vorhanden oder Kadaver zu sehen sind. Für Weinberge und anderen Sonderkulturen gibt es keine Beschränkungen. Mit diesen Regelungen soll vermieden werden, dass Wildschweine durch Freizeitaktivitäten oder Ernteeinsätze aufgeschreckt werden und mit fluchtartigen Ausweichbewegungen auch das ASP-Virus weitertragen. Anfragen können gestellt werden über die zentrale Meldeadresse rnt-spmnz-bngnd, daraufhin wird ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen bereitgestellt - damit wird eine saubere Dokumentation für den geforderten Drohnenüberflug ermöglicht. 

Die Sperrzone III („Überwachungszone“) wurde zum Schutz der Hausschweinbestände festgelegt. Hintergrund sind von der Tierseuche betroffene Betriebe bei Stockstadt, Biebesheim am Rhein und Trebur im Kreis Groß-Gerau. Rund um die Betriebe ist eine sogenannte Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine sogenannte Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometer eingerichtet worden, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie Schlachtungen gelten.

Aufgrund der geographischen Nähe zu den Seuchenobjekten in Biebesheim am Rhein, Stockstadt und Trebur, fallen die Stadt Mainz mit dem Stadtteil Laubenheim und im Landkreis Mainz-Bingen die Städte Oppenheim und Nierstein sowie die Gemeinden Bodenheim, Dalheim, Dexheim, Dienheim, Eimsheim, Friesenheim, Gau-Bischofsheim, Guntersblum, Harxheim, Köngernheim, Lörzweiler, Ludwigshöhe, Mommenheim, Nackenheim, Selzen, Uelversheim und Wintersheim in den Bereich der Sperrzone III. Deshalb gilt es spezielle Regelungen, die unter anderem den Handel, Transport mit Schweinen sowie Schweinefleischerzeugnisse betreffen. Nähere Infos gibt es in der dazugehörigen Allgemeinverfügung auf dieser Bekanntmachungsseite

Der Landkreis hat eine Sperrzone I (vorher "Pufferzone") westlich der bereits bestehenden Sperrzone II (vorher "Infizierte Zone") eingerichtet. Entsprechende Allgemeinverfügungen hierzu finden sich hier

In der Sperrzone I wurde bislang kein ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. In der Zone soll in Absprache mit der Jägerschaft vor allem die Reduzierung des Schwarzwildbestandes durch die Bejagung von Wildschweinen und deren gezielte Untersuchung auf ASP im Vordergrund stehen. Dies dient unter anderem der Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Weniger Schwarzwild bedeutet automatisch längere Übertragungswege von Tier zu Tier. Ebenso gelten für Schweinehalter strenge Hygienevorschriften und Biosicherheitsmaßnahmen.

Für die Allgemeinbevölkerung sind in diesem Bereich keine speziellen Regelungen zu beachten, dennoch appelliert die Kreisverwaltung an alle Hundehalter, ihre Hunde bitte anzuleinen. Wer tote Wildschweine findet, sollte dies aber auch in dieser Zone dem Veterinäramt melden, damit diese auf ASP untersucht werden können.

Tote Wildschweine können an das Veterinäramt gemeldet werden: per E-Mail an bt41mnz-bngnd oder telefonisch zu den üblichen Dienstzeiten unter 06132/787-4102.

Der Elektrozaun steht im Kreis Mainz-Bingen entlang der B9, zwischen Dienheim und Guntersblum sowie als Abgrezung der beiden hauptsächlich betroffenen Gebiet,  entlang der Kreisgrenze vom Rhein bei Guntersblum bis zur B9. Auch im Landkreis Alzey-Worms wurde der Zaun weitergabut. Infos dazu gibt eshierZudem wird der Zaun jetzt auch von Nierstein in Richtung Mainz weitergeführt. An der A63 steht ein Zaun von Nieder-Olm aus in Richtung Mainz.

Der Zaun soll verhindern, dass infizierte Tiere aus unserer Region in andere Gebiete entweischen und die Tierseuche damit weiter wandert.

Infomaterial 

Zur Afrikanischen Schweinepest allgemein 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.

Die ASP ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist hochansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, zum Beispiel Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und hätte weitreichende Folgen.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und Menschen jeden Alters ungefährlich.

Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. 

Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung – insbesondere an Schuhen – haften bleibt. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden kann.

Um die Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände auf dieser Rheinseite zu verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Deshalb bittet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen alle Bürgerinnen und Bürger, auf Freizeit- und Badeaktivitäten im Bereich am Rhein zwischen Bodenheim und Guntersblum zu verzichten.

Der Verzehr von infiziertem Fleisch ist für Menschen ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden. 

Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden (bt41mnz-bngnd oder 06132/787-4102). Die Jäger unterstützen derzeit den Landkreis bei der Überprüfung im Mainz-Binger Teil des 15-Kilometer Schutzradius.

Mögliche Symptome infizierter Tiere sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme, Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (zum Beispiel Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.

Die Afrikanische Schweinepest ist auch für Minipigs, Hängebauchschweine und andere Schweine in "Hobbyhaltung" und Kleinstbeständen gefährlich. Um diese zu schützen und eine Verschleppung zu verhindern, sind in unserem Merkblatt Vorgaben zur Einhaltung erklärt. Worauf Privathalter von Haus- und Minischweinen besonders achten müssen wird in diesemFlyer erklärt.

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