Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auch in Rheinhessen aktiv: Sowohl im Landkreis Mainz-Bingen als auch im Nachbarlandkreis Alzey-Worms sind mehrere tote Wildschweine gefunden worden, bei denen das ASP-Virus festgestellt wurde. Zudem grassiert die Seuche auch in den hessischen Landkreisen auf der anderen Rheinseite, zum Beispiel in Groß-Gerau und im Rheingau-Taunus-Kreis.
Es gibt nun verschiedene Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Diese sind per Allgemeinverfügung geregelt und umfassen Richtlinien zum Beispiel für Hundehalter, die Jagd und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter.
Zur Bekämpfung der ASP hat sich im Landkreis eine Krisen-Koordinationsgruppe gebildet. Zudem ist Mainz-Bingen Teil des regionalen Tierseuchenverbundes, dessen Krisenzentrum in Alzey sitzt.
Um das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt:
- Um Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten ist es wichtig, die Tiere nicht zu beunruhigen, da dies zu einer Fluchtreaktion führt.
- Bleiben Sie in den Waldgebieten auf den Wegen und beachten Sie Absperrungen und Zäune.
- Beachten Sie die Anleinpflicht für Hunde gemäß gültiger Allgemeinverfügungen
- Verzichten Sie auf Freizeit- und Badeaktivitäten am Rhein, speziell im Oppenheimer Wäldchen abseits des Badestrandes und auf den Inseln Kisselwörth und Sändchen in Nackenheim.
Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden:
bt41mnz-bngnd oder 06132/787-4102
Die Jäger unterstützen den Landkreis bei der Wildschweinsuche in Mainz-Bingen.
Eine weitere Verbreitung der ASP hätte katastrophale Folgen:
- erhebliche Schäden in Millionenhöhe
- Existenzbedrohung für Landwirtschaft und Freizeiteinrichtungen
- langanhaltende Einschränkungen, auch für Vereins- und Freizeitaktivitäten
Übersichts-Karte zur Lage in Mainz-Bingen
Diese interaktive Karte bietet eine Übersicht über die verschiedenen Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Unterschieden wird dabei eine Sperrzone II-A (lila) und ein Kerngebiet (rot mit Fundorten). Zudem gibt es noch eine Sperrzone I (grün), die insbesondere Regelungen für die Jägerschaft beinhaltet. Für eine bessere Übersicht wurden die ASP-Fälle nach den Feststellungsjahren unterschiedlich eingefärbt (Fälle aus 2024 in Rot, aus 2025 in Orange und 2026 in Grün). Nähere Infos über die Regelungen in den jeweiligen Schutzzonen gibt es auch im nachfolgenden FAQ.
Hinweis: Die Regelungen im Nachbarlandkreis Kreis Alzey-Worms können auf der Sonderseite des Kreises Alzey-Worms eingesehen werden.
Zur Lage in Mainz-Bingen
Es gibt verschiedene Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Die Vorgaben für die jeweiligen Bereiche werden per Allgemeinverfügung geregelt - unter anderem gelten partielle Jagdverbote, Anleinpflicht für Hunde am Rhein, im Lennebergwald und im Oppenheimer Wäldchen sowie strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter.
Merkblatt und FAQ: Einsatz von Drohnen vor Erntebeginn
Mit dem nachfolgenden FAQ möchte die Kreisverwaltung über die wesentlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Ernte 2025 und dem Einsatz von Drohnen vor Erntebeginn informieren und die Hintergründe dieser leider notwendigen Regelungen erläutern.
Eine Muster-Bescheinigung über den Drohnenüberflug vor der Ernte finden Sie hier.
Wo finde ich die geltenden Regelungen zum Drohnenüberflug vor Erntebeginn?
Ziffer III., 4.3 der tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen - Gebietsfestlegung der Sperrzone II A (Infizierte Zone) und des Kerngebietes sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen vom 10.6.2026. Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen oder direkt über diesen Link.
Welche Gebiete im Kreis Mainz-Bingen liegen in den Sperrzonen II A und sind von den Regelungen zum Drohnenüberflug vor Erntebeginn betroffen?
1. In der Sperrzone II A liegen folgende Städte, Stadtteile und Gemeinden: das Stadtgebiet Mainz, ausgenommen die Stadtteile Mainz Drais, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim und Mainz-Mombach, die in der Sperrzone I gemäß tiergesundheitliche Allgemeinverfügung vom 8.5.2026 erfasst sind, die Städte Oppenheim und Nierstein, die Gemeinden Klein-Winternheim, Mommenheim, Lörzweiler, Nackenheim, Bodenheim, Harxheim und Gau-Bischofsheim, die Gemeinden Zornheim, Selzen, Köngernheim, Dexheim, Dalheim, Friesenheim, Uelversheim, Dienheim, Ludwigshöhe, Guntersblum, Eimsheim, Wintersheim und Weinolsheim, die Gemeinden Dorn-Dürkheim, Hillesheim, Dolgesheim, Undenheim, Sörgenloch und Hahnheim sowie östlich der A63 gelegene Gemeindeteile von Nieder-Olm und Ober-Olm.
Die Außengrenzen der Sperrzonen II A sind im Kartenausschnitt auf der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als lilafarbene Linie dargestellt. Das Kerngebiet, das im Kartenausschnitt mit einer roten Linie abgegrenzt ist, ist Bestandteil der Sperrzone II A. Somit gelten auch dort die Regelungen zum Drohnenüberflug vor Erntebeginn.
Betroffen von den Regelungen zum Drohnenüberflug vor der Ernte 2026 sind aber nur wenige Bereiche der Sperrzone II A.
Welche Anbauflächen sind konkret betroffen und was muss beachtet werden?
Für Flächen östlich der B9 von Guntersblum bis Nierstein gilt:
Auf Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie Eiweißpflanzen und Leguminosen einschließlich aller bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben, sind maschinelle Bearbeitungsmaßnahmen und Ernten grundsätzlich nur gestattet, sofern die Fläche nicht länger als 48 Stunden zuvor unter geeigneten Witterungsbedingungen mittels Drohne auf das Vorhandensein von Wildschweinen und Wildschweinkadavern oder Teilen davon abgesucht wurde.
Für den Maisanbau gilt: Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie die Ernte von Mais über einer Höhe von 1,50 m sind auch nur nach einer Drohnenbefliegung nicht länger als 24 Stunden vor der Ernte gestattet. Bei der Maisernte (Körnermais und Silomais für Silage) ist eine Mindestschnitthöhe von 25 cm einzuhalten.
Für Flächen westlich der B9 von Guntersblum bis Mainz gilt:
Auf Flächen mit Raps und Mais, Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie Eiweißpflanzen und Leguminosen einschließlich aller bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben, sind maschinelle Bearbeitungsmaßnahmen und Ernten grundsätzlich ohne vorherigen Drohnenflug gestattet, sofern keine Hinweise (z.B. erkennbare Wildwechsel oder Wildschäden auf den Flächen) auf das Vorhandensein von Wildschweinen und Wildschweinkadavern oder Teilen davon vorliegen. Siehe hierzu Ziffer III. 4.3 der Allgemeinverfügungen.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Bei sämtlichen Bearbeitungs- und Erntemaßnahmen sind die Landwirtinnen und Landwirte gehalten, bei der Bewirtschaftung auf mögliche Schweinekadaver sowie lebende Tiere zu achten. Im Fall von Kadaverfunden ist die Maßnahme umgehend zu unterbrechen und der Fund der örtlich zuständigen Veterinärbehörde zu melden (s.u.).
Wir weisen an dieser Stelle auch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der Tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung die Verwendung jeglichen Ernteguts (Stroh, Heu und Getreide) und daraus gewonnener Produkte aus der Sperrzone II A in Schweinehaltungsbetrieben ausgeschlossen ist, es sei denn, diese werden im Fall von Stroh, Gras und Heu für mindestens 6 Monate und im Fall von Getreide und sonstigem Erntegut mindestens 30 Tage vor der Verwendung für Wildschweine unzugänglich gelagert oder einer Hitzebehandlung für mindestens 30 Minuten bei 70 Grad Celcius unterzogen.
Was gilt, wenn beim Drohnenüberflug festgestellt wird, dass sich Wildschweine auf der Fläche aufhalten oder Wildschweinkadaver dort liegen?
Dann darf die Fläche nicht bearbeitet, geerntet oder gemäht werden, bis die Wildschweine die Fläche verlassen haben oder die Kadaver geborgen sind. Vor weiteren Bearbeitungsschritten ist ein Drohnenüberflug notwendig.
Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim, Tel.: 06132-7874102 und krsnzntrmmnz-bngnd oder dem zuständigen Jagdpächter unter Angabe des genauen Fundortes/Erlegungsortes (wenn möglich mit GPS-Daten) unverzüglich zu melden. Die Kreisverwaltung organisiert zusammen mit der Jägerschaft die Bergung.
Gibt es Anforderungen an die Drohnen und wie wird der Drohnenüberflug dokumentiert?
Es wird empfohlen, dass die Drohne über eine Wärmebildtechnik mit mindestens 640 x 512 Pixeln verfügt. Der Drohnenpilot muss über eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und einen Drohnenführerschein verfügen.
Der Drohnenüberflug ist im Flugprotokoll mit Namen, Kontaktdaten, Datum, Schlagnummer und Ergebnis des Abflugs zu dokumentieren. Das Flugprotokoll ist vom Drohnenpiloten zu unterschreiben (siehe Mustervorlage) und von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber fünf Jahre lang aufzubewahren. Das Flugprotokoll ist nur auf Verlangen der Kreisverwaltung vorzulegen.
Eine Liste der verfügbarer Drohnenpiloten finden Sie auf der Homepage des Landesjagdverbandes.
Kann der Drohnenüberflug auch gemeinschaftlich für mehrere landwirtschaftliche Flächen mit mehreren Bewirtschaftern organisiert, durchgeführt und dokumentiert werden?
Selbstverständlich können sich mehrere betroffene Bewirtschafter zusammenschließen und gemeinsam einen Drohnenüberflug beauftragen. Das ist auch sinnvoll, da Drohnen in kurzer Zeit sehr große Flächen absuchen können und somit mehrere Bewirtschafter gleichzeitig bedient werden können.
Es reicht aus, den Drohnenüberflug mit einer Auflistung aller kontrollierten Flächen als Anlage zum Flugprotokoll zu dokumentieren.
Gibt es Ausnahmen oder zusätzliche Auflagen?
Bei der Heuernte ist für die auf die Mahd folgenden Tätigkeiten (Wenden, Pressen) keine weitere Drohnensuche erforderlich.
In Sonderkulturen (darunter unter anderem Zwiebeln, Kartoffeln, Rüben, Spargel, Erdbeeren, Rebland sowie alle weiteren Gemüse-, Kräuter- und Obstanlagen einschließlich Streuobst und Nussbaumanlagen (ohne Mahd) sowie Zierpflanzen ist kein vorheriger Drohnenüberflug gefordert.
Die Regelungen zu Flugverbotszonen, die einen Drohnenüberflug verbieten, (Bereich Flugplatz Wackernheim, Kasernengelände) gelten natürlich weiterhin. In diesen Flächen ist dann erhöhte Aufmerksamkeit des Maschinenführers gefragt.
Muss ich mich selbst um den Drohnenüberflug kümmern und wer übernimmt die Kosten für diesen Flug?
Jeder Bewirtschafter oder Verfügungsberechtigte ist für die Organisation, Durchführung und Dokumentation des Drohnenüberflugs selbst verantwortlich. Einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten durch das Land RLP, die Tierseuchenkasse oder die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es nach dem Tiergesundheitsrecht nicht, da nur Tierverluste erstattungsfähig sind.
Warum ist der Drohnenüberflug trotzdem notwendig, wenn in meiner Gemarkung seit Jahren keine Wildschweine gesehen oder erlegt wurden?
Unterschiedliche Regelungen innerhalb der Sperrzone bezogen auf Flur und Flurstück, sind grundsätzlich nicht zulässig und nicht praktikabel. Wir tragen den örtlichen Gegebenheiten im Rahmen einer Risikobewertung mit jetzt angepassten Regelungen für die Anbauflächen westlich der B9 von von Guntersblum nach Mainz Rechnung und lassen Erleichterungen zu gegenüber der Bewirtschaftung und Ernte auf den Anbauflächen in dem Risikogebiet östlich der B9 von Guntersblum nach Nierstein.
Warum ist der Drohnenüberflug in östlich der B9 gelegenen Teilen der Sperrzone II A vor der Ernte notwendig und was wollen wir damit erreichen?
Der risikoorientierte Drohnenüberflug vor der Ernte 2026 ist aus mehreren Gründen notwendig und sinnvoll, diese sind vor allem:
1. Mit den Drohnenüberflügen über erntereifen Nutzflächen lassen sich Wildschweine zuverlässig detektieren. Wildschweine können potenzielle Virusträger sein und drängen gerade während der Fruchtreife aus den undurchsichtigen Einständen (vor allem Wald und dichte Hecken) in die Ernteflächen. Mit jedem Wildschwein, das durch die Erntemaschinen aufgescheucht wird und teilweise über mehrere Kilometer flüchtet, kann auch das ASP-Virus mitlaufen. So kann das Virus in bisher nicht betroffene Gebiete verschleppt werden, wo es seine tödliche Arbeit in der empfänglichen Schwarzwildpopulation aufnehmen kann. Dies können wir durch einen Drohnenüberflug vor der Ernte verhindern.
Mit Drohnenüberflügen lassen sich auch Wildschweinkadaver zuverlässig detektieren. Das ASP-Virus in Wildschweinkadavern ist monatelang infektiös und kann auch über Schuhwerk, Reifen, landwirtschaftliche Geräte und das Erntegut verschleppt werden. Da die eingesetzten Maschinen nach der Ernte in die landwirtschaftlichen Betriebe zurückfahren und ein nicht unerheblicher Teil der Ernte auch als Futtermittel für Schweine verwendet wird, stellt dies ein mögliches Einfallstor für das ASP-Virus in den Betrieb dar. Detektierte Kadaver in der Erntefläche werden gemeldet, geborgen und unschädlich beseitigt; der Fundort wird desinfiziert. Damit ist ein Eintrag des Virus über die landwirtschaftlichen Geräte und das Erntegut ausgeschlossen. Der risikoorientierte Drohnenüberflug ergänzt als die Sichtung durch den Maschinenführer, dort wo ein Übersehen bei der maschinellen Bearbeitung aufgrund der Höhe und Struktur des Ernteguts eingeschränkt wird.
2. Drohnenüberflüge sind ein wichtiger Teil eines großen Pakets zur Verhinderung der Verschleppung der ASP. Dieses Paket ist in der Summe wirksam und hoffentlich erfolgreich und sollte nicht an der Effektivität oder Sinnhaftigkeit der Einzelmaßnahmen gemessen werden.
Seit dem Ausbruch der ASP in Rheinland-Pfalz stemmen wir uns mit Zäunen, Beschränkungen, Verboten und Auflagen für die Landwirtschaft, die Jägerinnen und Jäger sowie die Bürgerinnen und Bürger gegen die Seuche. Informationen über das Vorkommen von Schwarzwild und Wildschweinkadavern in der Sperrzone II, die als infizierte Zone gilt, sind unerlässlich, um ein zuverlässiges Lagebild zu erhalten. Auf dieses Lagebild stützen wir unsere Risikobewertung und die daraus zwingend notwendigen Schritte. Die Ergebnisse der Drohnenüberflüge über die Ernteflächen – und das ist letztlich auch im Kreis Mainz-Bingen eine sehr große Gesamtfläche – sind eine sehr wichtige Information und für das Lagebild unverzichtbar. Sie ergänzen die Ergebnisse der gemeldeten Sichtungen der Maschinenführer bei der Ernte und die Ergebnisse des Drohnenmonitorings des Landes Rheinland-Pfalz in den Hochrisikogebieten entlang des Rheins östlich der B 9 von Nierstein nach Guntersblum zu einem Gesamtlagebild in den Sperrzonen.
3. Wir müssen bei einem Antrag auf Aufhebung der Sperrzone II, den wir hoffentlich im Herbst 2026 über den Bund an die EU-Kommission stellen können, nicht nur detailliert darlegen, welche Anstrengungen wir unternommen haben, um das Seuchengeschehen zu kontrollieren. Vor allem müssen wir darlegen und rechtfertigen, warum wir Vorgaben aus dem Portfolio der EU-Verordnungen, die auch von der EU erwartet werden, nicht oder in abgewandelter Form genutzt haben und stattdessen ein Verschleppungsrisiko eingegangen sind. Der vollständige Verzicht des Drohnenüberflugs vor der Ernte 2026 wäre ein solches Verschleppungsrisiko, das wir in der jetzigen Situation nicht rechtfertigen können. Selbst ein Antrag auf Verkleinerung der Sperrzonen II ließe sich unter diesen Bedingungen nicht rechtfertigen. Daher wird risikoorientiert auf einen Drohnenüberflug verzichtet, in den identifizierten Risikogebieten entlang des Rheins bleibt der Drohnenüberflug verpflichtend bestehen.
Wird der Drohnenüberflug in den kommenden Jahren zur dauerhaften Verpflichtung und Belastung werden? Werden weitere Gebiete dazukommen? Wann hat der Spuk ein Ende?
Mit falschen Versprechungen, Verharmlosungen, aber vor allem mit einer verfrühten Aufhebung der Sperrvorgaben würden wir den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Bürgerinnen und Bürgern keinen Gefallen tun, sondern nur Erwartungen wecken, die wir später nicht erfüllen können. Wir verlassen uns daher weiterhin auf Fakten und die Empfehlungen der Sachverständigen: vereinzelt weitere Knochenfunde im Kerngebiet, eine abgeschwächte aber dennoch vorhandene Seuchendynamik, sehr hohe Zuwachsraten in der Wildschweinpopulation sowie eine abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendigen Bekämpfungsschritte bedrohen aktuell unsere bisherigen Erfolge, hier vor allem die erfolgreiche Rückstufung der Sperrzone II B zur Sperrzone I, verbunden mit der Rückstufung der bisherigen Sperrzone I zur ASP-freien Zone im April 2026.
In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob wir diese zumindest konservieren, vielleicht sogar ausbauen und ohne Rückschläge in die Wintermonate gehen können. Das Worst-Case-Szenario wäre die Verschleppung der Seuche aus den Hochrisikogebieten entlang des Rheins ins Hinterland und in bisher nicht betroffene Gebiete. Sollte dies passieren und wir würden es nicht sofort erkennen, weil wir auf die Informationsgewinnung durch Drohnenüberflüge vor der Ernte verzichtet hätten, wären alle bisherigen Anstrengungen umsonst gewesen und wir müssten wieder bei Null anfangen. An eine Aufhebung der Sperrvorgaben wäre in den folgenden zwei Jahren nicht zu denken.
Wir prüfen alle sechs Monate die bestehenden Beschränkungen, Verbote und Auflagen für die Landwirtschaft, die Jäger und die Bürgerinnen und Bürger und passen sie an die aktuelle Lage an. Wenn wir weiterhin so erfolgreich sind wie bisher, gibt es berechtigte Hoffnung auf weitere Erleichterungen für die Ernte im Jahr 2027.
Wir können nur erfolgreich sein, wenn wir gemeinsam kämpfen. Daher bitten wir Sie um Verständnis für unsere Entscheidungen und um Ihre weiterhin Unterstützung.
Wo liegt das Kerngebiet und welche Regelungen gelten dort, etwa für Hunde, Jäger und Landwirte?
Im Kerngebiet zwischen dem Oppenheimer Wäldchen und dem Guntersblumer Fischsee ist absolute Ruhe zu bewahren.
Daher werden in diesem Gebiet Freizeitaktivitäten eingeschränkt das Gebiet selbst wird in geeigneter Weise abgesperrt. Der Radweg am Rhein entlang soll möglichst nicht benutzt werden. Geschlossen bleiben die Grillplätze und der Zugang ins Dickicht des Wäldchens. Deshalb sind einige Wege im Wäldchen abgesperrt, auch der Leinpfad direkt am Rhein darf nicht genutzt werden. Spaziergänger oder Autofahrer dürfen nur die offenen Wege nutzen, Absperrungen und Zäune sind unbedingt zu beachten. Da auch in der Nähe des Oppenheimer Hundestrandes ein totes Wildschwein gefunden wurde, ist der Hundestrand gesperrt worden. Dies ist nötig, damit die Hunde nicht eventuelle im Gebüsch vorhandene Viruslast aufnehmen und aus der Kernzone heraustragen. Deshalb müssen Hunde in diesem Bereich angeleint werden.
Lediglich die Zufahrt zum Restaurant am Rhein, zum Strandbad und zum Campingplatz, der ebenfalls offen bleiben kann, ist erlaubt.
Ebenso ist die Jagd hier nur unter Einschränkungen erlaubt. In dieser Zone gilt für Landwirte insbesondere auch: Von Mainz bis Guntersblum auf den Gebieten westlich der B9 darf grundsätzlich Getreide, Ölsaaten, Raps, Gemüse, Obst und Kräuter ohne weitere Einschränkungen geerntet werden. Auch Mais darf in Anlagen bis zu einer Höhe von 1,50 Meter ohne Einschränkungen geerntet werden. Über 1,50 Meter sind vorher Drohnenflüge nötig. Auf Gebieten zwischen B9 und Rhein muss längstens 48 Stunden vor der Ernte ein Drohnenflug bei Ölsaaten und Getreide sowie allen bodendeckenden Kulturen ohne Einblick auf den Boden stattfinden.
Mit diesen Regelungen soll vermieden werden, dass Wildschweine durch Freizeitaktivitäten oder Ernteeinsätze aufgeschreckt werden und mit fluchtartigen Ausweichbewegungen auch das ASP-Virus weitertragen. Anfragen können gestellt werden über die zentrale Meldeadresse rnt-spmnz-bngnd, daraufhin wird ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen bereitgestellt - damit wird eine saubere Dokumentation für den geforderten Drohnenüberflug ermöglicht.
Welche Regelungen gelten für die Sperrzone I ?
Der Landkreis hat eine Sperrzone I eingerichtet. Entsprechende Allgemeinverfügungen hierzu finden sich hier.
In der Zone soll in Absprache mit der Jägerschaft vor allem die Reduzierung des Schwarzwildbestandes durch die Bejagung von Wildschweinen und deren gezielte Untersuchung auf ASP im Vordergrund stehen. Dies dient unter anderem der Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Weniger Schwarzwild bedeutet automatisch längere Übertragungswege von Tier zu Tier. Ebenso gelten für Schweinehalter strenge Vorschriften zur Hygiene und Biosicherheit.
Für die Bevölkerung sind in diesem Bereich keine speziellen Regelungen zu beachten. Eine Anleinpflicht für Hunde besteht hier nicht. Wer tote Wildschweine findet, sollte dies aber auch in dieser Zone dem Veterinäramt melden, damit diese auf ASP untersucht werden können.
Mehr dazu in den Allgemeinverfügungen.
Welche Regelungen gelten für die Sperrzone II A - Raum Guntersblum bis Mainz?
Es dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden. Es gibt im Landkreis und in Mainz etwa 300 bis 400 Hausschweine. Die Amtstierärzte des Veterinäramtes haben diese Bestände im Blick.
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat in der Sperrzone II A auf Freiflächen westlich der B9 die allgemeine Anleinpflicht für Hunde aufgehoben. Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) aber weiterhin effektiv bekämpfen zu können, müssen die Hunde in den Waldgebieten und am Rhein weiterhin an der Leine geführt werden, damit Wildschweine im Unterholz nicht aufgeschreckt und vertrieben werden. Die Ruhe in dem Gebiet ist unbedingt erforderlich, um die Tiere nicht aufzuscheuchen und zu Ausweichbewegungen zu veranlassen. Mit jeder Ausweichbewegung wird auch das ASP-Virus weitergetragen.
Innerhalb der Sperrzone II A wird das generelle Jagdverbot über Ausnahmen gelockert. So darf die Jagd auf Feder-, Raub- und Rehwild auf offenen landwirtschaftlich genutzten Freiflächen wieder stattfinden. Auch die Jagd auf Schwarzwild ist zwischen Rhein und B9 unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich gewünscht. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt: Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjagd gestattet und hat unter Verwendung eines Schalldämpfers zu erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich.
Das Gebiet wird weiter intensiv abgesucht, unter anderem mit Drohnen und Wärmebildkameras, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine auf unsere Rheinseite geschafft haben. Die Kreisjägerschaft wurde von der Kreisverwaltung hierbei um ihre Mithilfe gebeten. Die Zusammenarbeit ist weiterhin sehr konstruktiv.
Alle Vorgaben für die Restriktionszone finden sich in den Allgemeinverfügungen.
Wie viele Fälle der Afrikanischen Schweinepest gibt es im Landkreis Mainz-Bingen?
Aktueller Stand: 50 bestätigte Fälle. Die Fundorte der Tiere sind vor allem im Kerngebiet rund um das Oppenheimer Wäldchen und der Fischsee in Guntersblum sowie die Insel Sändchen vor Nackenheim.
Wo melde ich tote Wildschweine?
Tote Wildschweine können an das Veterinäramt gemeldet werden: per E-Mail an bt41mnz-bngnd oder telefonisch zu den üblichen Dienstzeiten unter 06132/787-4102. Tote Tiere im Bereich Lennebergwald können auch beim Forstrevier Lenneberg per E-Mail an frstrvrlnnbrgwldd gemeldet werden.
Warum und wo stehen Zäune?
Elektro-, Fest- und Bauzäune Zäune stehen im Kreis Mainz-Bingen entlang der A60, der A63, der B9 von Mainz-Laubenheim bis Guntersblum, entlang des Leinpfades zwischen Oppenheim und Guntersblum sowie als Abgrenzung der beiden hauptsächlich betroffenen Gebiete, entlang der Kreisgrenze vom Rhein bei Guntersblum bis zur B9. Auch der Lennebergwald wird mit einem Festzaun abgesperrt.
Insgesamt gibt es mehr als 200 Kilometer Zaun auf dem Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen. Der Zaun soll verhindern, dass infizierte Tiere aus unserer Region in andere Gebiete entweichen und die Tierseuche damit weiter wandert.
Warum ist die Sperrzone III zum Schutz der Hausschweinbestände entfallen?
Die Sperrzone III ist mit Inkrafttreten einer Verordnung der EU-Kommission zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 20. November 2024 entfallen. Fomell handelt es sich dabei um die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2928 zur Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung 2023/594.
Wie ist die Situation für die Landwirtschaft
Von Mainz bis Guntersblum auf den Gebieten westlich der B9 dürfen grundsätzlich Getreide, Ölsaaten, Raps, Gemüse, Obst und Kräuter ohne weitere Einschränkungen geerntet werden. Auch Mais darf in Anlagen bis zu einer Höhe von 1,50 Meter ohne Einschränkungen geerntet werden. Über 1,50 Meter sind vorher Drohnenflüge nötig. Auf Gebieten zwischen B9 und Rhein muss längstens 48 Stunden vor der Ernte ein Drohnenflug bei Ölsaaten und Getreide sowie allen bodendeckenden Kulturen ohne Einblick auf den Boden stattfinden.
Geneuere Infos gibt es hier.
Gibt es eine Anleinpflicht für Hunde?
Ja, Hunde müssen in Waldgebieten wie dem Lennbergwald, im Oppenheimer Wäldchen und im Kerngebiet entlang des Rheins zwischen Oppenheim und dem Guntersblumer Fischteich angeleint werden, damit eventuell dort lebende Wildschweine im Unterholz nicht aufgeschreckt werden und davon laufen. Das Risiko, dass so das Virus weiter verbreitet wird, ist groß. Die Ruhe in dem Gebiet ist unbedingt erforderlich, um die Tiere nicht aufzuscheuchen und zu Ausweichbewegungen zu veranlassen. Mit jeder Ausweichbewegung wird auch das ASP-Virus weitergetragen
Das Veterinäramt hat in der Sperrzone I auf Freiflächen südlich der A 60 und östlich der A 643 sowie in der Sperrzone II A westlich der B9 die allgemeine Anleinpflicht für Hunde aufgehoben. Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) aber weiterhin effektiv bekämpfen zu können, müssen die Hunde in den Waldgebieten wie etwa dem Lennebergwald und am Rhein weiterhin an der Leine geführt werden, damit Wildschweine im Unterholz nicht aufgeschreckt und vertrieben werden.
Wenn es lange keine ASP-Funde gegeben hat, warum können die Absperrungen zum Beispiel im Oppenheimer Wäldchen nicht aufgehoben werden?
Das gemeinsame Ziel der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, des Landestierseuchenkrisenzentrums im Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten sowie der hessischen Behörden ist, im Herbst 2026 einen aussichtsreichen Antrag über das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat an die Europäische Kommission auf Lockerung der Restriktionen in der Sperrzone II A und im Kerngebiet Oppenheim, Dienheim, Ludwigshöhe und Guntersblum stellen zu können. Eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist der Ersatz der bisherigen Elektrozaunanlagen durch dauerhafte Fest- oder Bauzaunelemente. Damit soll das Abwandern von Wildschweinen aus den rheinnahen Bereichen über die B9 und die Bahnlinie nach Westen dauerhaft und sicher verhindert werden.
Der bisherige Elektrozaun entlang des Rheins hat wesentlich dazu beigetragen, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen. Allerdings war seine Wirksamkeit immer wieder von den Wasserständen des Rheins abhängig. Bei steigenden Pegeln musste der Zaun mehrfach zurückgebaut werden, wodurch die Sperrwirkung zeitweise aufgehoben wurde.
Mit der neuen Trassenführung, die überwiegend hinter dem Leinpfad verläuft, soll künftig eine dauerhaft wirksame Sperrbarriere geschaffen werden, die auch bei höheren Wasserständen bestehen bleibt.
Warum sind die Absperrungen und die Anleinpflicht überhaupt nötig?
Aus zwei Gründen: Einerseits sollen die im Wald lebenden Wildschweine nicht aufgeschreckt und vertrieben werden. Denn dann besteht die Gefahr, dass die Seuche durch infizierte Tiere in andere Regionen weitergetragen wird und die ASP nicht eigedämmt werden kann. Ebenfalls ist es so, dass das Virus auch etwa auf Totholz oder auf dem Boden sehr widerstandsfähig ist. Wenn dann beispielsweise Hunde frei umherlaufen besteht die Gefahr, dass sie das Virus aufnehmen und damit aus der Kernzone heraustragen.
Die Afrikanische Schweinepest hat auch eine wirtschaftliche Dimension. In den Zonen gelten strenge Regeln für Schweinehalter und Metzgereien sowie für den Verbrauch und den Verkauf von Wildschweinfleisch. Die Betroffenen halten strenge und teure Biodiversitätsvorgaben ein und leisten so ihren Beitrag, um die Seuche einzudämmen.
Müssen die Einschränkungen die kompletten zwei Jahre aufrecht erhalten werden?
Selbstverständlich prüft das Veterinäramt ständig und immer wieder, ob die Vorgaben noch verhältnismäßig sind. Zudem gibt es einen konstruktiven Austausch mit vielen Vereinen, speziell in Oppenheim. Daher ist der Vereinsbetrieb auch nie vollständig eingestellt, sondern vielmehr einvernehmlich auf das unvermeidbare Maß eingeschränkt worden.
Zudem hat das Veterinäramt in der Sperrzone II A auf Freiflächen westlich der B9 und in der Zone I südlich der A 60 und östlich der A 643 die allgemeine Anleinpflicht aufgehoben. Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) aber weiterhin effektiv bekämpfen zu können, müssen die Hunde in den Waldgebieten weiterhin an der Leine geführt werden, damit Wildschweine im Unterholz nicht aufgeschreckt und vertrieben werden. Das gilt insbesondere für das Kerngebiet rund um das Oppenheimer Wäldchen und den Guntersblumer Fischteich. Dort dürfen wie bisher nur die nicht abgesperrten Wege genutzt werden.
Plakatkampagne des Landkreises "Sei schlau"
Mit der Plakat- und Social-Media-Kampagne „Sei schlau“ will die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Bevölkerung aufrütteln, denn: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in unserer Region immer noch aktiv. Dies alles spiegelt sich in vier verschiedenen Plakatmotiven wieder. „Lena ist schlau – sei wie Lena. Leine Deinen Hund an“ beispielsweise. Oder: „Sei wie Max. Bleib auf den Wegen.“ Bei Linda heißt es: „Beschädige keine Zäune“. Und zum Schluss widmet sich noch ein Plakat dem Thema Lärm durch Feiern im Freien. Mehr dazu gibt es hier.





Infomaterial
Was passiert bei der Afrikanischen Schweinpest? Und welche Schutzregelungen sind für die Eindämmung der Tierseuche wichtig?
Infos hierzu gibt die "Forst erklärt GmbH" in diesem Video.
Zur Afrikanischen Schweinepest allgemein
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen?
Die ASP ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist hochansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, zum Beispiel Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und hätte weitreichende Folgen.
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere?
Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und Menschen jeden Alters ungefährlich.
Wie erfolgt die Übertragung?
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung – insbesondere an Schuhen – haften bleibt. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden kann.
Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
Um die Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände auf dieser Rheinseite zu verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Deshalb bittet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen alle Bürgerinnen und Bürger, auf Freizeit- und Badeaktivitäten im Bereich am Rhein zwischen Bodenheim und Guntersblum sowie im Wald und anderen Gebieten, in den Wildschweine zu vermuten sind, zu verzichten.
Der Verzehr von infiziertem Fleisch ist für Menschen ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden.
Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden (bt41mnz-bngnd oder 06132/787-4102). Die Jäger unterstützen derzeit den Landkreis bei der Überprüfung im Mainz-Binger Teil des 15-Kilometer Schutzradius.
Welche Krankheitssymptome treten bei infizierten Tieren auf?
Mögliche Symptome infizierter Tiere sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme, Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (zum Beispiel Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.
Minipigs, Hängebauchschweine, andere Schweine in „Hobbyhaltung“ und Kleinstbeständen
Die Afrikanische Schweinepest ist auch für Minipigs, Hängebauchschweine und andere Schweine in "Hobbyhaltung" und Kleinstbeständen gefährlich. Um diese zu schützen und eine Verschleppung zu verhindern, sind in unserem Merkblatt Vorgaben zur Einhaltung erklärt. Worauf Privathalter von Haus- und Minischweinen besonders achten müssen wird in diesemFlyer erklärt.
Pressemeldungen
12.06.2026Afrikanische Schweinepest: Ernte für die Landwirte wird leichter
Für die Landwirtschaft gibt es mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) diesen Sommer einige Erleichterungen. So dürfen von Mainz bis Guntersblum auf den Gebieten westlich der B9 ...
06.05.2026Afrikanische Schweinpest: Trotz Erleichterungen bleiben Einschränkungen
Besonders im Fokus stehen die Nackenheimer Rheininseln Sändchen und Kisselwörth für die ein absolutes Betretungsverbot besteht. Dort gibt es derzeit rund 40 Wildschweine, die ungestört bejagt werden ...
25.03.2026ASP-Kadaversuche: B9 zwischen Nackenheim und Mainz-Laubenheim am Samstag voll gesperrt
Um die Afrikanische Schweinepest weiter im Griff zu behalten, muss der Bereich zwischen Rhein und B9 intensiv nach Wildschwein-Kadavern abgesucht werden. Aus diesem Grund wird die Bundesstraße am ...
17.02.2026Tierkadaver nicht einfach in die Landschaft werfen - Bußgeld droht
Wildschweinkadaver am Straßenrand, tote Hühner in der Gemarkung: In den vergangenen Wochen wurden vermehrt illegal entsorgte Tierkadaver aufgefunden. Das ist ein Unfallrisiko und auch mit Blick auf ...
22.10.2025Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt verfügt Lockerungen beim Thema Jagd
Nachdem im Landkreis Mainz-Bingen bereits seit einigen Monaten keine toten infizierten Wildschweine mehr gefunden worden sind, ist nun auch in den benachbarten hessischen Landkreisen eine Entspannung ...
10.09.2025Afrikanische Schweinepest: Elektrozäune werden durch feste Zäune ersetzt
Zwischen Mainz-Hechtsheim und dem Autobahndreieck Nahetal werden demnächst rund 55 Kilometer Elektrozaun durch feste Zäune ersetzt. Dies soll die Wanderungsbewegungen der Wildschweine weiter ...
17.07.2025Afrikanische Schweinepest: Regeln für Hunde, Jäger und Landwirte
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) muss weiterhin konzentriert und streng bekämpft werden. Das Virus ist in unserer Region noch aktiv und insgesamt hat die Schwarzwildpopulation im Frühjahr sehr ...
11.07.2025Ein Jahr Afrikanische Schweinepest: Der Kampf gegen die Seuche geht weiter
Die Afrikanische Schweinepest hat den Landkreis Mainz-Bingen fest im Griff. Die Seuche ist noch sehr dynamisch, Sperrzonen und Vorgaben gelten auch noch weiterhin. Eine Zwischenbilanz.
27.06.2025ASP-Bekämpfung: Lockerungen erleichtern Landwirten die Ernte
Um in der jetzt beginnenden Erntezeit die Belange der Landwirte mit der notwendigen Bekämpfung der immer noch akuten Afrikanischen Schweinepest in Einklang zu bringen, hat das Veterinäramt ...
20.05.2025Afrikanische Schweinepest: „Sei schlau“- Kampagne soll Bevölkerung aufrütteln
Die Afrikanische Schweinepest ist noch nicht vorbei, die Vorgaben müssen weiterhin bestehen bleiben. Mit einer Plakat- und Social-Media-Kampagne soll die Bevölkerung zur Mithilfe aufgefordert werden.
05.05.2025ASP: Kadaver-Container von Oppenheim nach Dienheim umgezogen
Im Kerngebiet aufgefundene tote Wildschweine werden nun auf dem Dienheimer Bauhof gesammelt, bevor sie auf einer Spezialdeponie verbrannt werden.
19.03.2025Afrikanische Schweinepest: Leichte Lockerungen für Hundehalter
Gute Nachrichten für Hundehalter im Raum Bodenheim, Oppenheim, Guntersblum: Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat in der dort geltenden Sperrzone II A auf Freiflächen westlich der B9 ...
20.01.2025ASP: Vorgaben und Einschränkungen müssen weiter bestehen bleiben
Das Seuchengeschehen rund um die Afrikanische Schweinpest ist noch immer sehr dynamisch. Für das Kerngebiet im Oppenheimer Wäldchen gibt es noch keine Entwarnung. Warum das so ist, erklärt das ...
17.12.2024Afrikanische Schweinepest: Neue Sperrzone zwischen Mainz und Bingen
Mit sofortiger Wirkung wird es eine neue „Sperrzone II B“ geben, die auch den Lennbergwald betrifft. Hier gilt die Anleinpflicht für Hunde und ein Jagdverbot. Fußgänger und Radler sollen nur die ...
02.12.2024ASP: Elektrozaun ab Heidenfahrt - Wildschweine auf der Rettbergsaue
Der Elektrozaun zur Abwehr der Afrikanischen Schweinpest (ASP) wird erweitert: In den kommenden 14 Tagen wird auch am Rheinufer von Mainz-Mombach bis Heidenfahrt ein Zaun mit Toren für Fußgänger ...
29.11.2024Viehgitter und Absperrungen gegen die Afrikanische Schweinepest
Sogenannte Viehgitter tragen seit kurzem an Autobahnunterführungen und Wegen dazu bei, dass mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschweine die Sperrzonen im Landkreis nicht ...
31.10.2024Afrikanische Schweinepest: Vorgaben greifen, Einschränkungen müssen aber noch bestehen bleiben
Nach mehr als vier Monaten Afrikanische Schweinepest (ASP) ziehen der 3. Beigeordnete des Landkreises Mainz-Bingen, Erwin Malkmus, und Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker eine Zwischenbilanz.
09.10.2024Afrikanische Schweinepest - Zaunbau entlang der Autobahnen
Der Zaunbau zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest geht weiter - Umweltstaatsekretär Dr. Erwin Manz informierte kürzlich über die Errichtung der Zäune und das aktuelle Seuchengeschehen.
27.09.2024Elektrozaun an A63 und Rhein gegen die Afrikanische Schweinpest
Der Zaunbau zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geht weiter: In der vergangenen Woche wurde entlang der Autobahn 63 von Nieder-Olm in Richtung Mainz ein weiterer Elektrozaun gebaut, teilt ...
30.08.2024Afrikanische Schweinepest: Weiterer Zaun am Rhein wird gebaut
Der Elektrozaun bei Oppenheim wird erweitert und muss nach mutwilliger Zerstörung teilweise repariert werden. Den Verursachern drohen hohe Strafen. Und wenn die Seuche weiter wütet, bleiben die ...
23.08.2024Afrikanische Schweinepest: Kadaversuchhunde leisten unschätzbare Hilfe bei Bekämpfung
Die Kadaversuchhundetrupps des Landes Rheinland-Pfalz spielen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine wichtige Rolle. In sieben ehrenamtlich organisierten Gruppen durchkämmen die ...
08.08.2024Bekämpfung Afrikanische Schweinepest: Kreis lobt Zusammenarbeit
Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine enge Zusammenarbeit aller Akteure für ein zielgerichtetes Vorgehen unerlässlich. Um dies zu gewährleisten, steht der Landkreis ...- 31.07.2024
Erwin Malkmus: Um die Afrikanische Schweinepest zu besiegen, müssen Absperrungen beachtet werden
Wenn die Tierseuche über die jetzige Kernzone weiterwandert, sind die wirtschaftlichen Folgen für Landwirte, Metzgereien, Zuchtbetriebe und Jäger immens. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen ...
24.07.2024ASP: Aufbau des Zauns zur Eindämmung startet
Der Bau des Elektrozauns zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest hat begonnen. Der Mainz-Binger Beigeordnete Erwin Malkmus begutachtete die Arbeiten zum Start, gemeinsam mit Umweltministerin ...
23.07.2024Bußgelder drohen: Absperrungen wegen Afrikanischer Schweinepest unbedingt beachten
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Tage appelliert das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen nochmal inständig an die Bevölkerung: „Bitte beachten Sie die Absperrungen im Kerngebiet zur ...
19.07.2024Afrikanische Schweinepest: Hundestrand muss gesperrt werden
Nach Fund eines toten Wildschweines in der Nähe, muss der Hundestrand im Oppenheimer Wäldchen gesperrt werden.
16.07.2024Afrikanische Schweinepest: Elektrozaun hilft bei Eindämmung der Tierseuche
Rund 30 Kilometer Elektrozaun werden von Nackenheim nach Guntersblum aufgestellt, um die mit der Afrikanischen Schweinpest (ASP) infizierten Wildschweine im Kerngebiet zu halten. Der genaue Verlauf ...
12.07.2024Afrikanische Schweinepest: Fund im Landkreis Mainz-Bingen
Die Afrikanische Schweinepest (kurz ASP) hat den Landkreis Mainz-Bingen erreicht. Bei einem Wildschwein, das im Oppenheimer Wäldchen gefunden wurde, ist die erste, zuvor veranlasste Beprobung durch ...
09.07.2024Afrikanische Schweinepest in Rheinhessen
Die beiden toten Wildschweine aus Alzey-Worms sind ASP-positiv. Und auch in Mainz-Bingen gibt es einen Verdachtsfall. Die Afrikanische Schweinepest ist in Rheinland-Pfalz angekommen.
03.07.2024Afrikanische Schweinepest: Neuer Fund in Hessen – Restriktionszone wandert in Richtung Süden
Der Fund von zwei neuen Wildschweinkadavern in Hessen, die mit der Afrikanischen Schweinpest (ASP) infiziert waren, ändert auch die Lage im Kreis Mainz-Bingen: Das Suchgebiet rund um den Fundort, die ...
28.06.2024Afrikanische Schweinepest: Im Schutzgebiet ist Ruhe wichtig
Das Veterinärmat gibt vor dem Wochenende einige Verhaltensregeln aus. So sollte auf Naherholung und Feste im Suchgebiet weiterhin verzichtet werden, um die Gefahr einer Ausbreitung der Seuche zu ...
19.06.2024Afrikanische Schweinepest: Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen – Jäger durchsuchen die Region
Beim Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auch die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen.
17.06.2024Afrikanische Schweinepest
Der Fund eines mit der afrikanischen Schweinpest infizierten Wildschweins im hessischen Groß-Gerau hat auch Folgen für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz: Per Allgemeinverfügung wurde ...
Weitere Fragen?
- Die Allgemeinverfügung gibt es bei den öffentlichen Bekanntmachungen.
- Mehr Informationen zum Thema gibt es beim rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamt.
- Infoseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zur Afrikanischen Schweinepest.
























