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Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Öffentliches Leben

Weitergehende Informationen für Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums Rheinland-Pfalz unter diesem Link

Blutspendetermine fallen NICHT unter das Veranstaltungsverbot. Bitte gehen Sie weiter Blutspenden, jeder Tropfen zählt. 

Infektionsschutz

Unter www.infektionsschutz.de erhalten Sie viele Informationen rund um das Thema Corona und unter anderem auch, wie das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Auch das Gesundheitsamt beantwortet Fragen per E-Mail an corona@mainz-bingen.de. Bitte haben sie Verständnis, wenn Antworten aufgrund des extrem hohen Aufkommensetwas Zeit in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie in Ihrer Einrichtung die üblichen Hygiene-Regeln, vor allem genügend Abstand (1,5 - 2 Meter) und regelmäßiges Händewaschen. Das Verhindern enger sozialer Kontakte ist momentan das Wichtigste. Weitere Informationen dazu gibt es unter anderem unter www.rki.de

Corona-Virus

Bitte senden Sie Ihre Daten (Name, Anschrift, Handynummer, Telefonnummer, Email und die Art des Kontaktes) an die positiv getestete Person, damit Sie auf deren Liste als Kontaktperson erscheinen. Das für die positiv getestete Person zuständige Gesundheitsamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. 

Detaillierte Kontaktpersoneninfos gibt es außerdem hier. 

Da sie eine Kontaktperson der Kontaktperson sind, können Sie sich vorerst normal verhalten (Einhalten der Hygienevorschriften). Bezüglich einer Testung, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausarzt.

Ihr Hausarzt / ihre Hausärztin entscheidet, ob ein Abstrich erfolgen sollte. Wenn ja, wird eine Überweisung ausgestellt. 

Laut Robert Koch-Institut ist keine zweite Testung vorgesehen. 

Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (d.h. leichter Krankheitsverlauf): Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung). 

Ihr Hausarzt / Hausärztin entscheidet, ob ein Abstrich erfolgen sollte.
Falls Sie sich außerhalb der Risiko-Regionen aufgehalten haben und keinen Kontakt zu einer bestätigt erkrankten Person hatten, kontaktieren Sie im Falle von Erkältungssymptomen Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin wie Sie es bei jeder anderen Erkältung tun würden.

Es stimmt, dass nicht alle Hausärzte die Testung durchführen können. ABER nur der Hausarzt kann eine Überweisung zur Testung ausstellen. Er wird Ihnen auch eine Teststelle nennen. 

Die Pneumokokken-Impfung ist keine Standardimpfung, deshalb hat das Gesundheitsamt keinen Impfstoff vorrätig.

Den aktuellen Stand der Fallzahlen für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz finden Sie hier unter der Rubrik "Pressemeldungen". 

Beruf

Zuständig ist für Sie das Gesundheitsamt ihres Wohnorts.
Nein, das Gesundheitsamt kann zurzeit keine Abstriche durchführen. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausarzt.
Wenden Sie sich an Ihren Berufsverband. Sollten Sie eine Kassenzulassung haben, können Sie auch die Kreisverwaltung kontaktieren. Beim Land wäre die obere Gesundheitsbehörde zuständig. Wir verfügen nicht über ausreichende Materialbestände.