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14. Juni 2021

Veterinäramt informiert: Wollschafe müssen geschoren werden

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist alle Schafhalter im Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz – eingeschlossen die Hobbytierhalter – nachdrücklich darauf hin, dass erwachsene Schafe, die noch nicht geschoren sind, vollständig geschoren werden müssen.

Dies sollte jetzt nach der Schafskälte erfolgen und gilt für alle heimischen Wollschafrassen einschließlich der Heid- und Moorschnucken.

Unterbleibt die regelmäßige Schur, wird das Wärmeregulationsvermögen empfindlich gestört, die Hautparasitenbelastung kann stark zunehmen und die Tiere leiden unter Umständen. Darüber hinaus begründet eine unterlassene Schafschur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird. In den nächsten Wochen wird das Veterinäramt dies verstärkt kontrollieren.

Zum Schurtermin müssen sich die Schafe in guter Kondition befinden. Ein schonender Umgang mit den Tieren muss gewährleistet sein, Verletzungen sind zu vermeiden. Scherwunden sind unverzüglich zu versorgen. Die Schur darf nur von Personen durchgeführt werden, die dies sicher beherrschen und Verletzungen der Tiere ausschließen können. Um eine Übertragung von Haut- und Wollparasiten zu vermeiden, sind die Scherinstrumente regelmäßig zu säubern und zu desinfizieren – das bedeutet mindestens von Bestand zu Bestand. Sie müssen in voll gebrauchsfähigem Zustand sein. In den ersten Tagen nach der Schur ist das Wohlbefinden der Tiere mehrfach am Tag zu kontrollieren.

Einen versierten Schafscherer mit freien Terminen in der Saison zu finden, wird immer schwieriger. Daher empfiehlt die Kreisverwaltung dringend, schon jetzt Kontakte mit geübten Scherern zu knüpfen und Bedarf anzumelden.

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