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16. April 2019

Teilhabechancengesetz: 100 Prozent Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber

Das Jobcenter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lässt den sozialen Arbeitsmarkt im Landkreis Realität werden. Der Bund trägt durch das Teilhabechancengesetz bis zu 100 Prozent der Lohnkosten für Menschen, die bislang im Leistungsbezug des Jobcenters standen.

„Die wertvollen sich bietenden Ressourcen nutzen, das ist die Devise“, erklärt die zuständige Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham. Denn im Arbeitgeberbüro des Jobcenters stehe man im regen Austausch mit Unternehmen und vermittle geeignete Arbeitssuchende. Rund 25 Unternehmen haben bereits Interesse an dem Förderprogramm gezeigt und bieten insgesamt knapp 75 Stellen an. Die Einsatzbereiche: Grünpflege, Landwirtschaft, Einzelhandel und Produktion.

Anstellungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes werden differenziert und unterschiedlich gefördert: Anstellungen von Langzeitleistungsempfänger und Langzeitarbeitslose. Wird ein Arbeitsverhältnis mit jemandem geschlossen, der länger als sechs Jahre Leistungen gemäß des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) bezieht – also Arbeitslosengeld II (ALGII) –, können die Lohnkosten der ersten beiden Jahre zu 100 Prozent durch den Bund erstattet werden. In den Folgejahren sinkt der Fördersatz dann jährlich um zehn Prozentpunkte. Der Förderzeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Stellt ein Unternehmen langzeitarbeitslose Personen ein, die mindestens zwei Jahre ohne Arbeit waren, beläuft sich der Zuschuss des regelmäßig gezahlten Lohns auf 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr. Darüber hinaus können in beiden Fällen die Betroffenen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen. „Arbeit zu finanzieren ist immer besser als das Geld in Arbeitslosigkeit zu investieren“, so die Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham.

Mit den Förderungen durch das Teilhabechancengesetz geht eine beschäftigungsbegleitende Betreuung durch sogenannte „Coaches“ des Jobcenters Mainz-Bingen einher. Dies dient zur Stabilisierung des neuen Arbeitsverhältnisses und ist Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer werden dabei unterstützt, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Aber auch Arbeitgebern steht das Jobcenter mit Rat und Tat zur Seite.

Interessierte Unternehmen wenden sich zu weiteren Details und Informationen gerne jederzeit an das Arbeitgeberbüro des Jobcenters per E-Mail.

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