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14. November 2019

Kommunale Selbstverwaltung: das Thema Peter Müllers bei Jakobsberger Gesprächen

„Was vor Ort geregelt werden kann, soll auch vor Ort geregelt werden.“ Für Peter Müller sind die Vorgaben des Grundgesetzes klar und deutlich: Die kommunale Selbstverwaltung hat eine starke Stellung im politischen System der Bundesrepublik. Für den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten und heutigen Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt es viele gute Gründe, dies mit Leben zu füllen.

Peter Müller und das Gästebuch der Kreisverwaltung. Dorothea Schäfer und der Prior des Klosters, Rhabanus Petri, freuten sich über die anregenden Gedanken des Verfssungsrichters.
Peter Müller und das Gästebuch der Kreisverwaltung. Dorothea Schäfer und der Prior des Klosters, Rhabanus Petri, freuten sich über die anregenden Gedanken des Verfssungsrichters.

So könnten Entscheidungen von den Kennern der jeweiligen örtlichen Begebenheiten besser getroffen werden als aus der Entfernung. Zudem sei die kommunale Selbstverwaltung ein guter Weg, um die Bevölkerung an politischen Entwicklungen in Kreisen, Städten und Gemeinden zu beteiligen und damit zu zeigen, dass jeder mitreden dürfe, wenn er nur wolle, sagte Peter Müller bei den „Jakobsberger Gesprächen“. Der Jurist widmete sich dabei dem Thema „Kommunale Selbstverwaltung – ein hoffnungsloser Fall?“.

Vortrag und Diskussion zu gesellschaftlich relevanten Themen kennzeichnen die Veranstaltungsreihe, die bereits zum 22. Mal stattfand. „Die Jakobsberger Gespräche bieten ein tolles Forum, um sich mit Themen, die über das eigentliche Tagesgeschäft hinausgehen, zu beschäftigen“, so Landrätin Dorothea Schäfer bei der Begrüßung. Dabei ginge es auch darum, über den berühmten Tellerrand hinaus zu blicken. Gastgeber war der Prior des Klosters Jakobsberg, Pater Rhabanus Petri. Rund 70 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Medien und Gesellschaft nahmen an der Veranstaltung teil.

Für den Referenten Peter Müller ist es eindeutig: Die Ausgangslage für die kommunale Selbstverwaltung ist aus juristischer Sicht positiv. Die Verfassung garantiert, dass die Gemeinden für alle Aufgaben und Angelegenheiten zuständig sind, die die örtliche Gemeinschaft betreffen. Ein Erfolgsmodell, findet Müller: „So haben die Kommunen den Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg geschafft.“ Entscheidungen werden in den Kommunen eigenverantwortlich getroffen, um das Leben aktiv gestalten zu können. Zum Beispiel dürfen sie selbst darüber entscheiden, an welchem Standort eine Kindertagesstätte gebaut wird. „Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung hat sich bewährt, denn es befriedigt das Bedürfnis nach Geborgenheit, das Bedürfnis nach Heimat. Und wir brauchen Politik zum Anfassen“, zieht Peter Müller Bilanz.

Dass die Realität oftmals anders aussieht, war für den Verfassungsrichter ebenso eindeutig. Natürlich gibt es auch Grenzen: „Die Selbstverwaltung entbindet nicht von den bestehenden Gesetzen“, betont der Jurist. Debatten zwischen Land, Kreisen und Kommunen seien nicht immer zu vermeiden. So würden zum Beispiel immer mehr Aufgaben von Bund und Ländern auf die Kreise und Kommunen übertragen. Das stelle die Kommunen nicht selten vor große Herausforderungen, denn die Verwaltungsarbeit werde immer umfassender und aufwendiger. Auf der anderen Seite seien viele Aufgabenfelder durch Gesetze und Verordnungen fremdbestimmt. Mit einer „Überregulierung von Gesetzen“ könnten die Kommunen die Chancen der kommunalen Selbstverwaltung somit nur noch eingeschränkt nutzen. Ähnlich äußerte sich Dorothea Schäfer, die anmerkte, dass es häufig schwer sei, die Aufsichtsbehörden von einer den Aufgaben entsprechenden Ausstattung mit Personal zu überzeugen. In Mainz-Bingen seien die Anforderungen an die Verwaltung hoch. Wenn sich dies aber nicht im Personal niederschlage, bliebe nicht mehr viel Raum für die kommunale Selbstverwaltung.

Dennoch, so waren sich beide einig: Es lohnt sich, dafür zu kämpfen. Gerade auch im Hinblick auf Europa. Auch wenn sich die kommunale Selbstverwaltung „in schwerem Fahrwasser“ befände, wie Peter Müller sagte. In Zeiten der Globalisierung werde das Verhältnis der Europäischen Union zu den Kommunen immer wichtiger. Zudem sei die kommunale Selbstverwaltung sowohl im Europarat als auch in den europäischen Verträgen festgeschrieben. Das Modell der Selbstverwaltung in Deutschland sei dabei aber ein „Unikat“ in Europa, ähnliches gäbe es nur in Österreich und in Schweden. In den zentralistisch verfassten übrigen Staaten sei dies schwer umzusetzen.

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