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17. April 2019

Unmut in der Fluglärmkommission wegen gesenkter Flughöhen

Es ist lauter im Kreis: Der Unmut in der jüngsten Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) war groß, als die Deutsche Flugsicherung (DFS) über die Höhe der Gegenanflüge informierte. Diese wurde über Rheinhessen um 1.000 Fuß (305 Meter) gesenkt.

Und das nicht ab sofort, sondern schon im Dezember vergangenen Jahres. Die Folge: Es wird lauter. Auch für den Lärmpegel der Kommunen im Landkreis Mainz-Bingen, die in der FLK durch die Kreisverwaltung vertreten werden, hat die gesenkte Flughöhe Folgen.

Über die Kommunen im Kreis fliegen Flugzeuge im Landeanflug seit vergangenem Dezember tiefer. Die DFS nannte Sicherheitsrisiken als Grund, wenn die bisherige Flughöhe während des Gegenanfluges beibehalten werde. Auf Nachfrage einiger Kommissionsmitglieder wurden die Bedenken aber nicht näher begründet. Für das Kreisgebiet bedeutet das, dass südliche Gegenanflüge auf einer Höhe von 1.219 Meter und die nördlichen auf 1.524 Meter stattfinden. „Das ist sehr enttäuschend für die vom Lärm geplagten Menschen“, äußert sich Landrätin Dorothea Schäfer über das Vorgehen der DFS. „Die Öffentlichkeit hätte vorab mindestens in Kenntnis gesetzt werden müssen.“ Die niedrigere Gegenanflughöhe läuft außerdem einem Antrag zuwider, den der Kreis bereits Ende vergangenen Jahres in der FLK gestellt hat. „Wir fordern eine Anflughöhe zwischen 2.438 und 3.048 Metern“, so die Landrätin. Die Entscheidung der DFS, die Gegenanflüge um mehrere hundert Meter zu senken, habe natürlich direkten Einfluss auf die Anflüge. Diese falle dann ebenfalls tiefer aus und nicht höher wie gefordert.

In der FLK wird nun an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet, doch noch höhere Gegenanflüge zu realisieren und den zu erwartenden steigenden Lärmpegel abzuwenden oder wenigstens zu kompensieren.

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