17. Januar 2020
Bäume fällen und Hecken roden nur noch bis Ende Februar erlaubt
Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich keine Bäume, Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche oder anderes Gehölz abgeschnitten oder gefällt werden.
„Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte.“ Bis zum Frühlingsanfang, wie im Gedicht von Eduard Mörike beschrieben, ist es noch etwas hin. Dennoch gilt es, im Hinblick auf den Naturschutz bereits jetzt ein paar Dinge zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich keine Bäume, Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche oder anderes Gehölz abgeschnitten oder gefällt werden. Dabei steht der Schutz verschiedener Tierarten im Vordergrund.
Der Frühling steht vor der Tür und damit kommen nicht nur Zugvögel zurück um zu nisten, auch andere Tier- und Vogelarten bauen Nester für die Brut. Bei Hecken- und Baumschnitt im Garten sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte von März bis September erlaubt. Grundsätzlich gilt jedoch immer: Der Artenschutz hat Vorrang. Vor Schnittarbeiten sollte sich davon überzeugt werden, dass insbesondere keine Vogelnester durch die Schnittarbeiten beeinträchtigt werden.
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