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29. April 2021

Hexennacht: Ausgangssperre wird kontrolliert

Hexennacht und Maifeiertag stehen vor der Tür – in normalen Zeiten beides Anlässe für viele Feierlichkeiten. Diese sind in der derzeitigen Pandemielage aber nicht möglich.

Polizei und Ordnungsbehörden weisen daher darauf hin, dass die wegen der derzeit herrschenden hohen Inzidenz geltende Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr kontrolliert wird. Insbesondere die in der Nacht vom 30. April bis 1. Mai üblichen Zusammenkünfte sind kein triftiger Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre.

Hohe Bußgelder

Wer sich über die Regeln hinweg setzt, dem drohen teilweise hohe Bußgelder: Bei unzulässigen Ansammlungen etwa ist mit 100 Euro je Teilnehmer und 500 Euro für einen etwaigen Organisator zu rechnen. Wenn Alkohol im Spiel ist, drohen weitere 100 Euro für den Konsumenten und 500 Euro für denjenigen, der ausschenkt.
Dies alles gilt – auch außerhalb der Zeit der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr – zudem für private Zusammenkünfte in privaten Räumen, die aufgrund der „Bundes-Notbremse“ nur im kleinstem Kreise zulässig sind. Erlaubt sind weiterhin nur Treffen von Personen eines Haushaltes und einer weiteren Person, mit Ausnahme von Kindern bis 14 Jahren. Auch hier drohen dem Veranstalter einer Feier 500 Euro und jedem Teilnehmer 100 Euro Bußgeld.

Daneben sind auch alle übrigen Kontaktbeschränkungen zu beachten, die sich aus der Corona-Bekämpfungsverordnung und der „Bundes-Notbremse“ ergeben. Einen Überblick bietet die Internetseite des Landkreises unter www.Mainz-Bingen.de, Rubrik Corona.

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