18.12.2017
Im Namen der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer zeichnete Landrätin Dorothea Schäfer Karl Woog aus Bingen mit der Landesehrennadel für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement aus. „Ich freue mich sehr, dass ich Sie bei meiner ersten Ehrennadel-Verleihung als Landrätin auszeichnen darf. Es ist beeindruckend und alles andere als selbstverständlich, in wie vielen Bereichen Sie dem Gemeinwohl dienen und sich einbringen“, gratulierte Dorothea Schäfer.
Pressestelle
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55218 Ingelheim am Rhein
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Erste Anlaufstelle ist das Bürgerbüro. Es ist montags und dienstags durchgehend von 8 bis 17 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 06132/787-0 erreichbar.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
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Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Kilian Grau
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Bingen
Alfred-Nobel-Straße
2a
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag: 7.30 bis 12 Uhr / Annahmeschluss 11.30 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 18.30 Uhr / Annahmeschluss 18 Uhr
Donnerstag bis Freitag: 7.30 bis 12 Uhr / Annahmeschluss 11.30 Uhr
Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung (außer freitags) unter 06721/9171 - 5229
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
Öffnungszeiten:
Montag: 9 bis 18.30 Uhr / Annahmeschluss 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 7.30 bis 12 Uhr / Annahmeschluss 11.30 Uhr
Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung (außer freitags) unter 06133/9403–5265
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Dienstag 11 Uhr, Donnerstag 11 und 16.30 Uhr
vorherige Anmeldung, persönlich oder per E-Mail, ist erforderlich
weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0
HIV-Beratung und -Test:
Montag von 12.30 bis 14 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Impfsprechstunde:
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15 Uhr
Ohne Terminvereinbarung
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Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
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Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
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Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
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Freitag 9 bis 12 Uhr
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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„Neue Ingelheimer Mitte“
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Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
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