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06. Mai 2019

Kunststoffmüll aus der Landwirtschaft bleibt in Acker und Weinberg liegen

Das Thema Plastik in der Natur ist in den vergangenen Monaten immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Diskutiert wird diese vor allem im Zusammenhang mit verschmutzten Meeren.

Den Ursprung nimmt dieser Abfall aber teilweise schon in unseren Breiten, wo viel Kunststoffmüll in der Landschaft liegt - illegal abgelagert oder als Überbleibsel der Arbeiten in Weinbau und Landwirtschaft. Für die Umwelt ist das ein Problem: Der Müll verrottet schlecht oder gar nicht und verbleibt über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte in der Natur.

Häufig landen die Plastikteile dann, durch Regen oder Schnee abgeschwemmt und vom Winde verweht, in den Flüssen und Bächen. Von dort gelangen sie ins Meer. Die kleinteiligen Plastikreste werden von Tieren bei der Nahrungssuche aufgenommen und kehren als Mikroplastik in die Nahrungskette zurück.

Wie die Untere Abfallbehörde des Landkreises Mainz-Bingen mitteilt, wurde in den vergangenen Wochen durch Anzeigen besorgter Bürger und bei Ortsbesichtigungen auffällig, wie viel Plastikmüll in Weinbergen und Äckern liegt, der von ehemaligen ausgedienten Betriebsmitteln aus Landwirtschaft und Weinbau stammt – verwittert und ohne weitere Zweckbestimmung. Es handelt sich dabei etwa um Lockstoff-Fallen (auch Pheromon-Fallen genannt), Verbeiß-Schutz, Rebenbindestreifen und Abdeckfolien. Diese liegen zig-fach auf und im Boden oder wurden untergemischt, statt zuvor ordnungsgemäß eingesammelt zu werden.

Wenn Betriebsmittel nicht mehr ihre Funktion erfüllen, gelten sie als Abfall. Dieses umweltunverträgliche Material kann und darf auf gar keinen Fall auf dem unbefestigten Boden liegen bleiben. Es verrottet dort nicht, sondern belastet die Umwelt für lange Zeit, ein natürlicher Abbau kann ausgeschlossen werden. Deshalb gilt die ganz normale Entsorgungspflicht für Abfall, teilt die Untere Abfallbehörde weiter mit und weist auch darauf hin: Wird der Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Abfälle müssen entsprechend der Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt und über zertifizierte Fachtriebe entsorgt werden. Bei den Lockstoff-Fallen (Pheromon) sind dabei die Herstellerhinweise zu beachten. Angesichts der Gefährlichkeit von Abfall für die Umwelt, ist der Arbeitsaufwand beim Einsammeln kein Argument, dieses zu Unterlassen. Ebenso gilt die Aussage aus einzelnen Betrieben nicht, wonach es technisch unvermeidbar sei, dass Plastikteile auf den Boden fielen und dort verbleiben könnten.

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