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04. August 2022

Bessere Bedingungen für Tageseltern

Mehr Geld, Krankentage, Beratungsangebote: Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung der Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zugestimmt.

Das eigene Kind in die Obhut von Tageseltern zu geben, ist für viele Eltern von Kindern im Alter bis drei Jahren eine wichtige Alternative zu einer Kindertagesstätte. Deshalb verbessert der Landkreis nun die Bedingungen rund um die Tagespflege. Der Neufassung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung zugestimmt. Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Verbesserte Bedingungen bedeutet: die Gesamtförderleistung des Landkreises wird pro Stunde und Kind von 5,70 auf 6,30 Euro angehoben. Maximal können so 160 Betreuungsstunden im Monat gewährleistet werden. Sollte ein Kind krank werden, so erhalten die Tagespflegenden eine pauschale Geldleistung, bis zu 40 Euro für einen Krankheitstag pro Betreuungsmonat. Die Kosten für den Landkreis werden sich dadurch um circa 380.000 Euro pro Jahr erhöhen.

Seit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes ist die Bedeutung der Kindertagespflege noch einmal mehr gestiegen. Und das soll sich auch in der Vergütung bemerkbar machen. Denn Tageseltern übernehmen große Verantwortung, kümmern sich um mehrere Kinder gleichzeitig. Zur Umsetzung ihres Förderungsauftrages müssen sie in pädagogischen Themen gut und fortlaufend weitergebildet sein.

Die derzeit 82 Tagespflegepersonen im Landkreis betreuten im letzten Jahr mehr als 500 Kinder. Der Ausbau weiterer Betreuungsplätze in der Kindertagespflege wird allerdings kontinuierlich vorangetrieben. Hierzu bietet der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule immer wieder Qualifizierungskurse an. Der nächste startet im September. Interessierte Personen erhalten nähere Informationen zur Qualifizierung bei der Fachberatung Kindertagespflege.