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13. Juli 2023

Versicherung im Weinbau: Zuschuss beantragen

Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Prämien für Ernteversicherungen im Weinsektor, die Ertragsschäden absichern. Die Förderung ist bis 1. September 2023 zu beantragen.

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass Ertragsverluste mindestens durch die Schäden Hagel und Frost in einem Kombivertrag (Mehrgefahrenversicherung – MGV) versichert sind. Im Jahr 2023 beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent der Versicherungsprämie, maximal 180 Euro pro Hektar. Der Zuschuss wird auf Prämienzahlungen gewährt, die bis 30. Juni 2023 erfolgt sind.

Weitere Details sind dem Merkblatt auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu entnehmen. Dort steht ab sofort auch das Antragsformular als PDF-Dokument zum Download bereit. Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen ist bis spätestens 1. September 2023 bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen. In der Regel ist eine direkte Beantragung bei der Kreisverwaltung jedoch nicht erforderlich, da die Versicherungsunternehmen bei der Antragstellung unterstützen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, sich bei ihrem zuständigen Versicherungsagenten eingehend beraten zu lassen.

Berechnung und Auszahlung der Unterstützung erfolgen im Frühjahr 2024, wenn die endgültigen Weinbaukarteidaten des Antragsjahres als Basis der Berechnung vorliegen.

Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aufgrund des globalen Klimawandels ist von einem weiter steigenden Schadenspotential durch Extremwetterlagen auszugehen. Der frühe Austrieb der Reben macht diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Lokal begrenzte, aber starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotential sind in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element, um die Einkommen von Weinbaubetrieben zu stabilisieren.