Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. März 2021

Neugestaltete Förderprogramme im Bereich Touristik

Die Rheinhessen-Touristik weist auf zwei neugestaltete Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich Touristik hin.

29 Millionen Euro werden dafür aus dem Corona-Sondervermögen für die Stärkung der touristischen Infrastruktur und Tourismusbetriebe bereitgestellt. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche zu erhöhen.

Das überarbeitete Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau richtet sich an kommunale Träger. Die Investitionszuschüsse wurden auf 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht. Förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung und Attraktivitätssteigerung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur. Dazu zählen beispielsweise Tourist-Informationen, Besucherzentren, unentgeltliche Bootsanlagestellen und Steganlagen, Kurparks und öffentliche Besucherattraktionen. Schwimmbäder sind weiterhin ausgeschlossen. Für die konkreten Anforderungen ist die konsolidierte Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2021 zu beachten. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Seite des Wirtschaftsministeriums abrufbar.

Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer beziehungsweise zehn Tische mit herkömmlicher Bedienung zur Verfügung stellen können – für Campingplätze sind mindestens zehn Stellplätze und eine zeitgemäße sanitäre Einrichtung gefordert. Bezuschusst werden Investitionen in die Neueinrichtung sowie in den Ausbau bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies beinhaltet auch die Angebotsumstellung oder -erweiterung sowie die Modifikation von Betriebsprozessen. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge sind bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einzureichen. Ein Informationsblatt zum Sonderprogramm ist unter folgendem Link abrufbar.

Medienanfragen

Pressestelle
06132/787-1012 
E-Mail schreiben