Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

22. Oktober 2025

Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt verfügt Lockerungen beim Thema Jagd

Nachdem im Landkreis Mainz-Bingen bereits seit einigen Monaten keine toten infizierten Wildschweine mehr gefunden worden sind, ist nun auch in den benachbarten hessischen Landkreisen eine Entspannung der Lage feststellbar. Das Veterinäramt hat daher einige Lockerungen im Bereich der Jagd verfügt und diese in einer aktualisierten Allgemeinverfügung niedergeschrieben.

Demnach sind Bewegungsjagden wie Treib- und Drückjagden sowie Erntejagden in der Sperrzone I wieder möglich. Diese sind jetzt grundsätzlich auch auf Wildschweine zulässig, müssen jedoch 14 Tage vorher angezeigt werden. Die Kreisverwaltung hat damit die Möglichkeit, tagesaktuell die Seuchenlage in Hinblick auf Verschleppungsrisiken durch diese Jagdformen zu bewerten und, wenn nötig,S chritte zur Prävention zu einzuleiten.