17. Dezember 2019
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2020
Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können ab Donnerstag, 2. Januar, bis Freitag, 31. Januar, gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren endet die Frist am Donnerstag, 30. April 2020
Diese Antragsfristen gelten für den sogenannten „Teil 2“ des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens – dem „Rodungsantrag“ – in den Vorjahren gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Anträge sollten über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) Rheinland-Pfalz die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit:
Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter den Rufnummern 06131 9333 -4120 bis -4127 gerne zur Verfügung.
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