26. April 2019
Umstrukturierung im Weinbau: Anträge stellen
Das Antragsverfahren für den sogenannten Teil 1 der Umstrukturierung ab dem Pflanzjahr 2020 startet am Donnerstag, 2. Mai 2019. Anträge können bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gestellt werden.
Es werden zwei Antragstermine angeboten: 2 bis 31. Mai und 2. Bis 30. September. Eine Antragstellung dazwischen, also in der Zeit vom 1. Juni bis zum 1. September, ist nicht zulässig.
Es müssen alle Flächen beantragt werden, die im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Dies gilt auch für die Flächen in Flurbereinigungsverfahren.
Mit den beiden Antragsterminen wird den Antragstellern entgegengekommen:
Der frühe Termin ist für die Flächen gedacht, die sicher nach der Ernte 2019 gerodet werden sollen. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt dann auch schon Ende Juli.
Flurstücke, bei denen erst später entschieden wird, dass diese gerodet werden sollen, können dann im zweiten Antragsverfahren beantragt werden. Der Rodebescheid hierzu ergeht dann jedoch erst Anfang Dezember. Bis zum Zugang des Rodebescheides dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden
Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die seinerzeit beantragten Rebflächen bislang noch nicht gerodet wurden. Diese Flurstücke müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, wenn für eine Bepflanzung umgewandelte Wiederbepflanzungsrechte benötigt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen (wip.lwk-rlp.de). Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann dieser kurzfristig bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Die Antragsformulare in Papierform und das Merkblatt sind jedoch auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Kontakt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Große Langgasse 29, 55116 Mainz, Telefon 06131/69333 4120, Fax: 06131/69333 4198 oder per E-Mail.
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