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22. Februar 2022

Erhöhte Förderung für Ernteversicherungen

Winzerinnen und Winzer können auch in diesem Jahr einen Zuschuss zu der für Mehrgefahrenversicherungen gezahlten Prämie erhalten.

Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der gezahlten Prämie, jedoch höchstens 300 Euro je Hektar Land. Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt.

Anträge auf Unterstützung können ab sofort bis zum 15. April 2022 mit dem entsprechenden Formular bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Darüber hinaus ist der Kreisverwaltung bis spätestens 10. Juli 2022 ein Versicherungsnachweis über das Bestehen der Mehrgefahrenversicherung unter Angabe der Betriebsnummer (BNR) vorzulegen. Für jeden Versicherungsvertrag ist ein separater Antrag auf Unterstützung zu stellen.

Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Die Risiken müssen in einem Vertrag (sog. „Kombivertrag“) versichert sein. Bezuschusst werden Prämienzahlungen, die bis spätestens 30. Juni des Jahres, für das die Unterstützung beantragt wird, erfolgt sind.

Abweichend vom Antragsjahr 2021 wird die Unterstützung ausschließlich bei elektronischer Übermittlung der unterstützungsrelevanten Antragsdaten durch das Versicherungsunternehmen an die zuständige Stelle gewährt. Dies soll die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen entlasten. Die Antragsteller müssen daher per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass sie mit dem elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen und zuständiger Behörde einverstanden sind.

Das Antragsformular sowie das Merkblatt mit detaillierten Informationen und Erläuterungen zum Verfahren finden Sie ab sofort auf der Website des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums.