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29. Oktober 2020

Keine neue Allgemeinverfügung für den Kreis

Die bereits angekündigte neue Allgemeinverfügung mit schärferen Regeln speziell für den Landkreis Mainz-Bingen wird es wegen der am Mittwoch kurzfristig gefassten Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentenkonferenz nicht geben.

Neben der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz gelten im Kreisgebiet noch bis einschließlich Sonntag, 1. November, die Regelungen der derzeit gültigen Allgemeinverfügung vom 18. Oktober: Kein Alkoholverkauf nach Mitternacht bis sechs Uhr morgens, private Veranstaltungen nur mit bis zu 25 Personen in angemieteten Räumen und bis zu 15 in Privatwohnungen, Maskenpflicht auf Märkten, dem Gelände der Binger Landesgartenschau und auf Flächen, in denen nicht genügend Abstand einzuhalten ist.

Vorerst keine Maskenpflicht an der Schule


„Es wäre nicht vermittelbar, nun für einen Zeitraum von maximal zwei bis drei Tagen neue und anderslautende Regelungen zu den gestern bekannt gewordenen zu erlassen. Dies würde nur Verwirrung stiften und das notwendige Verständnis für das weitere Vorgehen aufs Spiel setzen“, erläuterte Landrätin Dorothea Schäfer. Die umfangreichen neuen Regelungen und Einschränkungen auf Basis der Beschlüsse vom Mittwoch wird die Landesregierung in einer neuen CoBeLVO verarbeiten, die ab Montag, 2. November, im ganzen Land Rheinland-Pfalz gültig sein soll. Beim Thema Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen erwartet der Landkreis entsprechende landesweite Vorgaben. Bis dahin gilt an den Mainz-Binger Schulen keine Maskenpflicht im Unterricht.

Über das Vorgehen in der vergangenen Woche informiert der leitende staatliche Beamte Dr. Stefan Cludius: „Auch im Kreis Mainz-Bingen ist die Zahl der Neuinfektionen stark angestiegen, die Alarmstufe rot wurde erreicht. Weitere Einschränkungen hatten wir bereits finalisiert.“ Bei der Arbeit an einer entsprechenden neuen Allgemeinverfügung habe sich der Landkreis an der Anforderung orientiert, möglichst passgenaue Regelungen für die örtlichen Gegebenheiten zu finden. Vor allem sogenannte Hot-Spots – im Landkreis Mainz-Bingen gibt es mit den aktuell betroffenen Altersheimen davon derzeit fünf Stück – spielen in der Bewertung des 7-Tage-Inzidenzwertes eine entscheidende Rolle. „Einen Automatismus für bestimmte Vorgaben gibt es laut Warn- und Aktionsplan des Landes jedenfalls nicht.“ Die neu geplante Allgemeinverfügung sei daher in enger Abstimmung mit der Stadt Mainz vorbereitet, aber erst gestern in einer Telefonschaltkonferenz von der vom Land einberufenen und geleiteten Task-Force abgesegnet worden – wenige Stunden vor dem Beschluss von Bundeskanzlerin und Regierungschefs.

Kontakte aufs Minimum reduzieren


Auch wenn die von Bund und Land angekündigten neuen Kontakteinschränkungen erst ab Montag gelten, richtet die Landrätin an die Bevölkerung den Appell, sich bereits jetzt am Beschluss der Regierungschefs zu orientieren: „Insbesondere die Kontakte müssen wir auf ein Minimum reduzieren.“ Die Lage drohe angesichts der massiv steigenden Zahl an nicht mehr nachverfolgbarer Ansteckungen außer Kontrolle zu geraten. „Dies müssen wir wieder in den Griff bekommen.“

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