Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

07. März 2019

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung auch in 2019

Menschen mit Behinderung sollen trotz ihrer Einschränkungen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können – auch wenn ihre Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass sie selbstständig nur schwer oder gar nicht von zu Hause wegkommen. Anfang des Jahres 2018 hatte der Kreistag deshalb eine Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ins Leben gerufen. Diese wurde nun um das Jahr 2019 verlängert.

Die Richtlinie eröffnet dem leistungsberechtigten Personenkreis die Möglichkeit, in Form von Gutscheinen mit einer geringen Kostenbeteiligung individuell planbare Beförderungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Ob Besorgungen des täglichen Lebens, Freizeitveranstaltungen oder Verwandtenbesuche – dies sind Gründe, weshalb der Fahrdienst in Anspruch genommen wird. „Die Menschen können frei nach ihren individuellen Bedürfnissen den Fahrdienst beauftragen“, sagt die Zweite Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham.

Voraussetzung für die Unterstützung durch den Kreis ist, dass die Nutzung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht möglich ist. Zudem gibt es eine Vermögensfreigrenze, damit das Geld auch tatsächlich denjenigen zu Gute kommt, die sich private Lösungen nicht leisten können. Mitfahren kann, wer unter anderem einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „H“ (Hilflosigkeit) besitzt. Antragsberechtigt ist auch, wer einen Ausweis mit den Merkzeichen G, H, B sowie den Grad der Behinderung 100 im Schwerbehindertenausweis vorweist.

Wer einen Antrag stellt, kann nach dessen Bewilligung vier Fahrten (jeweils eine Hin- und Rückfahrt) pro Monat in Anspruch nehmen. Als Eigenbeitrag müssen pro Fahrt drei Euro geleistet werden – je 1,50 Euro für die Hin- und die Rückfahrt. Genehmigt sind Fahrten innerhalb des Kreisgebietes und in verschiedene Städte außerhalb des Landkreises. Der Beförderungsdienstleister ist dabei frei wählbar.

Den Antrag gibt es hier auf der Homepage oder bei der zuständigen Mitarbeiterin Carina Appel per E-Mail oder Telefon unter  06132787-3207.

Medienanfragen

Pressestelle
06132/787-1012 
E-Mail schreiben