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25. März 2019

Bundesteilhabegesetz: Neue Regelungen für Menschen mit Behinderung

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wird ab Jahresbeginn 2020 auf neue Füße gestellt. Durch die Neufassung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden künftig die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Hilfen zum Lebensunterhalt getrennt voneinander beantragt und behandelt. Die Finanzierung der Hilfen wird sich damit stärker nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Personen richten.

Der Landkreis Mainz-Bingen nimmt derzeit an einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Modellprojekt teil, mit dem die Auswirkungen des Gesetzes ausgelotet werden sollen. Ein erstes Informationstreffen im Kreistagssaal der Kreisverwaltung stieß auf großes Interesse, sowohl bei Menschen mit Behinderungen als auch bei Leistungsanbietern, rechtlichen Vertretern und sonstigen Interessierten. Die 2. Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann Graham und der zuständige Fachbereichsleiter Volker Conrad gaben dabei einen kurzen Einblick in die Thematik. Im Anschluss erfolgte die Vorstellung der wesentlichen Punkte des Modellprojektes sowie der Änderungen durch das BTHG, schwerpunktmäßig die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen. Christine Hölz, pädagogische Koordinatorin des Projektes, verdeutlichte, dass neben den Leistungen der Eingliederungshilfe künftig auch in stationären Wohnformen Hilfen zum Lebensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung separat zu beantragen sein werden.

Viele Teilnehmer der Veranstaltung äußerten sich kritisch gegenüber den neuen Regelungen und zweifelten daran, dass in der Praxis gut umgesetzt werden können. Von den rechtlichen Betreuern zum Beispiel wurden große Bedenken geäußert, wie die neuen Regelungen mit dem vorhanden zeitlichen Budget bewerkstelligt werden können - gerade für die ehrenamtlichen Betreuer stelle dies eine große Herausforderung dar. Im Laufe des Abends zeigte sich immer wieder große Verunsicherung über die Veränderungen, die ab 2020 eintreten werden. Gerade unter Berücksichtigung des bekannten Fachkräftemangels im sozialen und pflegerischen Bereich würde das Gesetz nicht zu einer Verbesserung der aktuellen Situation führen, so weitere Äußerungen.

Die Info-Veranstaltung zum BTHG und zum Modellprojekt zeigte durch die große Teilnehmeranzahl sowie die Rückfragen und die Statements, wie groß der Bedarf an Aufklärung und Diskussion zu den anstehenden Veränderungen in der Eingliederungshilfe ist. Eine weitere Veranstaltung in der Kreisverwaltung ist daher für Donnerstag, 11. April 2019, 16 Uhr, im Kreistagssaal der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, in Ingelheim geplant.

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