23. November 2022
Maskenpflicht im Kreishaus aufgehoben
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ab sofort weitestgehend aufgehoben. Eine Maske muss nur noch im Aufzug getragen werden.
Dort bleibt auch die Personenbegrenzung erhalten. Der Kreisvorstand hat diesen Beschluss für alle Gebäudestandorte gefasst. Demnach entfällt die Maskenpflicht auch für Besucherinnen und Besucher. Die Hinweisschilder werden entsprechend angepasst.
Das Tragen einer Maske wird jedoch auch weiterhin dann dringend empfohlen, wenn im Kunden- oder Besuchsverkehr oder bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Entscheidung trägt jede Kollegin und jeder Kollege selbst.
Eine Ausnahme zur Vorgenannten Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Außerdem schreibt die Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes die Tragepflicht von medizinischen Masken auch weiterhin für die Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern vor.