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31. März 2025

Ab 1. April gilt: Rechnungen an die Verwaltung nur noch digital

Einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung geht die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Rechnungen sollen bei der Behörde künftig nur noch digital eingereicht. Wie das geht erklären wir hier.

Rechnungssteller wie Unternehmen, Institutionen oder selbstständig Tätige müssen ihre Rechnungen ab Dienstag, 1. April, elektronisch einreichen. Bisher war dies bereits auf freiwilliger Basis möglich. Ab diesem Datum sind Rechnungssteller in Rheinland-Pfalz jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, öffentliche Aufträge und Konzessionen auf digitalem Weg abzurechnen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung. Die E-Rechnung verbindet nun den privaten und den öffentlichen Sektor, die Bezahlung von Aufträgen wird einfacher und schneller erfolgen.

Eine E-Rechnung unterscheidet sich nicht nur von einer Rechnung auf Papier, sondern auch von einer digitalen Rechnung, zum Beispiel im PDF-Format. Um an dem Verfahren teilzunehmen, müssen sich die Rechnungssteller zunächst im zentralen E-Rechnungs-Portal RLP (ZRE) des Landes registrieren. Über diese Plattform können die Lieferanten und Dienstleister ihre E-Rechnungen anschließend an die Behörden in Rheinland-Pfalz und im Saarland übermitteln, sie bietet einen kostenfreien und einfachen Zugang für die elektronische Rechnungsstellung. Damit diese den richtigen Abnehmer finden und zum Beispiel bei einer der zuständigen Stellen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ankommen, gibt es sogenannte Leitweg-IDs, mit denen die Rechnungen automatisch an die richtige Stelle geleitet werden.

Hintergrund: Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie etwa eine pdf in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar – der sogenannten Standard XRechnung. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen sowie automatisiert weiterverarbeitet und ausgezahlt werden können.

Mehr Infos zur E-Rechnung und Hinweise für Rechnungssteller zu den Abläufen finden Sie auf dem E-Rechnungsportal des Landes unter www.e-rechnung.service.rlp.de.