28. Juni 2019
Allgemeinverfügung: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Die Allgemeinverfügung für das Budenheimer Außengelände bleibt gültig. Die dort vorhandenen illegalen Bauten und Zäune sowie der Müll müssen beseitigt werden.
In einem Eilentscheid lehnte das Verwaltungsgericht Mainz den Antrag eines von der Verfügung betroffenen Bürgers ab. Dieser hatte Widerspruch gegen den Bescheid der Kreisverwaltung eingelegt und sich zudem beim Verwaltungsgericht gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung gewendet.
Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Eilantrag jetzt ab. Das bedeutet, dass die Verwaltung ihre Absicht nun umsetzen darf, in dem Gebiet wieder ordnungsgemäße Zustände herzustellen. Das Gericht entschied zudem, dass die Kreisverwaltung mit den Eigentümern jeweils einzeln klären muss, mit welchen Mitteln die Räumung durchgesetzt wird. Dies geschieht ohnehin, wenn die Kreisverwaltung in den parallel weiter laufenden Widerspruchsverfahren jeden Einzelfall prüft.
„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts zeigt uns, dass wir mit unserem Vorgehen auf dem richtigen Weg sind“, sagten Landrätin Dorothea Schäfer und der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf. Zudem bekräftigten sie, dass in einem Gesprächskreis gemeinsam mit der Gemeinde Budenheim und der Bürgerinitiative nach rechtlich zulässigen Wegen gesucht werden soll, möglichst viele der ordentlichen Gärten zu erhalten. „Das ist ein wichtiger Schritt dahin, im Budenheimer Außengelände wieder rechtmäßige Zustände zu schaffen“, sagten Dorothea Schäfer und Steffen Wolf abschließend.
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