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16. April 2024

Frist für Agrarförderung am 15. Mai

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist erneut darauf hin, dass die Frist zur Beantragung der Agrarförderung am Mittwoch, den 15. Mai 2024 endet.

Wer jetzt noch einen Antrag stellen möchte, nutzt dafür das bekannte digitale Portal „Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag“ (LEA). Bislang verwendete Zugangsdaten aus 2023 bleiben weiter gültig, ein erneuter Versand von Passwortschreiben erfolgt aus diesem Grund nicht. Bei erstmaligen Anträgen helfen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsabteilung in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weiter.

Landwirtschaftliche Betriebe, die im vergangenen Jahr keinen Antrag gestellt haben und mehr als ein Hektar Fläche bewirtschafteten, können in diesem Jahr ebenfalls einen Antrag stellen. Weiterhin wird auf die geänderten Bestimmungen für GLÖZ 8 hingewiesen: Ackerbaubetriebe, die diese Vorgaben erfüllen müssen und sich hinsichtlich der Umsetzung im Unklaren sind, werden gebeten, sich an die entsprechenden Beratungsstellen DLR in Oppenheim und DLR in Bad Kreuznach zu wenden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsabteilung in der Kreisverwaltung stehen für weitere Auskünfte unter den Durchwahlnummern 06132-787-4120 bis 4127 gerne zur Verfügung.