05. April 2018
Abfallwirtschaftsbetrieb: Sommerregelung für die Biotonne
In den Monaten April bis einschließlich September gilt im Landkreis Mainz-Bingen wieder die Sommerregelung für die Leerung der Biotonne: Jede zweite Abfuhr in diesen Monaten erfolgt kostenfrei, so dass über den Sommer sechs Entleerungen genutzt werden können, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Grundsätzlich wird die Biotonne alle zwei Wochen abgefahren. In der jährlichen Grundgebühr sind 13 Leerungen sowie zusätzlich sechs kostenfreie Leerungen in den Monaten April bis September enthalten. So kann die Biotonne in der warmen Jahreszeit 14-tägig ohne zusätzliche Kosten geleert werden, was langen Standzeiten und damit einhergehenden Gerüchen sowie Madenbildung vorbeugt. Zusätzlich hilft es, feuchten Biomüll und Essensreste in Zeitungspapier zu wickeln, Zwischenlagen aus Papier oder Grünschnitt in die Tonne zu geben, sie in den Schatten zu stellen und regelmäßig zu reinigen. In die Biotonne gehören alle organischen Abfälle wie Garten- und Küchenabfälle sowie Speisereste. Nicht geeignet sind beispielsweise Plastikbeutel, Asche, Katzenstreu oder auch die vom Handel als ‚kompostierfähig‘ oder ‚biologisch abbaubar‘ angebotenen Kunststoffsäcke, da diese nicht schnell genug verrotten und in der Biomasseanlage als Störstoff anfallen.
Weitere Informationen zur Biotonne gibt es bei der Abfallberatung des AWB unter 06132/787-7080 oder unter www.awb-mainz-bingen.de.
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