Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

05. April 2024

Zukunftskonzept soll Perspektive für Krankenhaus Bingen bieten - Stadt und Kreis kommen Verantwortung nach

Nachdem die Marienhausgruppe den Betrieb des Heilig-Geist-Hospitals nicht mehr fortführen möchte, stehen der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Bingen weiterhin gemeinsam zum Erhalt des Krankenhauses Bingen.

Wir kommen unserer Verantwortung nach und suchen nach Wegen, den Standort als Krankenhaus der Grundversorgung zu erhalten“, sagten die Landrätin des Landkreises Mainz-Bingen, Dorothea Schäfer, und der Oberbürgermeister der Stadt Bingen, Thomas Feser.

Die Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, an der zu 94 Prozent die Marienhaus-Gruppe und zu 6 Prozent die Förderstiftung Heilig-Geist-Hospital beteiligt sind, hatte am 20. März 2024 beim Amtsgericht Bingen einen Insolvenzantrag gestellt. Der vom Amtsgericht Bingen bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jens Lieser, hat Gespräche mit allen Beteiligten begonnen, um gemeinsam eine Konzeption zu entwickeln, wie es für das Krankenhaus am Standort Bingen weitergehen kann. Alle Beteiligten sind davon überzeugt, dass es gelingen wird, ein gemeinsames tragfähiges Zukunftskonzept zu entwickeln und damit die medizinische Versorgung sowie die Arbeitsplätze des Krankenhauses zu sichern.

Ziel ist es jetzt, eine Übereinkunft zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, dem Landkreis Mainz-Bingen, der Stadt Bingen und den Gläubigern zu erzielen. Diese Übereinkunft soll das erwähnte Zukunftskonzept beinhalten, das eine Perspektive für einen langfristigen Bestand des Krankenhauses bietet.

Auf dieser Basis können bis Ende Mai 2024 die zuständigen Gremien von Landkreis und Stadt die bis dahin erforderlichen verbindlichen Grundsatzentscheidungen treffen, um den Erhalt des Krankenhauses in Bingen zu ermöglichen.

Medienanfragen

Pressestelle
06132/787-1012
prssmnz-bngnd