22. April 2020
Trotz Lockerungen weiter Vorsicht geboten
Passend zum sonnigen Frühlingswetter sind am Montag bundesweit Lockerungen von Corona-Einschränkungen in Kraft getreten. Dennoch gilt es für die Bevölkerung auch weiterhin zurückhaltend, rücksichtsvoll und achtsam zu sein.
Auch in Rheinland-Pfalz wird das öffentliche Leben schrittweise wieder hochgefahren. So dürfen ab dieser Woche wieder Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter für den Publikumsverkehr öffnen. Das gilt auch für den Landkreis Mainz-Bingen. Größeren Geschäften ist es gestattet, ihre Verkaufsfläche entsprechend abzutrennen. Ebenfalls öffnen dürfen Buchhandlungen, Büchereien, Bibliotheken und Archive. Auch der Straßenverkauf von Eis sowie die Nutzung von Sportanlagen im Freien – zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes – sind gestattet.
Damit die Rate an Neuinfektionen nicht wieder rasant steigt, ist trotz der Lockerungen weiter Vorsicht geboten. Gesundheitsamt und Kreisordnungsbehörde appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu halten. Dazu zählt nach wie vor das Kontaktverbot von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sowie der gebotene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern. Die zuständigen Behörden, wie die Kreisordnungsbehörde und die Ordnungsämter, werden die Einhaltung der Regeln verstärkt kontrollieren. Hygieneregeln, wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen, tragen ebenfalls zu einer Minimierung der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus bei. Des Weiteren kann das Tragen einer Maske, ob zertifiziertes Produkt oder selbstgenähter Mund-Nase-Schutz, zum eigenen Schutz oder zum Schutz anderer Personen beitragen.
Nachzulesen sind die Bestimmungen in der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
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